Mitarbeiterunterkünfte in Bozen Süd?
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Jetzt S+ abonnierenDie Landesregierung will mit einer Gesetzesänderung in der Raumordnung temporäre Mitarbeiterunterkünfte im Gewerbegebiet landesweit erlauben. Gemeinden hätten die Möglichkeit, im Gewerbegebiet bis zu 5 Prozent der zulässigen Baumasse im Durchführungsplan als Mitarbeiterunterkünfte auszuweisen. Die neue Regelung könnte im Landtag noch vor der Sommerpause behandelt werden.
Doch noch ist unklar, ob Unterkünfte in allen Gemeinden gebaut werden dürfen. Unternehmerverbandspräsident Alexander Rieper fordert deshalb in einem der SALTO-Redaktion vorliegenden Brief an den Landtag Klarheit und den Schutz der Industrieanlagen. Eine wichtige offene Frage sei für den Verband, ob diese Regelung nur für kleinere Gemeinden unter 30.000 Einwohnern gilt oder auch für die beiden Stadtgemeinden Bozen und Meran.
„Die Fünf-Prozent-Regel gilt für alle Gemeinden, nicht nur für jene über 30.000 Einwohner.“
„Die Fünf-Prozent-Regel gilt für alle Gemeinden, nicht nur für jene über 30.000 Einwohner“, erklärt Raumordnungslandesrat Peter Brunner (SVP) auf Nachfrage. Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung per Beschluss in sechs Gemeinden temporäre Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten erlaubt: Freienfeld, Leifers, Neumarkt, Tramin, Ratschings und Sterzing. Bozen mit der größten Industriezone des Landes war noch nicht dabei.
Nutzungskonflikte befürchtet
Obwohl die Wohnungsnot auch Angestellte der Sektoren im Gewerbegebiet betrifft, seien Wohnzwecke und Produktionstätigkeiten schlecht am selben Ort vereinbar. „Ziel muss es daher sein, attraktiven Wohnraum an geeigneten Standorten zu schaffen und gleichzeitig die Entwicklungsperspektiven der Unternehmen zu gewährleisten“, so Rieper.
Der Unternehmerverband habe deshalb dem Kompromiss zugestimmt, die bisherige Dauer für temporäre Mitarbeiterunterkünfte von 12 auf 24 Monate zu erhöhen. In diesem Zeitraum soll es Angestellten möglich sein, eine angemessene Wohnung für sich zu finden.