Chronik | Sonderfonds

Durnwalder muss zahlen

Auch in zweiter Instanz wurde das Urteil gegen Luis Durnwalder bestätigt. Der Rechungshof Rom hat den Ex-Landeshauptmann zur Zahlung von über 385.000 Euro verurteilt.
Luis Durnwalder
Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser
Es ist ein Urteil, das man so oder so lesen kann.
Der Rechnungshof in Rom bestätigt am Donnerstag das Urteil des Rechnungshofes Bozen, mit in dem der frühere Landeshauptmann zur Zahlung zugunsten der Autonomen Provinz Südtirol des Betrages in Höhe von insgesamt Euro 385.890,36 verurteilt worden war.
Das gaben Durnwalders Anwälte Gerhard Brandstätter, Leonardo Di Brina und Andreas Widmann in einer Aussendung bekannt. In den vergangenen Monaten ging vor der zentralen Sektion des Rechnungshof in Rom das  Berufungsverfahren über die Bühne. Am Donnerstag wurde das Urteil hinterlegt.
Dabei bestätigten die römischen Richter die Rückzahlung zu der Durnwalder bereits in erster Instanz verurteilt worden war. Gleichzeitig hat der Rechnungshof in seinem Urteil auch die Berufung der Regionalen Staatsanwaltschaft am Rechnungshof in Bozen abgewiesen. Die Bozner Staatsanwaltschaft wollte in der Berufung auch eine Verurteilung wegen Vorsatz erreichen und ueinen Gesamtschaden von insgesamt Euro 1.276.277,47 geltend machen.
Luis Durnwalder nimmt die Entscheidung – laut Aussendung - mit Fassung zur Kenntnis. „Ich bin mir keiner Verantwortung und schon gar keiner Schuld bewusst“, erklärte der Altlandeshauptmann. Durnwalder behält sich vor jedes weitere mögliche Rechtsmittel zur Anfechtung dieses Urteils auszuschöpfen. „Ich halte das Urteil für zutiefst ungerecht“,  kommentiert er die Entscheidung.