Mehr Freiheit bei der Auszahlung
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Das jüngste Haushaltsgesetz bringt nun frischen Wind in die Zusatzrente. Ab sofort gibt es drei neue Möglichkeiten, an das angesparte Kapital zu gelangen. Die COVIP, die Aufsichtsbehörde für Pensionsfonds, hat die Details am 25. Juni 2026 festgelegt.
Bisher war die Sache einfach, aber auch ziemlich starr. Grundsätzlich gab es zwei Optionen: eine Leibrente, die bis zum Lebensende monatlich ausgezahlt wird. Oder eine Kapitalauszahlung, jedoch maximal bis zu 50 Prozent des angesparten Betrags. Der Rest musste zwingend in eine Rente umgewandelt werden. Eine Ausnahme bestand, wenn die Position sehr klein war und eine Umwandlung von mindestens 70 % des Kapitals in eine Jahresrente weniger als die Hälfte der staatlichen Sozialhilfe ausmachte. In diesem Fall konnte man ausnahmsweise 100 % als Kapital erhalten.
Das Problem dabei ist jedoch, dass nicht jede Lebensplanung in dieses Schema passt. Manche benötigen kurzfristig mehr Geld, beispielsweise für Gesundheitsausgaben oder weil ein Kind studiert. Andere möchten lieber über einen festen Zeitraum planen, statt sich auf eine lebenslange, aber oft niedrigere Rate festzulegen. Die neuen Regeln tragen dieser Tatsache Rechnung. Sie machen den Pensionsfonds flexibler und passen ihn an echte Lebenssituationen an.
Eine der Neuerungen ist die Rente mit befristeter Laufzeit. Bei dieser Variante wird das Kapital nicht bis zum Lebensende, sondern über eine feste Anzahl von Jahren ausgezahlt. Diese richtet sich nach der statistischen Lebenserwartung des Istat und hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Beantragung ab. Wichtig zu wissen: Die Höhe der einzelnen Rate ist nicht fix. Sie hängt von der Entwicklung der Investitionen des Fonds ab, denn das verbleibende Kapital bleibt weiterhin investiert. Die Fondskasse legt fest, ob die Auszahlung monatlich, halbjährlich oder jährlich erfolgt.
Die Auszahlung des angesparten Kapitals in Raten über mindestens fünf Jahre ist die Option mit der größten Wahlfreiheit. Man entscheidet selbst, wann und wie viel man entnimmt. Es gibt keinen festen Rhythmus und keine vorgegebene Rate. Die Fonds können jedoch einen Mindestbetrag und einen Mindestabstand zwischen zwei Anträgen festlegen. Pro Antrag gilt zudem eine Obergrenze, die sich an der ersten Rate einer befristeten Rente orientiert.
Die gestaffelte Auszahlung als dritte Option unterscheidet sich dadurch, dass sie nicht von der Lebenserwartung abhängt. Stattdessen wird ein fester Auszahlungszeitraum gewählt. Das noch nicht ausgezahlte Kapital bleibt weiterhin investiert. Diese Option kann ab dem 31. Oktober 2026 beantragt werden, während die beiden anderen bereits seit dem 1. Juli 2026 verfügbar sind.
Diese neuen Leistungen gelten nur für beitragsorientierte Systeme. Der öffentliche Dienst ist derzeit ausgeschlossen. Die drei Optionen lassen sich nicht miteinander kombinieren und auch nicht mit einer bereits laufenden RITA. Möglich bleibt jedoch eine Kombination aus bis zu 50 % Kapitalauszahlung und einer der neuen Auszahlungsformen für den Restbetrag.
Ein wichtiger Punkt: Hat man sich einmal für eine dieser Auszahlungsformen entschieden und die Zahlungen laufen bereits, ist kein Rückwechsel mehr möglich. Einzig die Umwandlung des Restbetrags in eine sofort beginnende oder aufgeschobene Leibrente bleibt möglich.
Eine weitere Neuerung betrifft die Verwaltung der Auszahlungen. Während bisher das Kapital meist an eine Versicherung übertragen wurde, bleibt künftig der Zusatzrentenfonds selbst für Auszahlung und Verwaltung zuständig. Dadurch gibt es nur noch einen Ansprechpartner. Gleichzeitig bleibt das Kapital länger investiert, was sich positiv auf Verwaltungskosten und Investitionsmöglichkeiten auswirken kann.
Wer in den nächsten Jahren in den Ruhestand geht, sollte sich daher rechtzeitig informieren, um die passendste Auszahlungsform zu wählen. Die einzelnen Rentenfonds legen ihre konkreten Regeln – etwa Mindestbeträge oder Auszahlungsintervalle – bis zum 31. Dezember fest. Wer sich gut informiert, kann die Lösung wählen, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Ein Beitrag von Alfred Ebner
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