Transparente Gehälter ab Juni 2026
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Die EU-Richtlinie 2023/970 stellt einen wichtigen Schritt zur Förderung von Geschlechtergleichstellung und Transparenz auf dem Arbeitsmarkt dar. Ab 7. Juni 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten der EU diese Richtlinien umsetzen. Für Unternehmen und Recruiter/innen in Südtirol bedeutet dies eine wesentliche rechtliche und inhaltliche Veränderung bei der Ausschreibung von Stellenangeboten. Worum es genau geht, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Gleichstellung und Entgelttransparenz als Grundpfeiler
Das Hauptziel der Richtlinie ist die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsfragen und der rechtliche Schutz vor Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder persönlicher Geschlechteridentität. Die EU-Richtlinie bezieht sich genauer gesagt auf Diskriminierung in Stellenanzeigen, bei Auswahlverfahren und bei der Entlohnung. In Bezug auf den Lohn fordert sie unter anderem:
- Geschlechtergerechte Bezahlung: gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Adressiert werden auch Unterschiede, die durch andere Diskriminierungsmerkmale bestehen können
- Offenlegungspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Informationen zur Gehaltsstruktur oder zu Referenzvergütung offen zu legen
- Förderung der Transparenz: Bewerbende erhalten einen besseren Überblick über die Entlohnung für vergleichbare Positionen
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