Umwelt | Brixner Auwald

Rodungsstopp vorerst bestätigt

Das Verwaltungsgericht hat den Aussetzungsantrag zur Rodung des Brixner Auwaldes bestätigt. Bis zur Verhandlung im Juli bleiben weitere Eingriffe untersagt.
Rodung Auwald
Foto: Team Auwald
  • Das Verwaltungsgericht Bozen hat am 7. April 2026 den Aussetzungsantrag zur Rodung des Brixner Auwaldes bestätigt, wie das Artenschutzzentrum St. Georgen, der WWF Trentino–Südtirol und Franz Pattis in einer Pressemitteilung vermeldenDamit bleiben die Arbeiten bis zur angesetzten Sachverhandlung am 22. Juli 2026 untersagt. Bereits Anfang März waren die Rodungen durch eine Eilverfügung des Verwaltungsgerichts gestoppt worden, nachdem sie in den frühen Morgenstunden begonnen hatten, ohne den Ablauf der Rekursfrist abzuwarten. Auch die Grünen übten damals Kritik am Vorgehen. 

  • Rekurs gegen Umwidmung

    Gegenstand des Verfahrens ist ein Rekurs der genannten Umweltschutzverbände. Angefochten werden mehrere Beschlüsse auf Gemeinde- und Landesebene, die eine Umwidmung des Waldgebiets in eine Gewerbefläche ermöglichen. Konkret geht es um Entscheidungen des Brixner Gemeinderats, der Landesregierung sowie des Direktors der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, die den Weg für die Erweiterung eines Betriebsgebäudes der Firma Progress freigemacht hatten. 

  • Ausgleichsmaßnahme im Streit: Für die Rodung des Auwaldes soll in der Nähe ein anderes Biotop erweitert oder aufgewertet werden. Kritiker bezweifeln jedoch, dass dieser Ersatz den Verlust des gewachsenen Lebensraums ausgleichen kann. Foto: Progress
  • Ökologisch wertvoller Lebensraum betroffen

    Die Firma hatte bereits Anfang März mit der Rodung begonnen und dabei rund ein Drittel des 2,5 Hektar großen Auwaldes entfernt. Laut Umweltorganisationen handelt es sich um einen ökologisch wertvollen Lebensraum mit hoher Artenvielfalt. Beobachtungen weisen auf zahlreiche Vogelarten hin, darunter auch bedrohte Arten der Roten Liste. Der Auwald gilt zudem als europaweit geschützter FFH-Lebensraum und als wichtiges Bindeglied zwischen umliegenden Biotopen. 

    Bis zur endgültigen Entscheidung dürfen im betroffenen Gebiet keine weiteren Arbeiten durchgeführt werden. Lediglich eine Umzäunung wurde genehmigt, unter anderem mit Blick auf eine mögliche spätere Renaturierung.