Politik | Wohnbau

Wer darf in die WoBi-Wohnungen?

323 der verfügbaren Sozialwohnungen werden heuer EU-Bürgern zugewiesen, 43 gehen an Nicht-EU-Bürger. Auch die Wohnbauförderung von 30,34 Millionen Euro wurde aufgeteilt.
Wohnhaus
Foto: Pixabay

Wer darf in die WoBi-Wohnungen? Und wer hat Anrecht auf die Wohnbauförderung des Landes? Mit diesen beiden Fragen hat sich die Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung befasst.
Konkret geht es um die alljährliche Verteilung der verfügbaren bzw. frei gewordenen Sozialwohnungen des Landeswohnbauinstitutes (WoBi) – 366 WoBi-Wohnungen sind 2019 zu vergeben – und die Aufteilung der Landeswohnbauförderung, für die heuer insgesamt 30,34 Millionen Euro bereit stehen.

 

WoBi-Wohnungen

Bei der Vergabe der Sozialwohnungen wird zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterschieden. Für EU-Bürger gilt, ebenso wie für italienische Staatsbürger: mindestens fünf Jahre Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Südtirol – seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde, für die das Gesuch eingereicht wird. Strengere Auflagen gelten für Nicht-EU-Bürger: ununterbrochener und regulärer Aufenthalt in Südtirol seit mindestens fünf Jahren; mindestens drei Jahre Erwerbstätigkeit; mindestens die letzten zwei Jahre ununterbrochen Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Gemeinde, für die das Gesuch gestellt wird. Die Anträge müssen zwischen 1. September und 31. Oktober eingereicht werden.

Der Verteilungsschlüssel für die WoBi-Wohnungen wird schließlich aufgrund der ASTAT-Daten zur Bevölkerung und der eingegangenen Gesuche ermittelt. 801 Ansuchen wurden 2018 genehmigt. 234 (29,21 Prozent) davon stammen von Nicht-EU-Bürgern, die insgesamt aber nur 6,05 Prozent der in Südtirol Ansässigen ausmachen. 70,79 Prozent der genehmigten Ansuchen (567 an der Zahl) wurden von EU-Bürgern vorgelegt, die insgesamt 93,95 Prozent der Südtiroler Wohnbevölkerung ausmachen. Daraus ergibt sich folgender Verteilungsschlüssel für die insgesamt 366 zu vergebenden WoBi-Wohnugen für 2019:
323 (88,16 Prozent) Sozialwohnungen werden EU-Bürgern zugewiesen, 43 (11,84) gehen an Nicht-EU-Bürger.

Ein Blick zurück zeigt: Der Verteilungsschlüssel für die WoBi-Wohnungen ist in den vergangenen Jahren beinahe unverändert geblieben, sprich EU- und Nicht-EU-Bürger haben anteilsmäßig seit Jahren denselben Bedarf an Sozialwohnungen, wobei er unter Nicht-EU-Bürgern – im Verhältnis zur Stärke der Bevölkerungsgruppe –  leicht überproportional bleibt.

  • 2018: 286 (88%) Sozialwohnungen an EU-Bürger, 40 (12%) an Nicht-EU-Bürger
  • 2017: 383 (87%) Sozialwohnungen an EU-Bürger, 57 (13%) an Nicht-EU-Bürger
  • 2016: 328 (87%) Sozialwohnungen an EU-Bürger, 50 (13%) an Nicht-EU-Bürger

 

1.299 genehmigte Fördergesuche

Was den Bedarf an Wohnbauförderungen betrifft, so liegt dieser 2019 bei den Nicht-EU-Bürgern mit insgesamt 32 genehmigten Ansuchen bei 2,46 Prozent. Die EU-Bürger haben mit 1.267 hingegen 97,54 Prozent der genehmigten Gesuche vorgelegt. Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel für 2019, nach dem 94,85 Prozent der Mittel für die Wohnbauförderung – rund 28,78 Millionen Euro – an EU-Bürger gehen. 5,15 Prozent – rund 1,56 Millionen Euro – werden Nicht-EU-Bürgern zugewiesen.

 

“Leistbares Wohnen ermöglichen, sei es durch einen Zuschuss beim Bauen, Kaufen oder Sanieren, sei es durch das Bereitstellen von preisgünstigen Wohnungen, trägt immer auch zur Entwicklung der Gesellschaft und des Landes bei”, kommentiert Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg die heutigen Beschlüsse der Landesregierung – und betont: “Nach wie vor haben durch diese Maßnahmen des Landes vor allem die drei Sprachgruppen in Südtirol Vorteile.”

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Schorsch Peter Mi., 13.03.2019 - 20:39

Danke!
Denn in den anderen Südtiroler Medien (zumindest in denen, die ich gelesen habe) stand nirgends die Information, welches die Voraussetzungen für die Vergabe sind.
Genau so wünsche ich mir Journalismus - nicht nur Wiedergabe von Pressemeldungen, sondern ein wenig mehr.
Und mit diesem Wissen kann man dann auch wunderbar dagegen argumentieren, wenn z.B. polemisiert wird, dass die nicht arbeitswilligen Flüchtlinge den Südtirolern die Sozialwohnungen wegnehmen würden.

Mi., 13.03.2019 - 20:39 Permalink