Gesellschaft | Arbeit

Gegen Piratenverträge

Wirtschaftsförderungen dürfen nur bei „repräsentativen Kollektivverträgen“ gewährt werden, fordern die Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL, ASGB und UIL-SGK.
Manifestazione sindacati cgil cisl uil asgb
Foto: Othmar Seehauser
In einer gemeinsamen Presseaussendung fordern die vier großen Gewerkschaftsverbände die Landesregierung auf, dem Trentiner Beispiel zu folgen. Die Nachbarprovinz hat nämlich vor Kurzem ein Landesgesetz verabschiedet, welches die Gewährung von Beiträgen und Förderungen der öffentlichen Hand zugunsten der lokalen Wirtschaft an die Anwendung bestimmter Kollektivverträge knüpft. Welche diese sind, wird von der Trientner Landesregierung und den Sozialpartnern vereinbart. „Es müssen in jedem Fall jene Kollektivverträge sein, die auf gesamtstaatlicher Ebene von den vergleichsweise vertretungsstärksten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen ausgehandelt worden sind und im Trentino überwiegend angewandt werden. Die Sozialpartner hatten dieses Landesgesetz angestoßen“, so die Gewerkschaften, die erklären, dass es deren Ziel sei, die Anwendung von Piratenverträgen zu verhindern und jene Unternehmen zu unterstützen, welche die „besseren“ Kollektivverträge anwenden. „Diesen Weg muss auch Südtirol beschreiten“, erklären die Generalsekretäre der Gewerkschaftsbünde und betonen: „Öffentliche Beiträge an die Anwendung der Kollektivverträge der vertretungsstärksten Sozialpartner zu knüpfen, könnte in bestimmten Branchen dazu beitragen, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne zu erreichen. Zudem werden vorbildliche Unternehmen gezielt gefördert. In Südtirol sollte diese Maßnahme aber noch weiter gehen.“
 
 
Für angemessenere Löhne und gegen unterbezahlte Arbeit sowie Lohndumping.
 
 
Die entsprechende Forderung haben die Südtiroler Gewerkschaftsbünde anlässlich der Anti-Teuerungs-Großkundgebung am 6. Juni in Bozen vorgebracht. Demnach solle die Gewährung öffentlicher Beiträge nicht nur an die Anwendung der Kollektivverträge der repräsentativsten Sozialpartner gebunden werden, sondern auch an die Auszahlung eines fixen Lohnelements – vorgeschlagen werden 150 Euro – über Zusatzabkommen der 2. Verhandlungsebene mit einer zweijährigen Laufzeit bzw. Erneuerung. Damit sollen – wenigstens teilweise – die in Südtirol höheren Lebenshaltungskosten abgefedert werden.
„Der Trientner Weg könnte uns als Vorbild dienen und die in Trient geleistete Arbeit eine gute Grundlage sein für ein spezifisches Südtiroler Landesgesetz“, so die Generalsekretäre Tony Tschenett, Cristina Masera, Donatella Califano und Mauro Baldessari, die ihre Bereitschaft signalisieren, am Erreichen dieses Ziels mitzuwirken, „für angemessenere Löhne und gegen unterbezahlte Arbeit sowie Lohndumping“.