Politik | Landesregierung

Land streckt Geld vor

Landesbedienstete sollen ihre Abfertigung künftig binnen 90 Tagen und in einer Rate erhalten. Dafür streckt das Land die Auszahlung vor.
Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof sprachen bei der heutigen Pressekonferenz nach der Landesregierungssitzung über die beschlossenen Finanzspritzen. Bild: David Orrú/SALTO

Dieser Artikel ist für dich kostenlos. Unabhängiger Journalismus in Südtirol braucht aber deine Unterstützung. Wir würden uns daher freuen, wenn du ein SALTO Abo abschließen würdest. Vielen Dank!

Jetzt S+ abonnieren

Wer als Landesbedienstete oder -bedienstete in Pension geht, soll künftig nicht mehr zwei Jahre oder länger auf seine Abfertigung warten müssen. Die Landesregierung hat heute den Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal genehmigt, der die vorzeitige Auszahlung ermöglicht. Statt frühestens nach 27 Monaten soll die Abfertigung künftig innerhalb von 90 Tagen und in einer einzigen Tranche ausbezahlt werden. Bei voller Dienstzeit können zwischen 80.000 und 130.000 Euro auf einem Schlag bezahlt werden.

„Das Geld ist Geld, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laufe ihrer beruflichen Karriere eingezahlt haben. Es steht ihnen zu, es ist ihr Geld“, erklärte Personallandesrätin Magdalena Amhof bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Regelung war bereits länger in Vorbereitung. Noch im März hatte die Landesregierung angekündigt, die Abfertigung künftig selbst vorzustrecken und anschließend die entsprechende Summe beim Nationalen Institut für soziale Fürsorge INPS zurückzufordern.

Landeshauptmann Arno Kompatscher kündigte die Ausarbeitung eines Maßnahmenpakets gegen Kaufkraftverlust und hohe Lebenshaltungs-, Energie- und Lebensmittelkosten. Dieses soll für den Haushalt 2027–2029 erarbeitet werden.

Magdalena Amhof: Die Landesrätin erklärt, dass die Abfertigung bei Pensionsantritt von der Landesverwaltung künftig in einem Mal vorgestreckt werden soll. LPA/Fabio Brucculeri

Keine langen Wartezeiten mehr

Wenn die finale Genehmigungsphase durch den Rechnungshof und den staatlichen Sozialversicherungsträger planmäßig verlaufen, soll das neue System mit Anfang November starten, erklären Landesrätin Amhof und Direktor des Ressorts für Europa, Arbeit und Personal Günther Burger.

In der Folge zahlt das Land den ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Abfertigung bei Pensionsantritt vor und holt sich den Betrag später vom INPS zurück. Wer in Pension geht, erhält nämlich neben seiner Pension eine über die Dienstjahre aufgebaute Abfertigung. Die Bediensteten müssen dem Land allerdings eine Vollmacht erteilen, damit dieses die Auszahlung vornehmen und den Betrag später beim INPS einfordern kann.

Dabei geht es teilweise um erhebliche Summen. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vollem Dienstalter könne sich die Abfertigung laut Burger auf rund 80.000 bis 130.000 Euro belaufen. Ob dieser Betrag innerhalb von drei Monaten oder erst nach mehr als zwei Jahren zur Verfügung stehe, mache einen erheblichen Unterschied, sagte der Ressortdirektor.

Hinzu komme, laut Amhof, dass höhere Beträge beim staatlichen System in mehreren Tranchen ausbezahlt werden. Die Landesverwaltung soll die Summe hingegen künftig in einem Mal vorstrecken.

Die Umsetzung der vorzeitigen Abfertigung habe sich unterdessen als deutlich komplizierter erwiesen als zunächst gedacht, räumte Amhof ein. Notwendig waren unter anderem gesetzliche Änderungen, kollektivvertragliche Regelungen und Vereinbarungen mit dem staatlichen Sozialversicherungsträger. Auch interne Abläufe und die entsprechende Software mussten angepasst werden. Zusätzliches Personal wurde aufgenommen. Dies habe die Umsetzung deutlich verzögert.

Höhere Zulagen und neues Berufsbild

Die vorzeitige Abfertigung ist allerdings nur ein Teil des neuen Bereichskollektivvertrags. Insgesamt umfasst dieser 21 Artikel.

Im Zuge des neuen Vertrags wird die Zulage für den Bereitschaftsdienst öffentlicher Bediensteter von bisher 11 auf 30 Prozent erhöht. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte im Zivilschutz, im Arbeitsinspektorat sowie in der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz. Die bisherige Zulage stammt aus dem Jahr 1997. Laut Burger entspricht die neue Regelung knapp sieben Euro pro geleisteter Bereitschaftsstunde und kann bei maximal 130 Stunden im Monat knapp 900 Euro ausmachen.

Auch Fachkräfte für Arbeitsmarktintegration erhalten künftig eine Zulage von 30 Prozent des Anfangsgehalts. Sie begleiten Menschen mit Behinderung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Burger bezifferte die zusätzliche Vergütung auf rund 4.700 Euro brutto.

Neu geschaffen wird zudem das Berufsbild der Fachkraft für Gewaltprävention. Vorgesehen ist dabei unter anderem aufsuchende Arbeit mit Menschen, die Gewaltbereitschaft zeigen, vergleichbar mit Streetworkerinnen und Streetworkern.

Arno Kompatscher: „Die Inflation hat wieder einen Sprung gemacht.“ David Orrú/SALTO

Maßnahmen für Kaufkraft-Erhalt

Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies dabei zugleich auf die steigenden Lebenshaltungs-, Energie- und Lebensmittelkosten. Die Landesregierung arbeite an einem Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kaufkraft, das in den Dreijahreshaushalt 2027 bis 2029 einfließen soll. Details nannte der Landeshauptmann noch nicht. Dazu seien weitere Sitzungen der Landesregierung vorgesehen.

Bereits beschlossen ist zudem ein neuer Mechanismus für den Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst. Für die Jahre 2026 bis 2028 stellt das Land insgesamt 262 Millionen Euro bereit. Das Grundgehalt soll dadurch gegenüber dem Stand vom 1. Jänner 2025 um 5,28 Prozent steigen. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums wird dann noch über die Differenz zwischen den 5,28 Prozent und tatsächlicher Inflation verhandelt. Ab 2028 geht das Modell in den Regelbetrieb über: Zu Beginn jedes Jahres werden die Gehälter auf Grundlage der prognostizierten Inflation nach dem IPCA-Index automatisch angepasst, also im ersten Jahr zu 70 Prozent, im zweiten zu 60 und im dritten zu 50 Prozent. Auch hier soll nach Ablauf des Dreijahreszeitraums nur noch über die Differenz zwischen prognostizierter und tatsächlicher Inflation verhandelt werden. Kompatscher bezeichnete diesen Mechanismus als bereits beschlossene Maßnahme zur Kaufkraftstärkung, die vom nun angekündigten neuen Maßnahmenpaket zu unterscheiden sei.

Kompatscher wies den Vorwurf zurück, das Land habe kein Interesse an einer Veröffentlichung entsprechender Daten zu Armut. Das Landesinstitut für Statistik ASTAT werde in den kommenden Wochen Daten zur Lebens- und Einkommenssituation, zum Kaufkraftverlust und zur Armutsgefährdung veröffentlichen. Die Verzögerung des bisherigen Zehnjahresberichts habe technische Gründe. Künftig sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung jährlich präzisere Daten vorliegen, um Maßnahmen gezielter ausrichten zu können.

SALTO-Artikel in der Google-Suche bevorzugt anzeigen lassen