Politik | Gesundheitsreform

„Wir verlieren die PNRR-Gelder nicht“

Sieben Gemeinschaftshäuser sind in Betrieb, fünf fehlen noch. Gesundheitslandesrat Messner versichert: Die PNRR-Gelder gehen nicht verloren. Offen bleibt, welche Rolle Hausärzte in den Geminschaftshäusern spielen sollen.

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Sieben Gemeinschaftshäuser und zwei Gemeinschaftskrankenhäuser sind laut Landesregierung bereits in Betrieb. Insgesamt sollten es aber eigentlich zwölf Gemeinschaftshäuser sein, die innerhalb Juni 2026 bereits in Betrieb sein sollten, um die PNRR-Gelder in Anspruch nehmen zu können. Gehen die Gelder nun verloren?

Der zuständige Gesundheitslandesrat Hubert Messner sagt: Nein.

Vorerst bleibt offen, wie die Hausärztinnen und Hausärzte in die neuen Strukturen eingebunden werden sollen. Dies wird laut Messner über den Landeszusatzvertrag bestimmt.

Hubert Messner: „Wir verlieren die PNRR-Gelder nicht“. Seehauserfoto

Stellschrauben nachgezogen

In der offiziellen Presseaussendung heißt es: „Mit den Beschlüssen stellt die Landesregierung formell fest, dass die PNRR‑Ziele der Mission 6 ‚Gesundheit‘ fast vollständig erreicht sind. Grundlage dafür sind unter anderem die abgeschlossenen Bauarbeiten, die aktivierten Pflichtleistungen und die Einhaltung aller Vorgaben.“

Konkret heißt das: Von den zwölf geplanten Gemeinschaftshäusern sind derzeit sieben in Betrieb: in Brixen, Klausen, Bozen Loew-Cadonna, Naturns, Innichen, Mals und Leifers. Hinzu kommen zwei Gemeinschaftskrankenhäuser in Bozen und Meran

Damit ist das PNRR-Ziel also nur fast erreicht. Die Bedingung für die Fördermittel war jedoch ursprünglich die Realisierung und Inbetriebnahme aller angekündigten Strukturen. So stellt sich die Frage: Fallen die Gelder nun weg?

Gesundheitslandesrat Messner antwortet darauf: „Wir verlieren die PNRR-Gelder nicht, weil wir diese auf andere Bauten wie jene in Mals und Löw Cadonna verschoben haben; auch Bruneck und Sterzing machen wir noch in der zweiten Jahreshälfte 2026 fertig.“

Hausärzte-Reform vorerst gescheitert

Diskussionspunkt war zuletzt die Einbindung der Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner in die Gemeinschaftshäuser. Häusärztinnen und -ärzte kritisierten Überbeanspruchung des Ärztepersonals, mangelhafte Organisation und eine potenzielle Ausdünnung der Versorgung in den Tälern und der Peripherie. 

Laut Gesundheitsminister Orazio Schillaci sollte die Hausärzteschaft per Gesetzesdekret dazu beordert werden, in den Gemeinschaftshäusern Dienst zu leisten, reguliert über Angestelltenverhältnisse. Durch den Widerstand von Ärztegewerkschaften, aber auch innerhalb der Regierungsmehrheit wurde die Reform jedoch vorerst gestoppt.

Nun soll auf staatlicher Ebene ein Modell verhandelt werden, wonach alle Hausärzte sechs zusätzliche Wochenstunden in den Gemeinschaftshäusern leisten müssen. Dieser Punkt ist aber bei den Gewerkschaften umstritten, schreibt die Federazione Italiana Medici di Famiglia - FIMMG. Laut FIMMG brauche das Ministerium eine Lösung, damit die Gemeinschaftshäuser nicht nur formal eröffnet werden, sondern auch mit Personal und Leistungen funktionieren. Ansonsten hätte Italien Probleme mit der Erreichung der PNRR-Ziele und somit mit der Beanspruchung der EU-Fördermittel.

 

„Wir setzen auf die Verhandlung und den Abschluss unseres Landeszusatzvertrags“

Eugen Sleiter: „So könnte jede und jeder selbst wählen, welche Arbeit einem auch mehr Spaß macht“ Eugen Sleiter

Der Hausarzt und Mitglied des Bezirksbeirats zur Realisierung des PNRR-Projekts Eugen Sleiter sieht die Entwicklungen positiv: „Wenn jetzt die sechs Zwangsstunden auch noch fallen, könnte die öffentliche Hand ein angemessenes Angebot machen und sicher auch Kolleginnen und Kollegen finden, die dann lieber in einem Gemeinschaftshaus ihren Dienst leisten, anstatt in einer anderen Struktur. So könnte jede und jeder selbst wählen, welche Arbeit einem auch mehr Spaß macht, um sie auch motiviert erbringen zu können.“

Sleiter schlägt Wahlmöglichkeiten vor, um den Hausärztinnen und -ärzten die Wahl zu lassen, wie sie die Stunden erbringen: „Sechs Stunden Tätigkeit im Gesundheitshaus, im Altenheimdienst oder eine entsprechende Ausweitung der Öffnungszeiten der eigenen Hausarztpraxis beziehungsweise andere anerkannte territoriale Versorgungsleistungen.“

Damit würde die Versorgung vor Ort gestärkt, bestehende Strukturen würden erhalten bleiben und gleichzeitig den unterschiedlichen familiären und organisatorischen Gegebenheiten der Hausärzte Rechnung getragen, so Sleiter. Er führt aus: „Eine solche Flexibilität könnte zudem dazu beitragen, den Beruf für junge Kolleginnen und Kollegen attraktiv zu halten und die Rekrutierung neuer Hausärzte nicht zusätzlich zu erschweren.“

Landesrat Messner antwortet auf die Frage nach den Einflüssen jüngster Entscheidungen auf staatlicher Ebene: „Wir beobachten die Entwicklung auf gesamtstaatlicher Ebene, was die Reform der Allgemeinmedizin betrifft. In erster Linie setzen wir aber auf die Verhandlung und den Abschluss unseres Landeszusatzvertrags, um die multiprofessionelle Besetzung der Gemeinschaftshäuser auch mit den Allgemeinmedizinern zu fördern.“

Bis 2028 sollen laut Gesundheitsressort insgesamt zwölf Gemeinschaftshäuser in Südtirol betrieben werden. Noch folgen sollen jene in Bruneck, Sterzing, Meran, Neumarkt sowie ein zweites Gemeinschaftshaus in Bozen.