Der pädophile Erzbischof

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Salto User
Sepp.Bacher Mi., 24.09.2014 - 17:41

Hallo Gerhard Mumelter! Ich glaube nicht, dass es ein "Kazakistan" gibt. Meinen Sie Kasachstan?
Sie schreiben im Titel "Der pädophile...", im Text schreiben Sie einmal, dass sich der Erzbischof an Kinder heran gemacht, eine anderes Mal, dass er Minderjährige missbraucht habe. Sie machen da keinen Unterschied - wie es in den Medien allgemein so üblich ist. Ich glaube nicht, dass sich in der Regel geschlechtsreife Jugendliche noch als Kinder bezeichnen lassen! Pädophilie "..bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben".

Mi., 24.09.2014 - 17:41 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Mi., 24.09.2014 - 18:01

Antwort auf von Sepp.Bacher

Präzisierung: Ich weiß, dass das Gesetz (das italienische zumindest) andere Kriterien hat, und zwar das Schutzalter: bei Mädchen 15, bei Jungen 16 und im Falle von Prostitution 18 (was bei dem Kirchenmann zutreffen soll). Die Unterscheidung ist mir wichtig, weil Pädophilie eine Krankheit ist und als Perversion bezeichnet wird, was nicht mehr im Falle von Sex mit geschlechtsreifen minderjährigen Jugendlichen zutrifft. Pädophile haben sich ihrer Neigung nicht ausgesucht. So lange sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, habe sie Recht auf Achtung und Respekt. In den Medien und in der Öffentlichen Meinung wird aber ganz undifferenziert bei jeder Gelegenheit von Pädophilie gesprochen und eine Hatz gegen die Betroffenen gefördert. Und dagegen habe ich etwas! Ich will also nicht den Kirchenmann in Schutz nehmen!

Mi., 24.09.2014 - 18:01 Permalink
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Hartmuth Staffler Fr., 26.09.2014 - 19:20

Bei den antiken Griechen hat man Pädophilen Achtung und Respekt entgegengebracht, allerdings hatte der geschlechtliche Verkehr ausschließlich mit geschlechtsreifen Jugendlichen stattzufinden. Der hoch- und merkwürdige Herr Wesolowski scheint sich an die antiken Vorbilder gehalten zu haben, da seine jüngsten Sexualpartner nach derzeitigem Erkenntnisstand 13 Jahre und damit vermutlich bereits geschlechtsreif waren, auch wenn wir sie vielleicht noch als Kinder bezeichnen würden. Da er, wohlausgestattet mit Klingelbeutelgeldern, die Notlage dieser Jugendlichen" ausgenutzt hat, ist er nicht nur strafrechtlich, sondern auch moralisch zu verurteilen., und zwar nicht nur im Sinne der katholischen Morallehre. Wie man sein Verhalten genau nennen soll, spielt dabei keine Rolle.

Fr., 26.09.2014 - 19:20 Permalink