Politik | Gastbeitrag

Ethnisches Gerrymandering

Der Vorschlag von Alessandro Urzì zur Verkleinerung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland riecht nach Eigeninteresse. Will er bei den Parlamentswahlen im nächsten Jahr für sich einen sicheren Wahlkreis?
Bild: Seehauserfoto

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Alessandro Urzì wurde 2022 bei den Parlamentswahlen in die Kammer gewählt und erachtet sich als politischen Vertreter der Italiener Südtirols in Rom.

Jetzt hat er eine Wahlreform vorgeschlagen. Der Senatswahlkreis Bozen-Unterland soll um sechs von den insgesamt 18 Gemeinden verkleinert werden, damit die Wahl eines/einer italienischen Senators/Senatorin abgesichert werde. Sechs mehrheitlich deutschsprachige Gemeinden sollen zu anderen Wahlkreisen geschlagen werden. Fünf davon – Eppan, Kaltern, Tramin, Kurtatsch und Margreid zum Wahlkreis Burggrafenamt-Vinschgau, Aldein zum Wahlkreis Eisacktal/Pustertal.

„Ethnischer“ Erfolg?

Bevor wir auf die Details eingehen, zitieren wir die Paketmaßnahme 111, die zum aktuellen Wahlkreis geführt hat. „Abänderung der Wahlkreise für die Senatswahlen, um so die Teilnahme der Vertreter der italienischen und deutschen Sprachgruppe der Provinz Bozen im Parlament im Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Gruppen zu begünstigen.“

Diese Paketmaßnahme reiht sich in die Logik der Konkordanzdemokratie ein, die in Südtirol zur Anwendung kommt. Eine Säule davon ist der ethnische Proporz. Dieser gilt nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch bei der Zusammensetzung der Landesregierung und auch bei der Wahl zum Parlament.

Allerdings spricht die Maßnahme 111 von „begünstigen“, nicht von garantieren, wie dies Urzì wohl gerne hätte. Garantieren kann man nämlich nichts, weil die Wahl frei ist und jede Wählerin und Wähler frei ist, eine Kandidatin oder einen Kandidaten ihrer oder seiner Wahl zu wählen, unabhängig von der ethnischen Zuordnung. Die Parteien sind ebenfalls frei, mit anderen Parteien Wahlkoalitionen einzugehen. Solche Wahlkoalitionen haben dazu geführt, dass der Italiener Francesco Palermo im Wahlkreis Unterland mit den deutschsprachigen Stimmen zum Senator gewählt wurde, wie auch der deutschsprachige Oskar Peterlini (SVP) mit den Stimmen der italienischsprachigen Wählerschaft gar dreimal nach Rom gewählt wurde.  Luigi Spagnolli (PD) hat es 2022 hingegen ohne Hilfe der SVP geschafft, wie dies auch für Adriana Pasquali (Polo per le libertà) 1996 der Fall gewesen war. 

Das Prinzip der maximalen Einbindung aller Sprachgruppen in die Entscheidungsfindungsprozesse hat seine Valenz und gilt auch für die Vertretung im Parlament, aber neben dem Prinzip gibt es eine Reihe von Variablen, die, wie wir gesehen haben, nicht zum erwünschten „ethnischen“ Erfolg führen müssen.

Regionalratswahlen: Würde sein Vorschlag Erfolg haben, könnte Urzì seinen dritten Erfolg für die Italiener:innen Südtirols verkünden. Seehauserfoto

Dies soll nun durch das „ethnische Gerrymandering“ abgesichert werden. Von den deutschsprachigen Gemeinden befreit, würde eine rund achtzig-prozentige italienische Bevölkerung zur Wahl schreiten gegenüber zwanzig Prozent Deutschsprachigen.

Würde sein Vorschlag Erfolg haben, könnte Urzì seinen dritten Erfolg für die Italienerinnen und Italiener Südtirols verkünden: Mit der Autonomiereform, die vor Kurzem in Kraft getreten ist, kann man jetzt nach zwei Jahren Ansässigkeit in Südtirol wählen, nicht mehr erst nach vier Jahren. Eine ethnische Vertretung im Ausschuss ist ab einem einzigen Mandat im Gemeinderat möglich, bislang brauchte es zwei. Und jetzt der italienische Senator.

 

Könnte die Volkspartei mit einer solchen Lösung leben?

 

All dies hat aber einen Nebengeschmack: Nächstes Jahr finden Parlamentswahlen statt. Alessandro Urzì wurde im Wahlkreis Veneto Zwei in die Kammer gewählt. Ist seine Wahlkreisreform nicht der Versuch, nach Hause zu kommen? Ein sicherer Wahlkreis Bozen-Unterland für einen sicheren Wahlgang in den Senat für Alessandro Urzì.

Könnte die Volkspartei mit einer solchen Lösung leben? Nur, wenn es substantielle Gegenleistungen gibt, wie aus ihren Reihen zu hören ist. Etwa die Herabsetzung der Sperrklausel für Minderheitenparteien von 20 auf 15 Prozent auf regionaler Ebene. Oder die Absicherung des dritten Kammermandats.

Das alles ließe sich verhandeln. Lässt sich aber abschätzen, wie groß der Unmut von SVP-Wählerinnen und Wähler sein wird, die vom Wahlkreis Unterland abgetrennt werden? Unterschätzt die Volkspartei den Lokalpatriotismus der Unterlandlerinnen und Unterlandler, wenn diese nicht mehr ihre Unterlandler-Kandidatinnen oder Kandidaten wählen können? Gut möglich, dass sich die SVP da in ein Wespennest setzt.