Twenty: Schlussstrich nach 15 Jahren
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Jetzt S+ abonnierenNach knapp fünfzehn Jahren Rechtsstreit ist die komplexe Angelegenheit um das Einkaufszentrum Twenty in der Galileistraße in Bozen endgültig beigelegt. Ein heute veröffentlichter Beschluss des Kassationsgerichtshofs bestätigt das offiziell.
Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) zeigt sich in einer Pressemitteilung zufrieden: „Ich freue mich besonders über dieses Ergebnis, weil die Vereinbarung sowohl die Interessen der beteiligten Parteien als auch jene der Landesverwaltung berücksichtigt“, sagt Kompatscher. Schließlich drohte der öffentlichen Hand die Zahlung eines Schadensersatzes bis zu 130 Millionen Euro. Dies wurde aber durch eine Änderung der Handelsordnung in den Begleitgesetzen zum Landeshaushalt 2026 („Lex Twenty“) abgewendet, wodurch eine außergerichtliche Einigung zwischen dem aktuellen Betreiber des Twenty, der Podini-Gruppe, den Mitbewerbern Aspiag und der Tosolini-Gruppe und dem Land ermöglicht wurde.
Ein jahrelanger Rechtsstreit gesetzlich gelöst
Der Ursprung der rechtlichen Auseinandersetzung war die Lizenzvergabe für das Twenty im Jahr 2011 – noch unter Altlandeshauptmann Luis Durnwalder – an die Podini-Gruppe. Die leer ausgegangene Konkurrenz sah sich benachteiligt und klagte gegen den Bau und die Erweiterung des Einkaufszentrums, die vom Land und der Gemeinde Bozen genehmigt worden waren. Nach jahrelangem Rechtsstreit gaben die Verwaltungsgerichte bis hin zum Staatsrat in Rom ASPIAG und der Tosolini-Gruppe recht und erklärten die Baugenehmigung und das Ausschreibungsverfahren von 2011 für rechtswidrig.
Da durch diese Gerichtsentscheidungen dem Land eine Schadensersatzzahlung in Millionenhöhe durch die ASPIAG drohte, schritt die Landesregierung ein. Ziel war es außerdem zu verhindern, dass rund die Hälfte (circa 10.000 Quadratmeter) der Gesamtfläche des Twenty (circa 20.000 Quadratmeter) geschlossen wird. Herzstück der sogenannten „Lex Twenty“ ist eine gezielte Abänderung der Südtiroler Handelsordnung: Sie ermöglicht es, bisher eingeschränkte Gewerbeflächen (etwa für den Verkauf sperriger Güter) einmalig in echte Einzelhandelsflächen umzuwandeln und in angrenzenden oder bestehenden Gebäuden neu zu bündeln. Die Regelung gestaltete somit das Gleichgewicht zwischen den großen Akteuren des Bozner Handels neu.
Der Landtag hat diese technischen Nachbesserungen der Handelsordnung in den Begleitgesetzen zum Landeshaushalt 2026 letztendlich am 16. April 2026 endgültig angenommen. Der Oppositionsabgeordnete Paul Köllensperger (Team K) bezeichnete diese gesetzliche Lösung mehrmals als „Ad-hoc-Norm“ – also als maßgeschneidertes Anlassgesetz, um rechtliche Fehler der Vergangenheit nachträglich zu korrigieren. Die vier Streitparteien der Causa Twenty hatten sich bereits 2025 außergerichtlich geeinigt.
Die Auswirkungen der „Lex Twenty“
Bereits im März berichtete SALTO, was die Gesetzesänderung bewirkt: Die neu eingeführte Regelung erlaubt es, bestehende Strukturen, die sich in Einkaufskomplexen in Gewerbegebieten befinden – wo bisher meist nur sperrige Güter verkauft werden durften – einmalig in normalen Einzelhandel umzuwandeln. Zudem können Verkaufsflächen im selben oder im Nachbargebäude zusammengelegt werden. So lassen sich Verkaufsflächen neu verteilen: Die ASPIAG kann neben dem Interspar erweitern und Tosolini das „Centrum“ – dessen Handelsgenehmigungen das Verwaltungsgericht (TAR) wiederholt für rechtswidrig erklärt hatte – legalisieren. Wie Köllensperger SALTO erklärte, liegt genau hier der Knackpunkt: Weil Gewerbeflächen als Einzelhandelszonen deutlich wertvoller sind, dient die Umwandlung faktisch als Entschädigung für die Podini-Konkurrenten.
Konkret sieht der Flächentausch so aus: Das Twenty muss seine Verkaufsfläche um 1.590 Quadratmeter reduzieren – voraussichtlich durch die Verabschiedung schwächerer Mieter. Im Gegenzug kauft die Podini-Gruppe 3.930 Quadratmeter Gewerbefläche direkt neben dem Interspar in der Buozzistraße und überlässt sie ASPIAG kostenlos. Auf den neu gewonnenen knapp 4.000 Quadratmetern soll wahrscheinlich ein großer Sportmarkt einziehen. Die ursprünglichen Pläne der ASPIAG für ein riesiges, 50.000 Quadratmeter großes Einkaufszentrum an diesem Standort waren damit endgültig vom Tisch.
Und wie viel an Spesen…
Und wie viel an Spesen bezahlt die Bevölkerung?
Direkt keine. Indirekt die…
Direkt keine. Indirekt die Spesen für den Rechtsstreit, denn soweit sie von den Behörden beglichen werden müssen, werden Steuergelder dafür aufgewendet. Sofern nicht eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung besteht.