Gesellschaft | Impfen

167 Euro Strafe

Ab 2019 wird für Eltern, die der Aufforderung zur Pflichtimpfung ihrer Kinder nicht nachkommen, eine Strafe von 167 Euro fällig. Weitere Sanktionen gibt es vorerst nicht.
Vaccini
Foto: upi

Der genaue Inhalt der beiden Beschlüsse (Nr. 1346/18 und 1347/18) wurde bislang noch nicht veröffentlicht. Fest steht aber: Die Landesregierung hat am Dienstag (11. Dezember) das Verfahren und die Sanktion bei Nichteinhaltung der Impfpflicht genehmigt. Verwaltungsstrafen, aber keine Ausschlüsse gibt es im heurigen Schuljahr. Ab dem kommenden sollen die staatlichen Regelungen auch in Südtirol angewandt werden.

Für das laufende Schuljahr 2018/2019 hat die Landesregierung folgendes festgelegt: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die die staatlich vorgeschriebenen zehn Pflichtimpfungen ihrer Kinder nicht vornehmen ließen, werden von den Hygienediensten des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingeladen, diese durchführen zu lassen.
Für den Fall, dass der Aufforderung nicht nachgekommen wird, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Einladung zum Impfgespräch mit einer weiteren Möglichkeit, die Impfung vorzunehmen. Sollte auch diese Möglichkeit nicht genutzt werden, folgt ein Übertretungsprotokoll vom Sanitätsbetrieb, das eine Frist von 60 Tagen vorsieht, innerhalb der die Impfung nachgeholt werden kann. Falls auch dieser letzten Aufforderung nicht nachgekommen wird und die Verwaltungsstrafe nicht beglichen wird, erhalten die Erziehungsberechtigten die entsprechende Zahlungsaufforderung.

Die Verwaltungssanktion, die die Landesregierung beschlossen hat, beträgt 167 Euro. Das entspricht einem Drittel der vorgesehenen Höchstsanktion. Darüber hinaus ist der Sanitätsbetrieb verpflichtet, nicht geimpfte Kinder den entsprechenden Schulen, Kindergärten und weiteren öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen zu melden.

Für das Schuljahr 2018/2019 gelten auf Grundlage dieser Vorgangsweise die Kinder als für die Impfung vorgemerkt, von weiteren Sanktionen wird abgesehen. Somit dürfen Kinder von Eltern, die der Aufforderung zur Pflichtimpfung nicht nachkommen, weiter sämtliche Bildungsinstitutionen besuchen.

Für das Schuljahr 2019/2020 sollen hingegen die staatlichen Bestimmungen angewandt werden. Diese sehen momentan vor, dass nicht geimpfte Kinder vom Besuch der Kindergärten und Kindertagesstätten ausgeschlossen werden. Für die Pflichtschule sind keine Ausschlüsse vorgesehen.

 

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Stereo Typ Mi., 12.12.2018 - 17:42

Tja, die Wahlen sind vorbei und die Stimmen der Impfskeptiker eingeheimst. Kein Kind wird aus Kindergarten oder Schule ausgeschlossen, wurde da noch getönt.

Mi., 12.12.2018 - 17:42 Permalink