Das Hundertfache der Ortstaxe
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Jetzt S+ abonnierenTourismuslandesrat Luis Walcher soll jede Farbe aus dem Gesicht weichen, wenn er darauf angesprochen wird. Denn im Zuge des 2022 eingeführten Bettenstopps unter seinem Vorgänger Arnold Schuler ließ sich die Südtiroler Volkspartei (SVP) zu einer Maßnahme hinreißen, die ihr nun gehörig auf die Füße fallen könnte. Wie Amtsdirektorin des Funktionsbereich Tourismus Elisa Montali bestätigt, gilt bei nicht gemeldeten Betten weiterhin eine Strafe des Hundertfachen der geschuldeten Ortstaxe. Allerdings gibt es niemanden, der dazu Kontrollen durchführt und diese Strafe verhängen kann.
Im Ressort von Walcher will man deshalb keine schlafenden Hunde wecken, schon gar nicht mitten in der Sommersaison.
Nach wie vor würde Artikel 34 Absatz 7 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft vorsehen, dass für jede Nächtigung in Verletzung der festgelegten Obergrenze an Gästebetten eine Strafe in Höhe des Hundertfachen der geschuldeten Ortstaxe verhängt wird. Als Helmut Tauber noch als Tourismusvertreter der SVP im Landtag saß, brachte er deshalb 2023 einen Beschlussantrag zur Reduzierung dieser Strafe ein.
Der genehmigte Beschlussantrag wurde im Landtag aber bis heute nicht umgesetzt. Wer im politischen Tagesgeschäft arbeitet, weiß, dass das bei Beschlussanträgen egal welcher Partei keine Seltenheit ist. Im Ressort von Walcher will man deshalb keine schlafenden Hunde wecken, schon gar nicht mitten in der Sommersaison.
Tauber hat sich mittlerweile aus der aktiven Politik zurückgezogen, der Gastwirt aus Feldthurns erklärt aber bereitwillig die Hintergründe seines Beschlussantrags. „Wir sind keine Produktionsfirmen, sondern arbeiten mit dynamischen Entwicklungen während der Saison. Wenn beispielsweise vier Personen kommen, auch wenn nur zwei über die Buchungsplattform angekündigt waren, werde ich alle vier hier schlafen lassen“, sagt Tauber.
Deshalb sei es schwierig, die genaue Anzahl der Betten zu melden, weil dann ebenso die viel zitierten provisorischen Schlafsofas zählen würden. Auch wenn es ein paar Schlaue gegeben habe, die bewusst nicht alle Betten gemeldet haben, sei die Sachlage klar: „Der Beschlussantrag wurde seinerzeit eingebracht, weil die Regelung unverhältnismäßig ist“, so Tauber.
Denn als Berechnungsgrundlage gilt die geschuldete Ortstaxe, die außerdem in den letzten Jahren gestiegen ist. Die verwaltungsrechtliche Sanktion sei damit außergewöhnlich und ein „administrativer Fehler“. Zudem seien Betriebe heute sehr transparent und müssen mehrere Meldungen für die polizeiliche Gästemeldung, Ortstaxe, ASTAT-Statistik und Südtirol Guest Pass durchführen. Landesrat Walcher will sich derzeit nicht zu der Strafe bei nicht gemeldeten Betten äußern.
Bettenobergrenze keine Farce?
„Ein Betrieb, der zwei Gäste zu viel meldet, weil eine Buchung kurzfristig verlängert wurde oder ein Kind während des Aufenthalts die Altersgrenze überschreitet, kann mit einer Strafe konfrontiert werden, die in keinem Verhältnis zum eigentlichen Sachverhalt steht“, kritisiert Tauber. Trotzdem vermutet er, dass die Landesregierung das Problem wohl weiter vor sich herschieben wird. Denn nach der Verlängerung der Frist für bereits genehmigte Tourismuszonen ist ein weiteres Zugeständnis an das Gastgewerbe politisch schwer vertretbar.
„Mittelfristig wird das aber zu einem Problem für die Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit eines ganzen Sektors.“
„Leider hält sich in der öffentlichen Meinung ganz stark der Eindruck, dass die Bettenobergrenze nur eine Farce sei oder diese aufgeweicht wäre. Das stimmt zwar definitiv nicht, aber in einer solchen Situation will sich wohl kein politischer Vertreter weiter exponieren“, meint der ehemalige Landtagsabgeordnete. Zwar sei die Bettenanzahl durch die Nachmeldungen von bereits vorher bestandenen Betten gestiegen, doch abesehen von den 56 strukturschwachen Gemeinden sei de facto ein Stillstand eingetreten.
„Die Vorschussbetten sind nämlich fast ausgeschöpft und es fallen kaum Betten in die entsprechenden Kontingente zurück. Diese Bremse ist das, was der Gesetzgeber angestrebt hat“, sagt Tauber. Das bedeute, dass für viele Betriebe kein Wachstum mehr möglich ist. „Das bremst auch die Motivation von Nachfolgern, einen Betrieb zu übernehmen. Das geht vielleicht kurzfristig. Mittelfristig wird das aber zu einem Problem für die Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit eines ganzen Sektors und für die gesamte Wertschöpfungskette, angefangen vom Handwerk bis zu den Dienstleistungen.“
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