Jagd auf Immigranten

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Manfred Klotz Mo., 31.10.2022 - 16:53

Die Aussage Piantedosis überzeugt auch juristisch nicht, ganz im Gegenteil.
Das Vorhaben verstößt gleich gegen mehrere Gesetze und Konventionen, etwa gegen das internationale Seerecht, wonach Gerettete an einem Ort an Land gebracht werden müssen, an dem die fundamentalen Rechte einer Person respektiert werden (1910 im Brüsseler Abkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot kodifiziert), wobei kein Unterschied besteht zwischen zufälliger und gezielter Rettung! Gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll 4, Art. 4 Verbot von Kollektivausweisungen), gegen Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention. In der Folge auch gegen Dublin II und III. Und dabei gibt es ja schon Urteile gegen Italien in diesem Zusammenhang (2012 beispielsweise) und Salvini wird im Dezember wohl auch definitv verurteilt wird als Minister aber nicht belangt werden.

Mo., 31.10.2022 - 16:53 Permalink
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Karl Trojer Mi., 02.11.2022 - 11:06

Flüchtende Menschen einfach ertrinken zu lassen ist Mord. Die Ausrede mit dem Schlepper-Geschäft ist Heuchelei. Wenn Menschen in Not sind, sind wir als Menschen verpflichtet, Hilfe zu leisten. Dass Italien hierfür ein Anrecht auf faire Hilfe und Aufnahme seitens aller europäischen Staaten hat, müsste selbstverständlich sein !

Mi., 02.11.2022 - 11:06 Permalink