Die Republik und ihre Wählerinnen
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Am 2. Juni 1946 fand in Italien nicht nur das Referendum über die künftige Staatsform zwischen Monarchie und Republik sowie die Wahl zur verfassunggebenden Versammlung statt. Erstmals konnten Frauen landesweit an einer nationalen Abstimmung teilnehmen. Zur enorm hohen Wahlbeteiligung von 89 % aller Wahlberechtigten trugen auch die italienischen Frauen bei.
Bei den ersten Kommunalwahlen nach dem Zusammenbruch des faschistischen Regimes 10. März 1946 war den Italienerinnen der Urnengang zum ersten Mal überhaupt erlaubt worden. Das Frauenwahlrecht in Italien war kurz zuvor in zwei Schritten eingeführt worden: 1945 erhielten Frauen zunächst das aktive Wahlrecht, ein Jahr später folgte das passive Wahlrecht.
Von den insgesamt 556 gewählten Abgeordneten waren 21 Frauen.
Im Juni 1946 kandidierten zudem über 200 Frauen für die Verfassungsgebende Versammlung (Assemblea Costituente), die parallel zum Referendum gewählt wurde und den Auftrag hatte, die neue republikanische Verfassung auszuarbeiten. Von den insgesamt 556 gewählten Abgeordneten waren 21 Frauen. Das heutige Zweikammersystem mit Abgeordnetenkammer und Senat entstand erst zwei Jahre später mit Inkrafttreten der Verfassung.
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Südtirolerinnen mussten noch warten
Die Südtiroler Bevölkerung war von der historischen Wahl am 2. Juni 1946 ausgeschlossen, da die Staatsbürgerschaftsfrage infolge der Option von 1939 noch nicht geklärt war. Lediglich das Unterland, das damals zur Provinz Trient gehörte, war wahlberechtigt. Aber da die SVP aus Protest gegen diese „Teilung“ Südtirols zur Enthaltung von der Wahl aufgerufen hatte, nahmen Südtirolerinnen erst ab den Landtagswahlen 1948 regelmäßig und in größerer Zahl an politischen Wahlen teil.
1964 wurden mit Lidia Menapace und Waltraud Gebert-Deeg erstmals zwei Frauen in den Südtiroler Landtag gewählt.
Die politische Einbindung von Frauen, sowohl als Wählerinnen als auch als Kandidatinnen, hatte damals angesichts der Südtirolfrage und der weiterhin vorherrschenden traditionellen Rollenbilder keine Priorität – trotz Frauenwahlrecht und verfassungsrechtlich verankerter Gleichstellung in der Nachkriegszeit. Die politische Linie der Einheitspartei SVP wurde dabei vielfach als selbstverständlich vorausgesetzt. Auch die Gründung der Südtiroler Volkspartei im Jahr 1945 erfolgte allein durch männliche Akteure.
Aber acht Jahre nach dem Referendum war es schließlich so weit: Mit Lidia Menapace (Democrazia Cristiana) und Waltraud Gebert-Deeg (SVP) wurden 1964 erstmals zwei Frauen in den Südtiroler Landtag sowie in den Regionalrat gewählt.
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Die Südtirolerinnen haben…
Die Südtirolerinnen haben das Wahlrecht bereits am 12. November 1918 erhalten. Zwar hat das Königreich Italien keine Wahlen zugelassen, aber zumindest theoretisch hatten die Südtirolerinnen das Wahlrecht, und indirekt dadurch, dass die Südtiroler Vertreter und Vertreterinnen für die Konstituierende Nationalversammlung in Wien im Verhältnis zu den Wahlergebnissen in Nordtirol und Osttirol bestimmt wurden.