Bedarfsorienterte Grundsicherung für alle

Der KVW sieht in der bedarfsorientierten Grundsicherung das wirksamste und geeignetste Instrument, um die Menschen in verschiedenen Situationen aufzufangen und der Verarmung zu begegnen. Es ist geeigneter und breiter einsetzbar, als es eine Erhöhung der Mindestrenten je sein könnte.
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Die bedarfsorientierte Grundsicherung ermöglicht es, allen Menschen das zu geben, was sie brauchen. Es kann für Familien und Alleinstehende ebenso eingesetzt werden wie für ältere Menschen mit geringer Pension oder ohne Pensionsanspruch. Damit ist es ein geeigneteres Mittel gegen Armut, als es die Erhöhung der Mindestrenten sein kann.

Der KVW ist überzeugt, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung ein wirksames Instrument gegen die zunehmende Armut ist. Wer solche Sozialmaßnahmen in Anspruch nimmt, soll sich nicht schämen müssen, sondern macht seinen Rechtsanspruch auf Grundsicherung geltend. Ziel der bedarfsorientierten Grundsicherung muss es sein, Südtirolerinnen und Südtirolern, die in Armut leben, zu helfen. Im Vordergrund sollen nicht Überlegungen stehen, welche Bevölkerungsteile wie viel bekommen und wie Gruppen ausgeschlossen werden könnten.

 

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Alfred Ebner Do., 03.04.2014 - 23:55

Kann dem nur zustimmen. Eine solche Form der Grundsicherung würde auch Jenen zugute kommen, die aus verschiedenen Gründen in die Armutsfalle tappen. Man denke nur an die Langzeitarbeitslosen, an physisch und psychisch kranke Menschen, aber auch an die vielen Menschen die an der Schwelle zur Rente aus der Arbeitswelt ausgeschieden sind und heute ohne Rente und ohne Arbeit dastehen. Armut trifft nicht nur die Mindestrentner. Leider hat man in der Vergangenheit bestimmte Hoffnungen geweckt, die nicht realisierbar sind und auch sozial nicht unbedingt gerecht wären. Die Vorschläge der Landesrätin für Soziales sind hingegen sicherlich als positiv zu bewerten und ergeben auch unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit einen Sinn, da sie jenen RentnernInnen zugute kommen, die keine geeigneten Mittel zum Leben haben. Nun gilt es weiterzuarbeiten. Mit einer bedarfsorientierten Mindestsicherung würde man sowohl den SeniorenInnen, als auch allen anderen benachteiligten Bevölkerungsschichten konkrete Antworten geben. Man würde so zu sagen zwei Fliegen mit einer Klappe treffen.

Do., 03.04.2014 - 23:55 Permalink
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gorgias Fr., 04.04.2014 - 10:06

>Wer solche Sozialmaßnahmen in Anspruch nimmt, soll sich nicht schämen müssen, sondern macht seinen Rechtsanspruch auf Grundsicherung geltend. <
Diese Aussage ist einfach naiv. Wer so eine Sozialmaßnahme in Anspruch nehmen will muss durch ein Verfahren der Bedarfsprüfung gehen und sich dafür rechtfertigen, er wird sich auch so weit enbößen müssen um aufzuzeigen warum er nicht eine Erwerbsarbeit nachgeht.
Es gibt dann Menschen die die bedarfsorientierte Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen und Menschen die es tun, und bei jenen die es tun wird die Frage im Raum stehen warum sie es tun. Im großen und ganzen ist das nur eine Umetikettierung der finanziellen Sozialhilfe und dann kann man es gleich bleiben lassen.
Der KVW sollte seine katholische Mentalität der paternalistischen Bevormundung überdenken und sich statt dessen für Konzepte einsetzen, die es Menschen wirklich erlauben in Freiheit und Würde zu leben wie beim bedingungslosen Grundeinkommen vorgesehen ist, das unabhängig von Bedarf, Arbeitswillen/Fähigkeit und Einkommen/Eigentum ist.

Fr., 04.04.2014 - 10:06 Permalink