Schleierhaftes Nein

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Hans Drumbl Di., 09.07.2019 - 11:17

Es wird gefragt, ob ein fünfjähriges Studium an unserer mehrsprachigen Universität „nicht die Zweisprachigkeit garantieren könnte“. Dazu ist zu sagen: Im Gefüge der Studiengänge, Lehrpläne und der drei Unterrichtssprachen, kann es ohne weiteres vorkommen, dass zwei der drei Sprachen, also zum Beispiel Englisch und Italienisch oder Englisch und Deutsch, von den Studierenden eine privilegierte Rolle erhalten. Es ist also durchaus möglich, dass die operative Zweisprachigkeit Deutsch-Italienisch, die als Ersatz für die Zweisprachigkeitsprüfung relevant ist, beim Studium nicht erreicht wird. Eine Sprache kann am Ende des Studiums auf B-2-Niveau zertifiziert sein. Kann, muss aber nicht. Falls hingegen die beiden Landessprachen voll und ganz in das Studium eingebunden sind, dann wird es den Studentinnen und Studenten nicht schwerfallen, die entsprechende Zertifizierung auf Niveau C-1 in der Zweitsprache zu erreichen, die zusammen mit dem Studienabschluss in ihrer Erstsprache als Äquivalent der vollständigen Zweisprachigkeitsprüfung anerkannt wird.

Di., 09.07.2019 - 11:17 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Di., 09.07.2019 - 11:31

Wenn man davon ausgeht, dass das fünfjährige Studium ausreichende Kompetenzen vermittelt, um den Zweisprachigkeitsnachweis als Draufgabe zu erhalten, dürfte es auch überhaupt kein Problem sein, sich einer Prüfung zu stellen, oder? Das müsste dann doch ein Klacks sein.

Di., 09.07.2019 - 11:31 Permalink