Über die Unfähigkeit, Grenzen zu setzen.
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Die von Hoteliers, Interessenverbänden, Land und Gemeinden angezettelte Aufweichung des „Bettenstopps“ zeigt überdeutlich auf: die Landesregierung ist weder willens noch fähig im Tourismus Grenzen zu setzen. Die ganze Diskussion rund um eine Obergrenze bei der Beherbergungskapazität war 2020-2022 schon durch und ist mit einem Kompromissdekret im September 2022 beendet worden. „Bettenstopp“ war es freilich nie einer, denn seit damals sind 35.000 offiziell gemeldete Betten ins buchbare Angebot dazugekommen.
Wie bekannt, hätte es dieser Aufweichung nicht bedurft, weil das Wachstum in der touritischen Beanspruchung trotz dem Dekret von 2022 weitergeht. Die ab September 2026 buchbaren Betten – es werden voraussichtlich mehr als 270.000 sein - wollen gefüllt werden und werden - unterstützt durch die landesfinanzierte Werbemaschinerie – auf allen Kanälen beworben. Mit 9 Millionen Ankünften und 38,2 Mio Nächtigungen liegt Südtirol an 3. Stelle der EU-Regionen nach Tourismusintensität: ein Viertel des internen Straßenverkehrsaufkommens ist touristischer Freizeitverkehr, auch zur Hochsaison ist das Bettenangebot nur zu 75% ausgelastet. Alle guten Gründe, die zum „Bettenstoppdekret“ von 2022 geführt haben, sind heute noch deutlicher.
Und doch rudert die SVP zurück, rollt alles nochmals auf, schafft neue Ausnahmen, untergräbt die Planungssicherheit. Da hilft es wenig, wenn LH Kompatscher beschwichtigt und am Grundkonzept der Bettenlimitierung festhält (FF Nr.12/2026), dann aber den Grund für die Tourismusexlosion dem Tagestourismus und der touristischen Kurzzeitvermietung in die Schuhe schiebt. Nicht einmal für diese Auswüchse hat die Landesregierung Lösungen bereit. Vielmehr offenbart die Aufweichung des Dekrets von 2022 eine Reihe alter Schwächen im System, die nicht zufällig immer mehr Bürger ärgern. Hier einige Beispiele.
Zum ersten werden mit dieser Aufweichung zwar viele Hektar verbaut, aber nur relativ wenige Privatinteressen bedient. In den schon ausgewiesenen Tourismuszonen kommen geschätzt 100 Betriebe für die Umsetzung alter Bettenbaurechte in Frage. Für die übliche Klientelwirtschaft wird ein gesetzlicher Rahmen völlig ohne Not revidiertt. Ex-LR Schuler hatte den Mut, eine Frist zu setzen, und damit auch eine „softe“ Grenze. Seinem Nachfolger ging das schon viel zu weit.
Zum zweiten: weder Land noch Gemeinden scheinen einen genauen Überblick darüber zu haben, um wie viele Baurechte es geht, welche Tourismuszonen betroffen sind, ob es in den interessierten Gemeinden schon Tourismuszonen gibt oder noch welche ausgewiesen werden müssen, welche Wirkung diese Bauten auf Verkehr haben werden. Sie handeln ohne Datengrundlage nach dem Motto: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Um die skeptische Öffentlichkeit zu besänftigen werden drittens Begründungen für die Spielverlängerung beim Bettenausbau erfunden, diesmal in Gestalt der „Strukturschwäche“. 56 Gemeinden könnten als „strukturschwach“ erklärt werden, die Hälfte der wohlhabendsten Provinz Italiens als sozusagen abwanderungsgefährdet. Dabei gibt es keine Strukturschwäche, die sich mit neuen Gästebetten beheben ließe. Mit weiterem Hotels in peripheren Gebieten trägt man nur die Probleme des Übertourismus in die wenigen ruhigeren Gebiete hinein. In nicht wenigen Gemeindeausschüssen scheint die Vorstellung zu herrschen, solange man nicht zur Bettendichte von Kastelruth aufgeschlossen habe, sei man „strukturschwach“.
Zum vierten wird die eigene Planung zur Rhetorik. Das Land schreibt hehre Ziele in weiche Planungswerke (Klimaplan, Mobilitätsplan, LTEK usw.), hebelt sie mit konkreten Entscheidungen von Fall zu Fall wieder aus. Wie soll das vom Klima- und Mobilitätsplan fixierte Ziel der Senkung des motorisierten Individualverkehrs um 30% bis 2035 umgesetzt werden, wenn man systematisch dafür sorgt, dass jährlich Hunderttausende zusätzliche Touristen-Kfz hier zirkulieren? So wird Planungssicherheit zum Witz, weil spätestens jetzt jeder bauwillige Investor weiß, dass es bei etwas Lobbydruck auch in 5 Jahren wieder Ausnahmen und Verlängerungen geben wird.
Noch ein Fünftes: weil die Landesregierung nicht zu ihrer Verantwortung steht, delegiert sie klassische Landesaufgaben – die Setzung von landesweit geltenden Rahmenbedingungen für die Gesamtentwicklung – an die Gemeinden, reicht also den schwarzen Peter weiter. Als nächstes wird vermutlich die Zuständigkeit für den Klimaschutz an die Gemeinden abgetreten, weil jede Gemeinde selbst zu wissen hat, welches Klima sie hat und braucht.
So versagt das Land in der Aufgabe, langfristige und verlässliche Leitplanken für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und sie nach sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten. Man bräuchte sozusagen nicht 10.000 zusätzliche Gästebetten – heute meist Suiten – sondern 10.000 zusätzliche erschwingliche Mietwohnungen im Land. Das ist auch Kubatur, in das Kapital mit ausreichender Rendite fließen könnte. Das Land hätte die Möglichkeit, private Investoren in die gewünschte Richtung zu lenken, verzichtet darauf. Das Land grenzt nicht ein, im Gegenteil: Wirtschaftsverbände, private Bauträger und einige Gemeindechefs zeigen dem Land auf, wo seine Grenzen in der Regulierung liegen. So wird man auch noch in den 2030er Jahren über „Bettenstopps“ diskutieren.
Das beweist wieder einmal…
Das beweist wieder einmal daß in Südtirol nicht die Landesregierung das sagen hat, sondern die Looby.Und das wird mit der Zeit sehr gefährlich.
„Im Vergleich zur Umwelt…
„Im Vergleich zur Umwelt-Ausbeutung + der Aufzwingung der um 20 % höheren Lebenshaltungs-Kosten für die gesamte in Südtirol lebenden Bevölkerung,“ ist die armselige Wirtschafts-Leistung von 12 % geradezu lächerlich ...!
„Da möchten sich unsere Leuchten in Rom + in der Landes-Regierung, um eine vernünftigere gerechte Verteilung des durch zäher fleißiger Arbeit erworbenen Wohlstandes bemühen!“