Das Ende des Brixner Auwaldes
Dieser Artikel ist für dich kostenlos. Unabhängiger Journalismus in Südtirol braucht aber deine Unterstützung. Wir würden uns daher freuen, wenn du ein SALTO Abo abschließen würdest. Vielen Dank!
Jetzt S+ abonnierenÜber einen Monat nach der Verhandlung über den Rekurs der Umweltschutzverbände Artenschutzzentrum St. Georgen und WWF Trentino-Südtirol ODV mit dem Ziel, die Umwidmung des Auwaldes in der Brixner Industriezone in Gewerbefläche zu verhindern, hat Verwaltungsgericht in Bozen das Urteil nun veröffentlicht: Der Rekurs der Umweltschutzverbände wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Gericht befand ihn sowohl aus prozessrechtlichen als auch inhaltlichen Gründen unbegründet und unzulässig.
Vor einigen Monaten genehmigten der Brixner Gemeinderat, die Landesregierung und der Direktor der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung die Bauleitplanänderung für die Erweiterung der Produktionsfläche für das Betriebsgebäude der Firma Progress Holding AG (Progress Group), die im Maschinenbau tätig ist.
Die Umweltschutzverbände protestierten gegen die Entscheidung der Institutionen und setzten sich dafür ein, die Rodung des Auwaldes zu verhindern.
Die Arbeiten für die Rodung hatten Anfang März begonnen. Innerhalb kurzer Zeit wurde bereits ein großer Anteil der 2,5 Hektar großen Auwaldfläche entfernt. Noch im selben Monat wurden die Arbeiten durch eine Eilverfügung des Verwaltungsgerichts bis zur Sachverhandlung am 22. Juli vorläufig ausgesetzt. Im April 2026 bestätigte das Verwaltungsgericht Bozen die Aussetzungen der Rodungsarbeiten.
Das Artenschutzzentrum St. Georgen und WWF Trentino-Südtirol argumentierten zudem, dass es sich bei der betroffenen Fläche um einen ökologisch wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten handelte, darunter auch bedrohte Vogelarten. Der Auwald sei ein europaweit geschützter FFH-Lebensraum und stellt eine Verbindung zwischen den naheliegenden Biotopen dar.
Das Urteil
Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Rekurs unzulässig, da die Vereine keine staatliche anerkannte Umweltorganisationen sind und daher nicht automatisch über das Recht verfügen, gegen Verwaltungsentscheidungen vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Das Gericht müsste individuell prüfen, ob sie trotzdem klageberechtigt sind. Der Rekursgegner - die Provinz Bozen - verweist außerdem auf die geringe Anzahl der Mitglieder des Artenschutzzentrum St. Georgen. Aufgrund der niedrigen Mitgliederzahl könne der Verein nicht die von der Bauleitplanänderung betroffene Gemeinschaft vertreten.
Eine weitere Forderung der Verbände betraf die Vorlage interner Gutachten des Amtes für Landschafts- und Gemeindeplanung. Damit wollten sie überprüfen, ob die Interessen des Naturschutzes und die öffentlichen Interessen angemessen gegeneinander abgewogen wurden. Das Gericht wies den Beweisantrag jedoch zurück.
Darüber hinaus erklärt das Gericht, dass der Rekurs inhaltlich unbegründet sei. Die Behauptung der Umweltschutzverbände, dass es sich bei der betroffenen Fläche um einen schutzwürdigen Auwald handelt, wurde von einer Untersuchung widerlegt. Die vom Auwald charakteristische Verbindung zum Fluss sei aufgrund der seit längerer Zeit bestehenden Trennung durch Straßen, Radwegen und Dämme verloren gegangen. Die Gemeinde hat deshalb beschlossen, lediglich einen kleinen Teil der Fläche in Gewerbegebiet umzuwidmen und den größten und wertvollsten Teil des Waldes zu erhalten.
Weitere Artikel zum Thema
SALTO-Artikel in der Google-Suche bevorzugt anzeigen lassen
Die Vernichtung des Auwaldes…
Die Vernichtung des Auwaldes folgt einem klassischen Muster. Man lässt ein wertvolles Biotop absichtlich oder fahrlässig verkommen. Dann wird festgestellt, dass es sich nicht mehr um ein erhaltenswertes Biotop handelt, und es kann vernichtet werden. Diese Vorgehensweise hat sich auch schon bei der Beseitigung denkmalgeschützter Objekte bestens bewährt.
Lese oben: „Laut dem Urteil…
Lese oben:
„Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Rekurs unzulässig, da die Vereine keine staatliche anerkannte Umweltorganisationen sind und daher nicht automatisch über das Recht verfügen, gegen Verwaltungsentscheidungen vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen“.
Möchte an dieser Stelle darauf hinweisen dass neben dem Artenschutzzentrum St. Georgen auch der WWF TRENTINO SÜDTIROL Rekurssteller ist. Und dieser soll laut dem Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes keine staatlich anerkannte Umweltorganisation sein?!
Also wenn dieses Urteil so stehen bleibt dann ist hierzulande in Zukunft kein Südtiroler Umweltverein wie beispielsweise der Dachverband für Natur und Umweltschutz, der Heimatpflegeverband usw. klageberechtigt!! Und die SVP-BETON-LOBBY wird unser Land in Zukunft unbegrenzt versiegeln!
Ein schwarzer Tag für Natur…
Ein schwarzer Tag für Natur und Umwelt! Aber sie schlägt immer wieder zurück. Gerade jetzt und immer vehementer. Und dann reden sich die Entscheidungsträger noch damit heraus, Umweltverbände seien bei Schädigung der Umwelt nicht klageberechtigt? Ja wer soll denn dann die Umwelt bzw. die Mitwelt und all die Lebewesen in der Biosphäre vertreten, etwa jene, die dauernd das Wort Nachhaltigkeit in den Mund nehmen, aber immer mehr Naturflächen verdichten und verbetonieren? All diese haben noch nie verstanden oder verstehen wollen, was wirkliche Nachhaltigkeit für die gesamte Lebewelt beinhalten müsste. Sie wirtschaften nur kurzfristig für einige wenige und für den eigenen Vorteil und provozieren damit immer mehr das Ungleichgewicht der Atmosphäre und des Daseins und Waltens der Natur. Das Bekenntnis der herrschenden Klasse zur Natur klafft zunehmend zwischen Natur und Praxis mehr auseinander und an Stelle eines ausgleichenden natürlichen Auwaldes, welchem man in den Jahren zunehmend mehr zugesetzt hat, um ihm seinen Charakter zu nehmen, setzt man nun eine Betonfabrik hin, mit der Ausrede, dort sei gar kein Auwald mehr. Das ist Hintertriebenheit pur, die man nun versucht zu überblenden, indem man meint, ein kleines Stück verseuchte Intensivkultur auf der anderen Seite des Eisacks zur Umwandlung in ein Biotop ähnliches Areal sei ein gebührender Ausgleich.
Ein sehr gutes Urteil, sehr…
Ein sehr gutes Urteil, sehr erfreulich. Die ultrakonservativen Umweltschützer, die destruktiv immer nur alles verhindern wollen, was sich entwickelt, sollen plärren gehen.
Antwort auf Ein sehr gutes Urteil, sehr… von Aloisius von Gonzaga
Herr Gonzager! Wenn Sie…
Herr Gonzager!
Wenn Sie schon so einen Schmarrn verzapfen, sollten Sie wenigstens den Mut haben dies unter ihrem richtigen Namen zu tun!
Ansonsten ist es besser Sie gehen ein Bier trinken und verschonen uns mit Ihrem Senf….
Was heißt hier…
Was heißt hier ultrakonservativ? Das sind im Umkehrschluss genau solche mit der Einstellung von Gonzaga, die destruktiv mehr und mehr im alten Trott des Verbrauchs und der Verdichtung von Grund und Boden verharren, die Belastung der Luft mit Schadstoffen weiterhin so betreiben wie bisher und glauben nur ihr Tun sei Weiterentwicklung und alles positiv für die Mitwelt. Den Schaden würden nur jene „Ultrakonservativen“ verursachen, welche versuchen eine ausgewogene gesunde und vernetzte Biosphäre zu erhalten, mit gesunden Boden, gesunder Luft und genug Lebensraum für alle: Tiere, Pflanzen, Mensch und sonst so alles an Zellstrukturen, was unser Dasein belebt und nicht gegenteilig den notwendigen Raum zum würdigen Erhalt wegnimmt.
Gregor Beikircher, Natur- und Erdwissenschaftler