Fehleinschätzung an der Grenze?
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Jetzt S+ abonnierenSALTO: Frau Huber-Medek, welche Grenzwerte gelten bei Abfallprodukten der Holzvergasung für die Weiterverarbeitung zu Grillkohle, Dünger oder Baustoffen innerhalb der EU?
Katharina Huber-Medek: Es muss zwischen Abfällen und Produkten unterschieden werden. Als Abfälle geltende Stoffe können natürlich schadstoffbelastet sein, ab bestimmten hohen Schadstoffgehalten gelten die Abfälle dann als gefährliche Abfälle.
Zur Person
Katharina Huber-Medek ist Rechtsanwältin in Wien. Die Umweltrechtsexpertin hat mit ihrem Sozius 2004 die SHMP Kanzlei gegründet, ihre Beratungsschwerpunkte liegen in den Gebieten Umweltrecht, Vergaberecht, Bau- und Bauvertragsrecht sowie Glücksspiel- und Sportwettenrecht.
Für Produkte gibt es nur teilweise Grenzwertregelungen: Für Grillkohle gibt es meines Wissens keine verbindlichen Grenzwerte, Qualitätsanforderungen werden unverbindlich in einer Norm geregelt. Für Dünger gilt die EU-Düngemittelverordnung und zusätzlich die nationalen Düngemittelverordnungen. Für Baustoffe gibt es keine europaweiten Grenzwerte, nur nationale Verwendungsbeschränkungen oder unverbindliche Normen.
Braucht es in der Gesetzgebung einen Paradigmenwechsel, um nachhaltige Innovationen im Umweltbereich zu fördern oder sollte gerade in der Abfallwirtschaft die Vermeidung von Abfällen oberste Priorität haben?
Laut EU-Abfallhierarchie hat die Abfallvermeidung die oberste Priorität, selbstverständlich wird es aber immer auch eine Abfallbewirtschaftung durch Verwertung und Beseitigung geben müssen. Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen und bedingt durch immer häufigere Krisen bei der Rohstoffversorgung setzt die Wirtschaft derzeit voll auf Kreislaufwirtschaft. Diese leidet aber unter der extremen Bürokratie, die wir im Abfallrecht erleben.
„Der EU-Emissionshandel ist nicht anfällig für Schlupflöcher.“
Im Fall „Alpenkohle“ sollen auch CO₂-Emissionszertifikate gefälscht worden sein, wo gibt es hier Schlupflöcher auf gesetzlicher Ebene?
Kann ich nicht beantworten, weil ich nicht weiß, um welche Zertifikate es hier geht (national oder EU-ETS). Der EU-Emissionshandel ist nicht anfällig für Schlupflöcher.
Die EU geht davon aus, dass Umweltdelikte die weltweit vierthäufigste kriminelle Aktivität darstellen – wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Umweltkriminalität mag weltweit ein Thema sein, vor allem in Form des organisierten Verbrechens. In Österreich gibt es nur sehr wenige Fälle, Umweltstrafrecht hat eine ganz geringe praktische Relevanz. Fälle gibt es hie und da nur bei grenzüberschreitenden Verbringungen (Beförderung an einen anderen Ort, Anm. d. Red.), weil eine zu Unrecht wegen der Fehleinstufung eines Abfalls ohne Notifizierung durchgeführte Verbringung automatisch einen Straftatbestand bildet. Diese Fälle sind leider strafrechtlich relevant, umweltpolitisch betrachtet aber tatsächlich nicht strafwürdig.
Der eigentliche Skandal ist,…
Der eigentliche Skandal ist, dass es eine EU gibt, welche sich immer als Weltmeister darstellt und darstellen will und einzelne Länder die eigene Regeln aufstellen und diese dann kollidieren.
So funktioniert Europa nicht, das ist dann ein programmierter Untergang.
Leiden, ja leiden (und das nicht effizient sein) dürfen die Betriebe und die Bürger in der EU.
... und die USA und China lachen sich ins Fäustchen und spielen mit uns Katz und Maus.
Beschämend!
Antwort auf Der eigentliche Skandal ist,… von Josef Ruffa
Die USA erfinden, China…
Die USA erfinden, China produziert und Europa reguliert.
In EUROPA hängen die sich…
In EUROPA hängen die sich selber -ü b e r - f ü t t e r n d e n- ABGEORDNETEN an den Mariontten-Fäden der ...??? Wirtschaft + der VERBÄNDE, die -s i e- mit ihren schrägen ...? Eigen-Interessen zu den absurden Entscheidungen anweisen!
..., dass dabei auch die -k…
..., dass dabei auch die -k u r r i o s e n- Fälle auftreten, wo die EXEKUTIVE nach den -s c h l a m p i g - z u s a m m en - g e b a s t e l t e n- GESETZEN unbescholtene Bürger -b e h a n d e l t- ... ...!