Politik | Sterbehilfe

Uneinigkeit im Gesetzgebungsausschuss

Obwohl Franz Ploner und Hannes Rabensteiner grundsätzlich für eine Regelung des assistierten Suizids sind, enthielten sie sich bei der Abstimmung im Landtag. Die SVP widme dem Thema zu wenig Raum.
Bild: Südtiroler Landtag

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Nachdem der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags gestern dem von Gesundheitslandesrat Hubert Messner eingebrachten Änderungsantrag zum Sammelgesetz 71/26 zugestimmt hat, ist ein weiterer Schritt in Richtung einer gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids in Südtirol erfolgt. Der Entwurf wird im Landtag in der Juli-Sitzung weiter behandelt und kann bei Zustimmung in Kraft treten.

Vorgesehen wäre laut der geplanten Gesetzesänderung die Einsetzung einer ständigen multidisziplinären Kommission, die über die einzelnen eingereichten Fälle entscheiden soll. Der ärztlich assistierte Suizid soll Betroffenen in Südtirol kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt über eine jährliche Budgetzuweisung von 10.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2028, die im Landeshaushalt vorgesehen ist.

Kritik an „Omnibuslösung“

Die Landtagsabgeordneten Franz Ploner (Team K) und Hannes Rabensteiner (Südtiroler Freiheit) haben sich bei der gestrigen Abstimmung im Gesetzgebungsausschuss enthalten, obwohl sie vor knapp einem Jahr im selben Ausschuss für ein Gesetz zur assistierten Sterbehilfe gestimmt hatten. Inhaltlich sprechen sich die beiden weiterhin für eine Regelung der ärztlich assistierten Sterbehilfe aus. Der ehemalige Palliativarzt Franz Ploner hatte selbst ein entsprechendes Gesetz eingebracht. Ploners und Rabensteiners Enthaltungen stehen im Kontrast zu Waltraud Deeg und Franz Locher (beide SVP), die im Jahr gegen den Vorschlag gestimmt hatten aber jetzt dafür sind. Was hat zum Sinneswandel auf beiden Seiten geführt?

Franz Ploner: „Ein so wichtiges Thema sollte in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden und muss eigens im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden“. Team K

Kritik übt Ploner vor allem an der Vorgehensweise der Landesregierung: „Da es sich um ein sehr moral-ethisches und wichtiges Thema handelt, finde ich es einfach nicht korrekt, dass man das in ein Omnibusgesetz einbaut. Ein so wichtiges Thema sollte in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden und muss eigens im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden“, so Ploner. Auch Rabensteiner stimmt dem zu: „Im Gesetzgebungsausschuss sollte das ausführlich diskutiert werden und die Ansichten von Fachleuten Platz finden“. 

Zudem seien die Unterlagen den Mitgliedern des zuständigen Gesetzgebungsausschusses sehr kurzfristig – nämlich erst am späten Freitagabend – übermittelt worden. „Wir haben den Gesetzestext erst im letzten Moment erhalten und das ist ein sehr emotionales Thema, da kann man nicht schnell, schnell machen“, sagt Rabensteiner. Der Grüne Abgeordnete Zeno Oberkofler hat dennoch für das Omnibusgesetz votiert: „Das Thema liegt mir sehr am Herzen und ich habe aus der Opposition, unabhängig von der Art und Weise wie alles eingebracht wurde, dafür gestimmt, weil es um den Inhalt geht“, betont Oberkofler. Eine gesetzliche Regelung sei seiner Ansicht nach längst überfällig. 

Letztendlich wurde der Änderungsantrag im Gesetzgebungsausschuss mit den Ja-Stimmen von Oberkofler, den beiden SVP-Abgeordneten Locher und Deeg sowie Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) gutgeheißen.

Der Seitenwechsel der SVP

Konfrontiert mit der Kritik der Oppositionspolitiker, betont die ehemalige Soziallandesrätin Deeg, dass sich an ihrer Überzeugung nichts verändert habe und auch nicht an der Position der SVP. „Ein wichtiger Punkt ist, dass auf staatlicher Ebene keine gesetzliche Änderung erfolgt ist, Patientinnen und Patienten ihr Recht auf assistierten Suizid in Anspruch nehmen wollen und andere Regionen wie die Toskana entsprechende Gesetze erlassen und diese den Anfechtungen der römischen Regierung vor dem Verfassungsgerichtshof standgehalten haben“, so Deeg. Bezüglich einer möglichen Anfechtung des Gesetzes durch die italienische Regierung geht Deeg davon aus, dass diese Rechtsprechung auch im Fall von Südtirol konsolidiert wird.

Waltraud Deeg: „Jetzt geht um die Umsetzung in Südtirol und wir sind der Meinung, dass das jetzt gemacht werden soll“. Seehauserfoto

Auch bezüglich der späten Übermittlung der Unterlagen verteidigt Deeg: „Alle Gesetzgebungskommissionen arbeiten gemäß einer Geschäftsordnung, die wir natürlich einhalten. Die Änderungsanträge von Landesrat Hubert Messner sind fristgerecht eingereicht worden und es ist somit korrekt, sie in der Sitzung zu behandeln“, verteidigt sich Deeg. Außerdem habe Landesrat Hubert Messner in der Gesetzgebungskommission ausführlich erklärt, dass es um eine Umsetzung der Verfassungsgerichtsurteile geht. „Die inhaltliche Diskussion und die Abwägungen der unterschiedlichen, verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte haben die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidungsfindung geführt und eine inhaltlich sicher nicht einfache Entscheidung getroffen“, meint die SVP-Politikerin. Das Recht auf Zugang zum assistierten Suizid ist für alle im Staatsgebiet anerkannt und es gehe jetzt „um die Umsetzung in Südtirol und wir sind der Meinung, dass das jetzt gemacht werden soll“ sagt Deeg.

Die vorgesehenen Modalitäten

Die im Entwurf von Landesrat Messner vorgesehene ständige multidisziplinäre Kommission soll sowohl die Voraussetzungen für den Zugang zum medizinisch assistierten Suizid prüfen als auch die konkreten Durchführungsmodalitäten festlegen. Diese Kommission besteht aus Fachpersonen der Palliativmedizin, Psychiatrie, Anästhesie und Intensivmedizin, Psychologie, Rechtsmedizin, Pflege sowie aus einer Fachperson für Pharmakologie oder Pharmazie und wird jeweils durch eine Fachärztin oder einen Facharzt der jeweiligen Grunderkrankung ergänzt. 

Es wäre vorgesehen, dass betroffene Personen beim Sanitätsbetrieb einen Antrag für assistierte Sterbehilfe stellen, woraufhin sich die Kommission mit dem Fall befasst. Anschließend erstell diese einen Bericht, der die Grundlage für die Entscheidung des Sanitätsbetriebs bildet. Außerdem legt die Kommission fest, wie der Ablauf der Anwendung sowie die medizinische Begleitung erfolgen sollen. Im Fall einer positiven Entscheidung erhält die antragstellende Person Anspruch auf die Bereitstellung der notwendigen Medikamente und Materialien sowie auf Unterstützung bei der Vorbereitung der Selbstverabreichung. Die gesamte Prozedur kann jederzeit nach den Vorgaben des Gesetzes über Patientenverfügungen abgebrochen oder zurückgezogen werden.

Staatliche Regelung fehlt noch immer

Südtirol wäre nach der Toskana und Sardinien die dritte italienische Gebietskörperschaft, die im Rahmen der bestehenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben und angesichts fehlender nationaler Regelung eigene Verfahren einführt. Grundlage ist das Verfassungsgerichtsurteil Nr. 242 von 2019, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Straflosigkeit des assistierten Suizids festgelegt hat. „Eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene ist überfällig“, betont Ploner. „Bereits 2019 und 2024 erneut hat der Verfassungsgerichtshof den Staat aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz umzusetzen.“

Der ärztlich assistierte Suizid: soll durch einen von Gesundheitslandesrat Hubert Messner eingebrachten Änderungsantrag den Betroffenen in Südtirol kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zoshua Colah/Unsplash

Jedoch zeigte sich die Regierung Meloni – die sich laut kritischen Stimmen vermutlich aufgrund ihrer Nähe zur katholischen Kirche noch nicht auf ein Gesetz zur assistierten Sterbehilfe einigen konnte – über den Alleingang der beiden Regionen wenig begeistert: Das Ministerratspräsidium hatte sowohl das toskanische als auch das sardische Gesetz angefochten, da es die Regelung der Materie als staatliche und nicht als regionale Zuständigkeit ansieht.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte in einem Urteil von 2025 das toskanische Gesetz teilweise für verfassungskonform und bestätigte damit im Wesentlichen zentrale Elemente der regionalen Regelung. Auch im Hinblick auf die Entscheidung zum sardischen Gesetz wird am 23. Juni ein ähnliches Urteil erwartet.

Der Artikel wurde am 05. Juni 2026 um 13:20 Uhr aktualisiert.