Politik | Wahlen 18 Elezioni

Radio Maria

Nachdem Maria Elena Boschi am Sonntag in Bozen gewählt hat, tauchen wildeste Spekulationen auf. Dabei ist alles rechtens. Eine kurze Bürgerkunde.
Boschi, Elena
Foto: upi
Hat Maria Elena Boschi denn ihren Wohnsitz in Südtirol?“, fragte die Redakteurin von RAI-Südtirol im Radio-Interview keck Philipp Achammer. Der SVP-Obmann antwortet im Live-Gespräch ausweichend. Seine Botschaft: Es sei schon alles rechtens.
Am Sonntag erschien in der Bozner Goetheschule Maria Elena Boschi zur Wahl. Die Unterstaatssekretärin im Ministerratspräsidium und SVP-PD-Kandidatin im Kammerwahlkreis Bozen-Unterland (inzwischen gewählte Abgeordnete) kommt bekanntlich aus Arezzo und hat ihren Wohnsitz in Rom.
Seitdem debattiert man nicht nur an Stammtischen, ob und warum Boschi in Bozen wählen darf. Es gibt längst die wildesten Spekulationen nicht nur in den sozialen Netzwerken.
Die Nicht-Antwort des SVP-Obmannes hat diese Diskussion noch zusätzlich angeheizt.
 

Die Ausnahmebestimmung

 
In Südtirol gibt es bei Wahlen eine Anässigkeitspflicht. Man muss vier Jahre im Land oder in der Region ansässig sein, um Wahlen abstimmen zu dürfen. Es ist ein Art Schutzbestimmung für die ethnische Minderheit.
Diese Regelung ist auch der Hauptgrund für die Spekulationen um Boschis Bozner Stimmabgabe.
Dabei ist das Ganze schnell erklärt.
 
Während das aktive Wahlrecht in Südtirol durch diese Sonderbestimmung geregelt wird, darf es beim passiven Wahlrecht keinerlei Beschränkungen geben. Das heißt: Jeder oder jede, der/die italienische/r Staatsbürger/in ist und die bürgerlichen Rechte besitzt, kann bei Wahlen kandidieren. Mit Ausnahme gewisser vom Gesetz festgelegter Berufsgruppen wie Richter oder Pfarrer.
Dieses passive Wahlrecht führt im Fall Boschi aber direkt zu einer Ausnahme im aktiven Wahlrecht. Denn nach dem geltenden Wahlgesetz kann einem Kandidaten oder einer Kandidatin nicht die Möglichkeit genommen werden, sich selbst zu wählen. Deshalb darf ein Kandidat sein Wahlrecht in jenem Wahlkreis ausüben, in dem er antritt. Unabhängig davon, ob er dort ansässig ist oder nicht. Dieses Prinzip steht verfassungsrechtlich über der Südtiroler Ansässigkeitspflicht bei Wahlen.
Maria Elena Boschi hat dieses Recht am Sonntag in Bozen in Anspruch genommen. Nicht mehr und nicht weniger.
 

 

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Harald Knoflach Mi., 07.03.2018 - 10:17

rechtens ist nicht immer richtig. leider. die einerwahlkreise mit mehrheitswahlrecht sind ausdruck eines föderalistischen prinzips (ähnlich der erststimme in deutschland), welches sicherstellen soll, dass neben der proporzionalen vertretung der ideologien auch die "geografische" vertretung gegeben ist. d.h. dass menschen aus allen teilen des landes im parlament vertreten sind und somit eine unmittelbarere beziehung der bürgerinnen und bürger zu ihren mandataren gegeben ist. die regelung, dass kandidaten in mehreren wahlkreisen antreten dürfen bzw. dass sie in wahlkreisen antreten dürfen, wo sie nicht ihren wohnsitz bzw. lebensmittelpunkt haben (meines wissens auch in deutschland möglich), führt dieses demokratische prinzip und die idee dahinter ad absurdum. (siehe michaela biancofiore, die den einzug über die emilia romagna schaffte - und eben auch frau boschi).

Mi., 07.03.2018 - 10:17 Permalink