Süd-Tiroler Fantasien

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Manfred Klotz Fr., 16.03.2018 - 15:34

Interessant: 2016 aufrufen gegen die Verfassungsreform zu stimmen mit der der Senat praktisch abgeschafft worden wäre und jetzt für die Abschaffung des Senats plädieren... Der Begriff "Kohärenz" fehlt anscheinend im Wörterbuch der STF.

Fr., 16.03.2018 - 15:34 Permalink
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Harald Knoflach Fr., 16.03.2018 - 19:53

Antwort auf von Manfred Klotz

in der verfassungsreform ging es noch um mehr als um die abschaffung des senates. andere punkte mögen für einige schwerwiegender gewesen sein (zentralisierung, nationales interesse usw.). man kann also durchaus für die abschaffung des senates sein und gleichzeitig die verfassungsreform von damals ablehnen, oder nicht?
man sollte bei allem widerstand redlich bleiben. z.b. mit der hofer-aktion am kongress mit rechtsextremen teilnehmern kann man der stf einen saftigen strick drehen. die von dir andeutete "inkohärenz" taugt nicht dazu.

Fr., 16.03.2018 - 19:53 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 17.03.2018 - 07:40

Antwort auf von Harald Knoflach

Doch, tut sie schon, denn die anderen Aspekte der Verfassungsreform, das muss ich dir wohl nicht erklären, hätten Südtirol nicht tangiert, Das wurde eigentlich schon ordentlich breitgetreten, aber, wie man in Italienisch so treffend sagt, "Non c'è peggior sordo di chi non vuol sentire". Die STF hat die Verfassungsreform damals nur als rotes Tuch für Patrioten benutzt, um Zuspruch zu gewinnen. Das was du ins Feld führst "Verfassungsreform ablehnen und doch Senat abschaffen" ist typische Südtiroler Rosinenpickerei.

Sa., 17.03.2018 - 07:40 Permalink
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Harald Knoflach Sa., 17.03.2018 - 11:27

Antwort auf von Manfred Klotz

1. ok. das trifft jetzt vielleicht nicht auf die stf zu, aber ich kann als südtiroler schon auch prinzipiell gegen zentralisierung sein - auch wenn es für mich sonderregelungen gäbe. aus solidarität, aus prinzip. aus anstand, den anderen gegenüber.
2. die ominöse schutzklausel ist völlig unpräzise und kann - sag ich mal - flexibel interpretiert werden, wie das - je nach regierung in italien der fall ist.
"Le disposizioni di cui al capo IV della presente legge costituzionale non si applicano alle Regioni a statuto speciale e alle Province autonome di Trento e di Bolzano fino alla revisione dei rispettivi statuti sulla base di intese con le medesime Regioni e Province autonome. [...] a seguito della suddetta revisione, alle medesime Regioni a statuto speciale e Province autonome si applicano le disposizioni di cui all’articolo 116 [...], della Costituzione, come modificato dalla presente legge costituzionale."
3. mit rosinenpickerei hat das meines erachtens gar nichts zu tun, da da völlig unterschiedliche thematiken zur diskussion gestanden sind.

Sa., 17.03.2018 - 11:27 Permalink
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Manfred Klotz Sa., 17.03.2018 - 12:12

Antwort auf von Harald Knoflach

Bezüglich der Schutzklausel, die du als flexibel interpretierbar erachtest zitierst du selbst: "sulla base di intese con le medesime Regioni e Province autonome". Da gibt es keine Flexibilität. Da müsste schon das Verfassungsgesetz geändert werden und dass man keine Zwei-Drittel-Mehrheit dafür findet müsste auch klar sein.

Sa., 17.03.2018 - 12:12 Permalink
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Ludwig Thoma Fr., 16.03.2018 - 18:10

Hoffentlich erzählt dem Herrn Zimmerhofer niemand, dass auch andere Kernländer wie Frankreich und Belgien die Maastrichter Kriterien nicht immer einhalten, sonst würde er womöglich noch draufkommen, dass diese "Stabilitätskriterien" jeglicher wirtschaftswissenschaftlicher Grundlage entbehren. Aber Jemandem der bei solchen Fragen die Migrationskrise mit ins Spiel bringt, hilft das wahrscheinlich auch nicht groß weiter.

Fr., 16.03.2018 - 18:10 Permalink