Mit Verlaub, Herr Franceschini, das ist auch kein negatives Gutachten.
Bzw. schreibt der Herr Bürgermeister ja selbst: "das Amt für öffentliches Wassergut hat lediglich die Auflage gemacht, das endgültige Projekt begutachten zu können, ..." Dieses Amt wird dann wohl seines Amtes walten ... denke ich.
Herr Riegler,
ich habe nie geschrieben, dass das Gutachten negativ war.
Das ist der ursprüngliche Text, den der Bürgermeister beanstandet:
"Am 11. Mai 2021 beschließt der Gemeindeausschuss den vom Grundeigentümer vorgelegten Durchführungsplan zu genehmigen. Vier Monate später, am 15. September 2021 genehmigt auch der Gemeinderat von Karneid den neuen Durchführungsplan. Die zuständigen Landesämter hatten zwei Einwände gemacht. Der Straßendienst Bozen-Unterland hatte die Verlegung der Aus- und Einfahrt zum Schotterwerk zum bestehenden Kreisverkehr verfügt. Und das Amt für öffentliches Wassergut hat darauf verwiesen, dass der Durchführungsplan auch 160 Quadratmeter Demanialgrund am Eggenbach betreffe, auf dem so nicht gebaut werden darf. Dieser Einwand wird von der Gemeinde kurzerhand übersehen."
Wie aber soll ein Amt ein Projekt begutachten, das zwar gebaut aber nie eingereicht wurde? Diese Frage sollte sich die Gemeinde wohl stellen. Oder?
Wenn man den Bericht
des Herrn Franceschini und das veröffentlichte Gutachten liest, stellt man fest, dass Herr Franceschini den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt. Die ca. 160 qm beziehen sich auf eine beantragte Umwidmung im Bauleitplan, hat mit dem betroffenen Durchführungsplan des im Bauleitplan bereits ausgewiesenen Gewerbegebietes gar nichts zu tun. Somit ist die Stellungnahme des Herrn Franceschini haltlos und unfair!
Sehr geehrter Gemeindetechniker, Herr Pircher, nur im Sinne der Wahrheit. Lesen Sie bitte den Betreff des abgedruckten Schreibens. Dort heißt es: "Ihr Schreiben vom 19.02.2021 – Durchführungsplan Schotterwerk und Betonwerk „Birchabruck“ Zelger Michael - Abänderung von Gewässer in Gewerbegebiet D1".
Dieses angeblich "positive Gutachten" ist Anlage 5, der von den zuständigen Landesämtern im Internet veröffentlichen Akten zur Änderung des Durchführungsplanes des Schotterwerks und Betonwerks Birchabruck. Haben auch die Fachleute den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt? Wohl kaum.
Herr Franceschini bitte lesen Sie sich auch den Brief genauer durch und nicht nur den Betreff. Das Amt schreibt hier wie im ersten Satz des Briefes deutlich herauszulesen ist als betroffener Grundbesitzer dieser BLP Änderung. Wieviel ein Besitzer Einfluss auf diese Prozesse gat, wenn man nicht selbst der Antragsteller ist, weiss ein jeder: man kann lediglich eine Stellungnahme zur Änderung vorbringen und als solche verstehe ich auch dieses Schreiben. Deswegen wird auch nochmal angeführt, dass unabhängig der Ausweisung der Flächen (Grundparzellen im Besitz des Amtes!) im BLP die Bestimmungen die das Gewässer betreffen einzuhalten sind. Deshalb braucht man sich nicht streiten, ob dieses Schreiben jetzt positiv oder negativ ist, denn dieses Schreiben ist wenn man es genau betrachtet eigentlich nur informativ und als solches sollte es auch gesehen werden ohne dass man anfängt neue Inhalte hineinzuinterpretieren
Zudem sind das Amt für Gewässerschutz und das Amt für öffentliches Wassergut zwei komplett verschiedene Ämter.. Das Amt für öffentlichen Gewässerschutz gibt es noch nicht
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Mit Verlaub, Herr
Mit Verlaub, Herr Franceschini, das ist auch kein negatives Gutachten.
Bzw. schreibt der Herr Bürgermeister ja selbst: "das Amt für öffentliches Wassergut hat lediglich die Auflage gemacht, das endgültige Projekt begutachten zu können, ..." Dieses Amt wird dann wohl seines Amtes walten ... denke ich.
Antwort auf Mit Verlaub, Herr von Klemens Riegler
Herr Riegler,
Herr Riegler,
ich habe nie geschrieben, dass das Gutachten negativ war.
Das ist der ursprüngliche Text, den der Bürgermeister beanstandet:
"Am 11. Mai 2021 beschließt der Gemeindeausschuss den vom Grundeigentümer vorgelegten Durchführungsplan zu genehmigen. Vier Monate später, am 15. September 2021 genehmigt auch der Gemeinderat von Karneid den neuen Durchführungsplan. Die zuständigen Landesämter hatten zwei Einwände gemacht. Der Straßendienst Bozen-Unterland hatte die Verlegung der Aus- und Einfahrt zum Schotterwerk zum bestehenden Kreisverkehr verfügt. Und das Amt für öffentliches Wassergut hat darauf verwiesen, dass der Durchführungsplan auch 160 Quadratmeter Demanialgrund am Eggenbach betreffe, auf dem so nicht gebaut werden darf. Dieser Einwand wird von der Gemeinde kurzerhand übersehen."
Wie aber soll ein Amt ein Projekt begutachten, das zwar gebaut aber nie eingereicht wurde? Diese Frage sollte sich die Gemeinde wohl stellen. Oder?
Wenn man den Bericht
Wenn man den Bericht
des Herrn Franceschini und das veröffentlichte Gutachten liest, stellt man fest, dass Herr Franceschini den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt. Die ca. 160 qm beziehen sich auf eine beantragte Umwidmung im Bauleitplan, hat mit dem betroffenen Durchführungsplan des im Bauleitplan bereits ausgewiesenen Gewerbegebietes gar nichts zu tun. Somit ist die Stellungnahme des Herrn Franceschini haltlos und unfair!
Antwort auf Wenn man den Bericht von Dieter PIRCHER
Herr Pircher, nur im Sinne
Sehr geehrter Gemeindetechniker, Herr Pircher, nur im Sinne der Wahrheit. Lesen Sie bitte den Betreff des abgedruckten Schreibens. Dort heißt es: "Ihr Schreiben vom 19.02.2021 – Durchführungsplan Schotterwerk und Betonwerk „Birchabruck“ Zelger Michael - Abänderung von Gewässer in Gewerbegebiet D1".
Dieses angeblich "positive Gutachten" ist Anlage 5, der von den zuständigen Landesämtern im Internet veröffentlichen Akten zur Änderung des Durchführungsplanes des Schotterwerks und Betonwerks Birchabruck. Haben auch die Fachleute den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt? Wohl kaum.
Antwort auf Herr Pircher, nur im Sinne von Christoph Fran…
Herr Franceschini bitte lesen
Herr Franceschini bitte lesen Sie sich auch den Brief genauer durch und nicht nur den Betreff. Das Amt schreibt hier wie im ersten Satz des Briefes deutlich herauszulesen ist als betroffener Grundbesitzer dieser BLP Änderung. Wieviel ein Besitzer Einfluss auf diese Prozesse gat, wenn man nicht selbst der Antragsteller ist, weiss ein jeder: man kann lediglich eine Stellungnahme zur Änderung vorbringen und als solche verstehe ich auch dieses Schreiben. Deswegen wird auch nochmal angeführt, dass unabhängig der Ausweisung der Flächen (Grundparzellen im Besitz des Amtes!) im BLP die Bestimmungen die das Gewässer betreffen einzuhalten sind. Deshalb braucht man sich nicht streiten, ob dieses Schreiben jetzt positiv oder negativ ist, denn dieses Schreiben ist wenn man es genau betrachtet eigentlich nur informativ und als solches sollte es auch gesehen werden ohne dass man anfängt neue Inhalte hineinzuinterpretieren
Antwort auf Herr Franceschini bitte lesen von Hannes Wohlgemuth
Zudem sind das Amt für
Zudem sind das Amt für Gewässerschutz und das Amt für öffentliches Wassergut zwei komplett verschiedene Ämter.. Das Amt für öffentlichen Gewässerschutz gibt es noch nicht