Autonomie: Etappensieg für Südtirol
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Von der Unterdrückung zur internationalen Südtirolfrage
Nach der Annexion Südtirols durch Italien begann ab den 1920er-Jahren eine systematische Entnationalisierungspolitik. Unter dem Faschismus wurde die deutsche Sprache aus Verwaltung, Schule und öffentlichem Leben verdrängt. Mit der Lex Gentile von 1923 wurde der Unterricht in deutscher Sprache verboten; deutsche Schulen wurden italianisiert, Lehrer ausgetauscht, deutsche Ortsnamen ersetzt und die gewachsene kulturelle Identität des Landes gezielt bekämpft. Die sogenannten Katakombenschulen waren die Antwort einer bedrängten Minderheit, die ihren Kindern trotz staatlicher Verbote die Muttersprache weitergeben wollte.
Südtirol war damals kein autonomes Land, sondern ein fremdverwaltetes Gebiet, das wie eine Kolonie behandelt wurde. Die Südtiroler hatten keine echte politische Selbstbestimmung, keine wirksame Verwaltungshoheit und keine Möglichkeit, ihre Sprache und Kultur frei zu entfalten.
Nach 1945 war die Hoffnung groß, dass das Unrecht des Faschismus wiedergutgemacht und Südtirol entweder zu Österreich zurückkehren oder zumindest eine echte Selbstverwaltung erhalten würde. Doch diese Hoffnung erfüllte sich zunächst nicht. Das Gruber-Degasperi-Abkommen vom 5. September 1946 versprach zwar Schutzrechte und Autonomie, doch das Erste Autonomiestatut von 1948 gab die entscheidenden Zuständigkeiten nicht dem mehrheitlich deutschen Südtirol, sondern der Region Trentino-Südtirol. In dieser Region hatte die italienische Mehrheit des Trentino das politische Übergewicht. Für Südtirol blieb nur eine bescheidene Unterautonomie.
Rom und Trient bestimmten, Südtirol musste sich fügen. Die Entnationalisierungspolitik wurde von den DC-Regierungen nicht mehr mit faschistischer Brutalität, aber sehr wohl mit demokratischem Zentralismus fortgesetzt. Der Kern des Problems blieb: Die deutsche und ladinische Minderheit verfügten nicht über jene Selbstverwaltung, die notwendig gewesen wäre, um Sprache, Kultur und Identität dauerhaft zu schützen.
Erst als der damalige österreichische Außenminister Bruno Kreisky die Südtirolfrage auf die Tagesordnung der UN-Vollversammlung in New York setzen, kam Bewegung in die Sache. Aus einer inneritalienischen Angelegenheit wurde wieder eine internationale Frage. Diese Internationalisierung war entscheidend. Ohne Österreich, ohne UNO und ohne den Druck von außen hätte Rom kaum die Bereitschaft entwickelt, Südtirol echte Autonomie zu gewähren. Die Streitbeilegung von 1992 beendete schließlich formal den vor der UNO eröffneten Konflikt zwischen Österreich und Italien über die Umsetzung des Pariser Abkommens.
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Das Zweite Autonomiestatut und der Aufstieg Südtirols
Das Zweite Autonomiestatut, das 1972 in Kraft trat, war der entscheidende Wendepunkt. Nun gingen zahlreiche Zuständigkeiten von der Region auf die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient über. Für Südtirol bedeutete das erstmals echte politische Gestaltungsmacht in zentralen Bereichen: Wohnbau, Straßen, öffentliche Dienste, Tourismus, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserbauten, Kindergarten, Schulbau und vieles mehr.
Diese Autonomie führte zu einem beispiellosen Aufblühen unseres Landes. Südtirol konnte seine Verwaltung, seine Wirtschaft, seine Kulturpolitik und seine soziale Infrastruktur zunehmend selbst gestalten. Das Land entwickelte sich vom armen Randgebiet zu einem der erfolgreichsten Räume Europas.
Aber auch dieser Weg war lang und mühsam. Die 137 Maßnahmen des sogenannten Pakets mussten Schritt für Schritt durch Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden. Was ursprünglich deutlich schneller hätte geschehen sollen, zog sich über zwei Jahrzehnte hin. Erst 1992, mit der Streitbeilegungserklärung Österreichs gegenüber Italien, galt die Umsetzung des Pakets offiziell als abgeschlossen.
Damit war Südtirols Autonomie international anerkannt und politisch abgesichert. Sie war aber nie ein Geschenk Roms. Sie war das Ergebnis von Druck, Verhandlungen, Geduld und der klaren Einsicht, dass Minderheitenschutz nur mit echter Selbstverwaltung funktioniert.
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Die Verfassungsreform von 2001 und die Aushöhlung der Autonomie
Der nächste tiefe Einschnitt kam mit der Verfassungsreform von 2001. Diese sogenannte „Föderalisierung Italiens“ wurde vielen als Modernisierung verkauft. Für Südtirol brachte sie jedoch massive Rechtsunsicherheit.
Mit dem neuen Artikel 117 der Verfassung erhielt der Staat erstmals einen umfassenden Katalog ausschließlicher Zuständigkeiten. Dazu kamen sogenannte Querschnittszuständigkeiten wie Wettbewerbsschutz, Umweltschutz oder die Festlegung wesentlicher Leistungsstandards. Diese Begriffe klingen harmlos, wurden aber vom Verfassungsgerichtshof immer wieder dazu verwendet, staatliche Eingriffe in autonome Zuständigkeiten zu rechtfertigen.
Die Folge war eine schleichende, aber massive Aushöhlung der Südtiroler Gesetzgebungsautonomie. Landesgesetze wurden nicht deshalb aufgehoben, weil Südtirol nichts zu regeln gehabt hätte, sondern weil Rom und der Verfassungsgerichtshof immer häufiger staatliche Querschnittskompetenzen höher gewichteten als die Sonderautonomie.
Beispiele gibt es viele. Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe wurde die Landeszuständigkeit immer wieder durch den Verweis auf den staatlichen Wettbewerbsschutz eingeschränkt. Noch 2025 erklärte die Corte costituzionale eine Südtiroler Vergabebestimmung für verfassungswidrig, weil sie von staatlichen Regeln zur Überprüfung von Arbeitskosten und Sicherheitskosten abwich. Die Begründung: Die Regeln über Vergabeverfahren seien dem Wettbewerbsschutz zuzuordnen und damit staatlich zu vereinheitlichen.
Ähnliche Probleme gab es bei der Personalordnung, bei der Raumordnung, bei öffentlichen Diensten und bei Umweltfragen. Damit wurde Südtirols Autonomie in ihrer Substanz getroffen. Was auf dem Papier noch als Zuständigkeit des Landes galt, konnte in der Praxis immer öfter durch staatliche Zuständigkeiten überlagert werden. Genau das war der Kern der Aushöhlung seit 2001.
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Zwanzig Jahre Stillstand – und dann Meloni
Besonders ernüchternd ist der politische Rückblick auf die Jahre danach. Südtirol hatte in Rom über lange Zeit angeblich besonders verständnisvolle Gesprächspartner. Prodi, Letta, Renzi, Gentiloni und andere Mitte-Links-Regierungen wurden von Teilen der Südtiroler Politik - insbesondere der SVP - als natürliche Verbündete der Autonomie dargestellt.
Nur: Geliefert haben sie nichts Entscheidendes.
Der Autonomiekonvent von 2016/2017 war ein wichtiges partizipatives Verfahren. Bürger, Experten, Verbände und politische Kräfte haben sich intensiv mit der Zukunft der Autonomie befasst. Es wurden zahlreiche Vorschläge gesammelt, diskutiert und ausgearbeitet. Doch auf staatlicher Ebene blieb die Reaktion weitgehend aus. Der Südtirol-Konvent wurde in Rom nicht zum Ausgangspunkt eines echten Ausbaus der Autonomie.
Dann kam Giorgia Meloni. Ausgerechnet eine rechte Ministerpräsidentin, die von vielen politischen Gegnern reflexartig als Gefahr für Südtirol dargestellt wurde, versprach bei ihrem Regierungsantritt die Wiederherstellung der Autonomie-Standards von 1992. Dieses Versprechen wurde nun eingelöst. Die Reform wurde am 13. Mai 2026 endgültig im Senat genehmigt; sie soll nach Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Natürlich war dieser Reformprozess kein neuer Autonomiekonvent. Es war kein breites partizipatives Verfahren mit Bürgerversammlungen, öffentlicher Debatte und basisdemokratischer Einbindung. Es war vielmehr klassische Autonomiepolitik: Diplomatie, Verhandlung, juristische Feinarbeit und politische Absicherung – nicht unähnlich jenen Verhandlungen, die schon in Magnagos Zeiten oft fernab der Öffentlichkeit geführt wurden.
Das mag man kritisieren. Aber man muss auch anerkennen: In der Autonomiepolitik zählen am Ende Ergebnisse. Und dieses Ergebnis liegt nun vor.
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Was die Reform konkret bringt
Die Reform stellt vor allem zentrale Gesetzgebungszuständigkeiten wieder her und schärft sie nach. Sie bringt keine Revolution, aber sie repariert wichtige Schäden.
Bei der Zuständigkeit für das eigene Personal wird klargestellt, dass das Land auch die Regelung der Arbeitsverhältnisse und die Kollektivvertragsverhandlungen umfasst. Das ist zentral, weil eine autonome Verwaltung ohne echte Gestaltungsmacht über das eigene Personal nur eingeschränkt autonom ist.
Im Bereich Raumordnung wird der bisherige Begriff der Urbanistik erweitert. Künftig wird umfassender vom „governo del territorio“ gesprochen, einschließlich Bauwesen und Raumplanung. Auch das ist wichtig, weil Raumordnung eine der zentralen politischen Gestaltungsfragen unseres Landes ist.
Bei der Die Reform stellt vor allem zentrale Gesetzgebungszuständigkeiten wieder her und schärft sie nach. Sie bringt keine Revolution, aber sie repariert wichtige Schäden.
Bei der Zuständigkeit für das eigene Personal wird klargestellt, dass das Land auch die Regelung der Arbeitsverhältnisse und die Kollektivvertragsverhandlungen umfasst. Das ist zentral, weil eine autonome Verwaltung ohne echte Gestaltungsmacht über das eigene Personal nur eingeschränkt autonom ist.
Im Bereich Raumordnung wird der bisherige Begriff der Urbanistik erweitert. Künftig wird umfassender vom „governo del territorio“ gesprochen, einschließlich Bauwesen und Raumplanung. Auch das ist wichtig, weil Raumordnung eine der zentralen politischen Gestaltungsfragen unseres Landes ist.
Bei der Vergabe von öffentlichen Verträgen wird die Zuständigkeit des Landes neu und moderner gefasst: nicht nur öffentliche Bauarbeiten, sondern explizit auch Dienstleistungen und Lieferungen. Damit wird auf jene Vergaberechtsfragen reagiert, bei denen Südtirol in den vergangenen Jahren besonders stark unter Druck geraten ist.
Auch bei den öffentlichen Diensten wird präzisiert, dass das Land für Einrichtung, Organisation, Funktionsweise und Regelung öffentlicher Dienste von Landes- und Lokalinteresse zuständig ist, einschließlich der Abfallwirtschaft. Dazu kommen neue oder gestärkte Kompetenzen im Bereich kleiner und mittlerer Wasserkraftableitungen, Umwelt- und Ökosystemschutz von Landesinteresse, Wildtiermanagement und Handel.
Von großer Bedeutung ist außerdem die Lockerung der Schranken der Landesgesetzgebung. Bisher konnten Landesgesetze unter anderem an den „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“ scheitern. Diese Schranke war in der Praxis ein Einfallstor für zentralistische Eingriffe. Dass sie nun wegfällt, ist einer der wichtigsten Punkte der Reform.
Verbessert wird auch das Verfahren zur Änderung des Autonomiestatuts. Künftig sollen Änderungen nicht mehr bloß mit einem Gutachten der Landtage behandelt werden, sondern eine stärkere Einbindung der regionalen und provincialen Organe erfahren. Das ist ein Fortschritt, weil das Autonomiestatut nicht ein gewöhnliches Gesetz ist, sondern die institutionelle Grundlage des Minderheitenschutzes.
Ja, es gibt auch problematische Punkte: etwa die Verkürzung der Ansässigkeitsdauer für das aktive Wahlrecht in Südtirol von vier auf zwei Jahre oder neue Regelungen zur Zusammensetzung der Landesregierung und Gemeindeausschüsse. Diese Punkte muss man nüchtern sehen und kritisch begleiten. Sie ändern aber nichts daran, dass die Reform insgesamt zustimmungswürdig ist.
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Anerkennung – aber keine Selbstzufriedenheit
Man muss deshalb klar sagen: Giorgia Meloni hat in dieser Frage ein Versprechen gehalten. Was Mitte-Links-Regierungen über Jahre nicht zustande gebracht haben, wurde nun unter einer rechten Regierung umgesetzt. Wer die Südtirol-Autonomie ehrlich beurteilt, darf diese Tatsache nicht aus ideologischen Gründen verschweigen.
Anerkennung gebührt auch Landeshauptmann Arno Kompatscher. Er hat diese Reform konsequent verhandelt und vorangetrieben. Man muss politisch nicht immer einer Meinung sein, um anzuerkennen, wenn ein wichtiger Schritt gelingt. Hier wurden tatsächlich wichtige Blumen am Wegesrand gepflückt.
Aber genau hier liegt auch die Gefahr: Die Wiederherstellung darf nicht mit Ausbau verwechselt werden. Diese Reform gibt Südtirol in weiten Teilen zurück, was ihm seit 2001 genommen wurde. Das ist viel – aber es ist nicht genug.
Die Enttäuschung vieler Menschen nach dem Autonomiekonvent ist deshalb verständlich. Wer sich damals einen großen Zukunftsentwurf für Südtirol erwartet hat, findet in der jetzigen Reform nur einen Teil davon wieder. Die Vorschläge des Konvents wurden nicht umfassend aufgegriffen. Weitergehende Ansätze für eine mutige Fortentwicklung der Autonomie wurden nicht zum Kern dieser Reform.
Deshalb muss jetzt der nächste Schritt folgen: der echte Ausbau der Autonomie.
Dazu gehören konkrete Maßnahmen. Die Abschaffung des Regierungskommissars und die Übertragung seiner Zuständigkeiten auf den Landeshauptmann nach dem Vorbild des Aostatals wären ein starkes Signal. Die Zuständigkeit für die Gemeindeordnung und die Handelskammer sollte vom Regional- auf das Landesniveau übertragen werden. Gerade bei der Handelskammer könnte Südtirol damit seine Brückenfunktion in Richtung München, Wien und den deutschen Sprachraum besser nutzen.
Ebenso braucht es endlich den Grundsatz: Lehrer zum Land. Eine Schule, die für den Minderheitenschutz so zentral ist, darf nicht in entscheidenden Personalfragen vom Staat abhängig bleiben. Auch das Lehrlingswesen, der Sport und die Ortspolizei sollten als primäre Zuständigkeiten des Landes verankert werden.
Sämtliche sekundären Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes sollten in primäre Zuständigkeiten umgewandelt werden. Südtirol braucht mehr eigenständige Gesetzgebungskompetenz. Ebenso notwendig ist eine autonome Zuständigkeit zur Umsetzung von EU-Recht in den Bereichen der Landeszuständigkeiten. Wenn Südtirol für eine Materie zuständig ist, muss es auch europäische Vorgaben eigenständig und passend für unser Land umsetzen können.
Auch bei staatlichen Restzuständigkeiten braucht es eine neue Logik: Keine Staatsbeamten in Südtirol, wo staatliche Aufgaben ebenso gut durch Südtiroler Landesbeamte vollzogen werden können. Das würde Verwaltung vereinfachen, Doppelgleisigkeiten abbauen und die Eigenverantwortung stärken.
Dazu kommen weitere Punkte: ein einheitlicher Südtiroler Wahlkreis bei Parlaments- und Europawahlen, keine territorialen Zuständigkeiten für Südtirol durch Körperschaften mit Sitz außerhalb des Landes, mehr Mitsprache bei der Ernennung von Staatsanwälten, ein regionaler Rechnungshof nach dem Vorbild des Verwaltungsgerichts Bozen und eine stärkere internationale Handlungsfähigkeit Südtirols gegenüber Österreich, Deutschland, der Schweiz und deren Bundesländern.
Besonders interessant wäre auch die Stärkung Südtirols als Brücke zwischen dem deutschen und dem italienischen Rechts- und Wirtschaftsraum: etwa durch einen Sondergerichtsstand für den italienisch-deutschen Handel am Landesgericht Bozen. Das wäre nicht Symbolpolitik, sondern konkrete Standortpolitik.
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Wiederherstellung ist gut, Ausbau ist notwendig
Die Autonomiereform ist also summa summarum ein Erfolg. Sie stellt wichtige Zuständigkeiten wieder her, stärkt die Rechtssicherheit und korrigiert Fehlentwicklungen der vergangenen zwei Jahrzehnte. Dafür gebührt Anerkennung.
Aber sie ist nicht der Schlusspunkt. Sie ist der Ausgangspunkt.
Südtirol darf sich nicht damit zufriedengeben, verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Eine lebendige Autonomie muss mehr sein als Schadensbegrenzung. Sie muss weiterentwickelt werden, mutig, selbstbewusst und mit einer klaren Vision für die Zukunft unseres Landes.
Die Wiederherstellung ist gelungen. Jetzt muss der echte Ausbau folgen.
Wenn man in Betracht zieht,…
Wenn man in Betracht zieht, was Alfreider - Brunner - Walcher - Achammer + die weiteren Lichter so auf das Tapet bringen, darf am neuen Glück gezweifelt werden!
Ein neues Glück wird nicht…
Ein neues Glück wird nicht mehr kommen. Wie sagte Andreas Hofer: Mander es ist verspielt.
Antwort auf Ein neues Glück wird nicht… von opa1950
Er sagte „Mander 's ischt…
Er sagte „Mander 's ischt Zeit“. „Ach Himmel es isch verspielt“ ist eine Zeile aus dem Andreas-Hofer-Lied.