Im Zweifel gegen den Bettenstopp
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Jetzt S+ abonnierenNeue Bauprojekte hatten seit 2022 vier Jahre Zeit, um eingereicht und genehmigt zu werden. Mit dem neuen Dekret werden gewisse Möglichkeiten eröffnet, um diese zeitliche Beschränkung zu überschreiten.
Zum Verständnis: Eine Einreichung ist ein wichtiger Schritt für die Verwirklichung eines Bauprojektes. In diesem Sinne will man mit dem Bettendekret ermöglichen, begonnene Projekte selbst bei Überschreitung der Frist zu Ende zu führen.
Doch der Gesetzgebungsausschuss hat sich in seinem Gutachten dagegen entschieden. Die Grünen befürchten, dass die Ausnahme missbraucht werde, um alle möglichen Projekte durchzuwinken. Nicht zuletzt, weil auch Varianten während der Bauphase genehmigt werden können. Dies wiederum motiviere die Bauherren Kraut und Ruabn einzureichen, variieren kann man nachträglich immer noch. Nun hat der Ausschuss die Situation falsch eingeschätzt.
Der Irrtum beruht auf fachlicher Unkenntnis: Durch eine Variante kann ein Projekt zeitlich verzögert werden – na und? Wichtig ist, dass es nicht quantitativ erweitert werden kann. Eben darum ist es im Bettendekret zu tun.
Legalisten sind mithin zwangsläufig im Gehege der Opposition zu finden, in der sie nicht volle Verantwortung übernehmen, doch den Vorteil genießen, sich als moralisch superiör wähnen zu können.
Das Dekret nimmt zu Kenntnis, dass es Situationen gibt, wo wir mitten einem langen und komplexen Prozess hängen, sodass eine Unterbrechung sinnlos wäre, weil dies sowohl eine Verschwendung von Ressourcen als auch Rechtsunsicherheit bedeutete. Man denke an das Beispiel des Waltherparks in Bozen, das trotz der rechtlichen und wirtschaftlichen Kapriolen glücklicherweise zu Ende geführt wurde. Nun kann sich dieser lange Weg zur Fertigstellung eines Gebäudes aus verschiedenen Gründen verzögern und es ist gut, dass dieser einmal eingeschlagene Weg zu Ende gegangen und das Dekret verabschiedet wurde. Man stelle sich vor, Sie sitzen auf dem Kloo und jemand zerrt sie plötzlich weg, indem er sagt: „Sie sitzen zu lange und außerdem wird eh zu viel geschissen in unserem Land!“
Die Opposition poltert gegen ein sinnvolles Dekret, weil sie den Irrtum des Legalismus begeht. Sie klammert sich an den Buchstaben des Gesetzes, sodass keine Ausnahme zugelassen wird. Doch dies ist aufgrund derselben Natur des Gesetzes falsch: Dieses ist allgemeiner Natur, es abstrahiert von einzelnen Umständen und kann folglich niemals einen Einzelfall angemessen erfassen. Doch genau dies müsste sein Ziel sein. Deshalb können Gesetze nicht mechanisch angewandt werden.
Es braucht eine Person, welche den Einzelfall einzuschätzen vermag: a discrezione del giudice. Der Extremfall ist die altehrwürdige Einrichtung, der zufolge ein Staatspräsident das Recht hat, Verbrecher zu begnadigen. Diese dicrezionalità ist gemeinsam mit der Ausnahme im Gesetz nicht ein Problem, sondern ein wesentliches Element jeglichen Rechtssystems. Legalisten sind mithin zwangsläufig im Gehege der Opposition zu finden, wo sie nicht volle Verantwortung übernehmen, dafür den Vorteil genießen, sich als moralisch superiör wähnen zu können. Sie haben den Nachteil, dass sie schlecht gelaunt sind.
Verstopfte Straßen -…
Verstopfte Straßen -
Verstopfte Städte -
Total überlaufene Sehenswürdigkeiten -
Die über-triebenen Preise-
Die Sicht- + Spür-bare Ablehnunge der "unbeteiligten Einheimischen -
haben die Substanz um in den Medien so-viel negativ-Werbung ab-zu-bekommen, dass sich die edlen Gäste trotz der schönen Landschaft + dem Sau-teuren Geschreih der I D M ...!, andere Destinationen zu-belasten!
Das sogenannte „Bettendekret…
Das sogenannte „Bettendekret“ wird hier mit einem vermeintlich pragmatischen Argument verteidigt: Recht müsse flexibel sein, um begonnene Projekte nicht im bürokratischen Sumpf verkommen zu lassen. Der Autor flüchtet sich dabei in eine rein prozedurale Logik und diffamiert die Opposition als „schlecht gelaunte Legalisten“. Damit lenkt er geschickt von den eigentlichen, brennenden Fragen ab: Wofür bauen wir überhaupt? Wie viel Zubetonierung verträgt unsere Natur noch? Und wessen Interessen werden hier bedient?
Der Vorwurf des „Legalismus“ greift völlig ins Leere. Es geht den Kritikern nicht um das sture Klammern an Paragrafen, sondern um Klimaschutz, Zukunftsfähigkeit und das Gemeinwohl. Wenn Fristen durch nachträgliche Varianten dehnbar werden wie Kaugummi, öffnet das Tür und Tor für reine Willkür. Wer „Kraut und Ruabn“ einreicht, um sich Fristen zu sichern, hebelt den Geist des Gesetzes aus. Das ist kein Kavaliersdelikt und keine bloße „zeitliche Verzögerung“, sondern eine Privilegierung einzelner Bauherren auf Kosten der Allgemeinheit.
Die Natur, unsere Mitwelt und das gesellschaftliche Gemeinwohl zahlen den Preis für diese maßgeschneiderte Flexibilität. Ein Rechtssystem, das Ausnahmen zur Regel macht, verliert seine Steuerungsfunktion für eine nachhaltige Zukunft. Das bizarre Toiletten-Gleichnis des Autors hinkt daher gewaltig: Niemand will sinnvolle Prozesse blockieren. Aber wir müssen uns als Gesellschaft sehr wohl fragen, ob in Zeiten der Klimakrise nicht tatsächlich „zu viel geschissen“ – sprich: zu viel rücksichtslos und zukunftsfeindlich gebaut – wird. Wir brauchen kein Recht, das Einzelfall-Vorteile legitimiert, sondern ein Recht, das unsere Lebensgrundlagen schützt.
PUNKT-genau getroffen ...!
PUNKT-genau getroffen ...!
Die Perversion dieses …
Die Perversion dieses „Bettenstopp-Gesetzes“ liegt darin, dass aus einer angedachten Bremse ein Beschleunigungsmotor geworden ist und die Betten wie noch nie zugewachsen sind!
Ist der letzte Abschnitt…
Ist der letzte Abschnitt vielleicht so etwas wie der vorauseilende Aufruf, zukünftige Bausünden zu „begnadigen“?
„a discrezione del giudice“ kann dann wohl fast alles gebaut werden, als Ausnahmen sozusagen.
Herr Pizzinini was schreiben…
Herr Pizzinini was schreiben sie hier für einen Schwachsinn für die Baulobby von Südtirol? Und dann noch für das Versagen der Bürokratie die Opositionen verantwortlich machen und sie als Legalisten bezeichnen? Frau Abram hat zu 100% recht,also lehnen sie sich nicht zu weit aus dem Fenster,peinlich.
Kann mir Jemand Auskunft…
Kann mir Jemand Auskunft erteilen ab wann die Bauberechtigten die IMU-Steuer an die Standortgemeinden zu entrichten habe?