Umwelt | Landespolitik

Motorsportveranstaltungen eingeschränkt

Organisierte Motorsportveranstaltungen sind künftig in bestimmten Gebieten nicht mehr erlaubt. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
Seehauserfoto

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Die Einschränkung organisierter Motorsportveranstaltungen wurde in der heutigen Landtagssitzung (19. Juni) beschlossen: Ab sofort dürfen solche Veranstaltungen auf bestimmten Staats- und Landesstraßen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen, nicht mehr stattfinden, sofern sie nicht bereits genehmigt wurden. Betroffen sind Straßen in geschützten Gebieten sowie in Lagen über 1.600 Metern Meereshöhe. Dazu zählen unter anderem Streckenabschnitte an den Dolomitenpässen sowie Straßen in Naturparks, im Nationalpark und in Landschaftsschutzgebieten, einschließlich des UNESCO-Welterbes Dolomiten.

 

„Uns ist bewusst, dass diese Regelung allein die Herausforderungen auf den Passstraßen nicht löst.“

 

Die Einschränkung reiht sich in die seit Jahren geführte Diskussion um den Freizeit- und Motorsportverkehr auf Südtirols Passstraßen ein. Dieser steht aufgrund der zusätzlichen Lärm-, Emissions- und Verkehrsbelastung in der Kritik. Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hatte Anfang Juni nach einer Landtagsanfrage angekündigt, dass Maßnahmen gegen organisierte Motorsportveranstaltungen in sensiblen Natur- und Berggebieten in Ausarbeitung seien. Zeitgleich fanden in den ersten Juniwochen mehrere Sportwagen-Events in den Dolomiten und im Passeiertal statt – SALTO hat berichtet.

Seit Jahren in der Kritik: Motorsportveranstaltungen wie hier am Stilfserjoch finden in ganz Südtirol regelmäßig statt. Seehauserfoto

Von der neuen Vorgabe betroffen sind alle organisierten Motorsportevents – unabhängig davon, ob sie als Wettbewerb oder als Freizeit- beziehungsweise Unterhaltungsveranstaltung durchgeführt werden. Dabei macht die Regelung keinen Unterschied zwischen Autos, Motorrädern, Traktoren oder anderen motorisierten Fahrzeugen und gilt unabhängig von der jeweiligen Antriebsart.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen werden Verwaltungsstrafen verhängt. Die Regelung gilt zudem auch für noch nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren. Der Individualverkehr ist von den Maßnahmen des Beschlusses nicht betroffen.

Weitere Maßnahmen in Planung

„Uns ist bewusst, dass diese Regelung allein die Herausforderungen auf den Passstraßen nicht löst. Das hohe Verkehrsaufkommen und die dort verbreitete Raserei erfordern zusätzliche, gezielte Maßnahmen, an denen wir bereits arbeiten“, kündigt Landeshauptmann Kompatscher in einer Presseaussendung an. Mit dem heutigen Beschluss habe die Landesregierung eine konkrete Maßnahme im Sinne der der Nachhaltigkeitsstrategie Südtirol 2030 sowie des Klimaplans Südtirol 2040 umgesetzt.

Der Artikel wurde am 19. Juni 2026 um 17:16 Uhr aktualisiert.