Wirtschaft | Landwirtschaft

Kritik an Höfegesetz: fehlgeleitet?

Die Maklervereinigung kritisiert Landesrat Luis Walcher: Das Höfegesetz schließe durch die strengen Kriterien bei der Weitergabe sogar die eigenen Kinder am Hof aus.
(c) Oswald Stimpfl

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Seit Juni 2025 darf ein geschlossener Hof nur noch mit der Genehmigung der Höfekommission gekauft werden. Für Landesrat Luis Walcher (SVP) sei das ein „klares Zeichen gegen Spekulation und den Ausverkauf unserer Heimat“. Die Realität schaue aber anders aus, teilt die Südtiroler Maklervereinigung in einer Aussendung mit: „Diese Bestimmung schützt die geschlossenen Höfe nicht. Sie entwertet das Eigentum tausender bäuerlicher Familien, indem sie den Kreis möglicher Käufer drastisch reduziert. Dies führt langfristig dazu, dass zahlreiche Höfe nicht mehr bewirtschaftet werden und verfallen“, warnt die Maklervereinigung.

Nebenerwerb nicht mitgedacht?

Ein geschlossener Hof ist so viel wert, wie jemand dafür zu zahlen bereit ist. Genau hier setzt das Gesetz an: Kaufen darf nur noch ein eng begrenzter Personenkreis, dessen Voraussetzungen die Höfekommission prüft. Diese Hürde reduziert den Kreis möglicher Käufer erheblich und dadurch sinke zwangsläufig der Marktpreis

Denn die neue Regelung knüpft den Kauf eines geschlossenen Hofes an bestimmte persönliche Voraussetzungen. Der Käufer muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit und eine entsprechende Qualifikation – entweder Studientitel oder Diplom oder Junglandwirte-Kurs – nachweisen. Genau hier entstehe das Problem: Die Realität vieler Südtiroler Bergbauernhöfe entspricht nicht dem Bild eines klassischen Vollerwerbsbetriebes. Zahlreiche Höfe werden im Nebenerwerb geführt. Die Kinder helfen regelmäßig bei der Bewirtschaftung mit, sind aber meist nicht selbst als Landwirte eingetragen und erfüllen daher die formalen Voraussetzungen nicht.