Politik | Interview

„Mehr Gelder für Umweltprämie“

Weniger Spritzmittel durch Gentechnik, gekürzte Flächenprämie und alte Sorten: EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann (SVP) verteidigt die Entscheidungen in Brüssel.
Bild: EVP

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SALTO: Herr Dorfmann, welche Hoffnungen sind mit der neuen gentechnischen Methode verbunden, die von der Eurpäischen Union (EU) erlaubt wird?

Herbert Dorfmann: Es geht hier nicht um Hoffnungen, sondern um konkrete Fortschritte in der Forschung wie beispielsweise in San Michele (Versuchszentrum im Trentino, Anm. d. Red.). Dort wird seit Jahren an der neuen Technologie gearbeitet, um Pflanzen für den Weinbau zu züchten, die resistent gegen Krankheiten wie Mehltau sind und deshalb weniger behandelt werden müssen. Ich glaube, dass man sich dieser Innovation nicht verschließen sollte. 

Und wie stehen Sie der Kritik gegenüber, dass hier Gentechnik zum Einsatz kommt?

Es handelt sich hier um sogenannte NGT1-Pflanzen. Die Geneditierung dieser Pflanzen könnte auch in der Natur passieren. Das heißt, es wird in diesen Pflanzen nie fremdes Erbgut eingebaut. Beispielsweise versucht man schon seit fast 100 Jahren die europäische Weinrebe mit der amerikanischen zu kreuzen. Jetzt kann diese Kreuzung im Labor stattfinden, ohne ungewünschte Nebeneffekte wie in der Vergangenheit. Bei den NGT2-Pflanzen ist der Eingriff komplexer, diese werden weiterhin streng reguliert und werden in Europa keine Zukunft haben.

Die Gentechnik-Verordnung der EU

Am Mittwoch dieser Woche hat das EU-Parlament die umstrittenen neuen Regeln zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung genehmigt. Die EU-Länder haben bereits zugestimmt, deshalb kann die Verordnung nun in Kraft treten. Sie gilt voraussichtlich ab Mitte 2028. Die Bio-Verbände im Land und auch die Verbraucherzentrale Südtirol haben sich im Vorfeld gegen die neue Regelung ausgesprochen.

Könnte die Patentierung der NGT1-Pflanzen zu einer neuen Abhängigkeit der Bauern führen ähnlich wie bei Monsanto mit Soja? 

In Europa sind grundsätzlich alle neuen Sorten geschützt. Die neue Apfelsorte einer Baumschule zum Beispiel kann nicht von einer anderen Baumschule verkauft werden. Sie kann diese Sorte nur in ihr eigenes Züchtungsprogramm aufnehmen und sie kreuzen. Ist eine Sorte patentiert, dann gilt auch das Züchterprivileg nicht. Bei NGT1-Pflanzen kann der geneditierte Teil patentiert werden. Wir haben hier versucht, einen Mittelweg zu finden, um auch die Forschungsarbeit in diesem Bereich anzuerkennen. 

Wie sollen diese gentechnisch veränderten Lebensmittel beim Einkauf gekennzeichnet werden?

Für den Endkonsumenten wird kein Unterschied zu normalen Pflanzen erkennbar sein. Nur wenn ich als Bauer gentechnisch veränderte Saatkartoffel oder junge Bäume kaufe, muss draufstehen, mit welcher Technologie die Pflanzen gezüchtet wurden. 

 

„Die klassische Flächenprämie wurde wie die Butter aufs Brot über ganz Europa geschmiert.“

 

Was wollen Sie bei den laufenden Verhandlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Südtirol erreichen? 

Die Verhandlungen sind erst gestartet und ich habe meine Zweifel, dass sie bis zum Jahresende abgeschlossen sind. Es geht für mich darum, noch mehr Geldmittel für große Betriebe an die kleinen umzuverteilen, besonders für die Berglandwirtschaft. Vor allem in der Viehwirtschaft muss im Plan der Nationalstaaten zwischen Gebirge und Ebene unterschieden werden. 

Was soll sich mit der neuen Planungsperiode ab 2027 konkret ändern?

Es sollen die Gelder für die Flächenprämie umverteilt werden, um für andere Maßnahmen mehr Geldmittel zur Verfügung zu haben. Denn die klassische Flächenprämie wurde wie die Butter aufs Brot über ganz Europa geschmiert. Nun sollen für sogenannte Öko-Skills (klima-, umwelt- und tierfreundliche Praktiken, Anm. d. Red.) mehr Gelder als Agrarumweltprämie zur Verfügung stehen. Wie viel Prozent von der Flächenprämie gekürzt werden, hängt aber stark von dem endgültigen EU-Haushalt ab, über den die Staats- und Regierungschefs entscheiden müssen. 

Weniger Spritzmittel und mehr Geld für die Umwelt: „Nun sollen für sogenannte Öko-Skills mehr Gelder als Agrarumweltprämie zur Verfügung stehen.“ Patrick Federi / Unsplash

Wieso will die EU auch den Zugang zu Saatgut neu regeln? 

Es gab zuvor rund 20 Verordnungen und Richtlinien zu Saatgut, die zum Teil Jahrzehnte alt sind. Deshalb wollten wir dieses Sammelsurium an Regelungen vereinheitlichen. 

Nun werden aufwändige Dokumentationspflichten für kleine Betriebe befürchtet…

Nein, überhaupt nicht! Bisher haben Vereine wie der Sortengarten in Südtirol beim Verkauf von alten Sorten absurderweise in einem gesetzlichen Graubereich gearbeitet, obwohl ihre Arbeit für die Biodiversität wichtig ist. Deshalb wird für diese gemeinnützigen Vereine und ihre Mitglieder eine einmalige und recht einfache Meldepflicht eingeführt. Zudem muss ihre Tätigkeit auf der Verpackung der Samen kurz vorgestellt werden. Ich glaube, das ist eine Aufgabe, die mit Verlaub gesagt überschaubar ist. 

Wie schaut es bei kommerziellen Anbietern aus?

Wer hingegen in größerem Stil Saatgut oder Jungbäume an Bauern verkauft, muss weiterhin zertifiziert sein. Das ist auch richtig, schließlich muss die Pflanze einwandfrei sein. Wenn ich hingegen eine alte Tomatensorte kaufe, dann weiß ich von vornherein, dass das keine perfekten Tomaten sein werden. 

Die Saatgut-Verordnung der EU

Den Entwurf haben Vertreterinnen und Vertreter von Parlament, Rat und Kommission der EU am Montag genehmigt. Die Bestimmungen zum Handel mit Saatgut kommen im Herbst zur Abstimmung ins EU-Parlament.