Umwelt | Spaßverkehr

Verbot ohne Vollzug?

Ein Supercar-Paket über die Dolomitenpässe stellt das neue Spaßverkehr-Verbot des Landes auf die Probe. Umweltverbände sehen eine entscheidende Lücke: Wer setzt es durch?
Bild: Seehauserfoto

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Seit knapp drei Monaten sind organisierte Motorsportveranstaltungen und Spaßverkehr-Events in Naturschutzgebieten Südtirols oder auf sensiblen Straßen über 1600 Höhenmetern verboten. Nun steht die neue Regelung erstmals vor einem konkreten Praxistest: Ein Hotel in Kastelruth bewirbt für Oktober eine organisierte Tour mit 15 bis 20 Sportwagen über die Dolomitenpässe. Umweltorganisationen und zwei Gemeinderätinnen schlagen Alarm und werfen die Frage auf, wer das Verbot überhaupt durchsetzen kann.

Mit Beschluss Nr. 495/2026 hatte die Landesregierung Mitte Juni festgelegt, dass organisierte Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Straßen in Schutzgebieten und Höhenlagen über 1.600 Metern künftig nicht mehr zulässig sind. Erfasst werden dabei nicht nur Wettbewerbe, sondern auch organisierte Motorsportveranstaltungen mit Unterhaltungscharakter.

Der erste konkrete Fall lässt aus Sicht der Vereine Lia Natura y Usanzes, Lia da Mont Gherdëina und Lia da Munt Ladinia allerdings Zweifel daran aufkommen, wie wirkungsvoll die Regelung in der Praxis ist.

Am 19. August wandten sich die drei Vereinigungen gemeinsam mit Elide Mussner, Gemeinderätin in Badia, und Heidi Stuffer, Gemeinderätin in St. Ulrich, an die Gemeinden Wolkenstein und Corvara. Anlass ist ein touristisches Angebot einer Beherbergungseinrichtung in Kastelruth: Für Oktober wird dort eine organisierte Tour mit 15 bis 20 Sportwagen durch die Dolomiten angeboten.

Nach Angaben der Initiatoren dürfte die Route auch über den Grödner Pass führen. Dieser liegt auf 2.121 Metern und zählt zu jenen Straßenabschnitten, die vom Beschluss des Landes erfasst werden. Die betroffenen Straßen sind in Anlage A des Beschlusses ausgewiesen.

Die Reaktionen aus Wolkenstein und Corvara zeigen für die Umweltorganisationen nun das eigentliche Problem. Beide Gemeinden hätten auf die Eingabe reagiert und diese an das Regierungskommissariat weitergeleitet. Ein unmittelbares Einschreiten sei auf Gemeindeebene allerdings schwierig.

Denn in diesem Fall gibt es offenbar keine Genehmigung, die ein Bürgermeister schlicht verweigern könnte. Der Veranstalter beziehungsweise Anbieter des Pakets sitzt in einer anderen Gemeinde als jene, durch die die Tour führen soll. Eine Genehmigung sei nicht beantragt worden. Hinzu kommt: Passstraßen wie jene über das Grödner Joch führen über mehrere Gemeindegebiete.

Genau hier sehen die Organisationen eine Vollzugslücke. Wenn eine organisierte Tour mehrere Gemeinden durchquert und keine Genehmigung bei einer einzelnen Gemeinde beantragt wird, stelle sich die Frage, wer aktiv einschreiten müsse. Der Fall sei deshalb beispielhaft für die Dolomitenpässe, wo Veranstaltungen naturgemäß kaum an einer Gemeindegrenze enden.

„Der Beschluss zum Verbot motorisierter Veranstaltungen auf den Dolomitenpässen ist ein wichtiger Schritt und geht in die richtige Richtung“, sagt Elide Mussner. Doch das allein reiche nicht: „Aber ein Verbot, für dessen Durchsetzung niemand über die Mittel verfügt, läuft Gefahr, eine reine Grundsatzerklärung zu bleiben.“

Mussner fordert deshalb klare Zuständigkeiten. „Es muss Klarheit darüber herrschen, wer eingreift, wie, wann und mit welchen Mitteln.“ Für sie geht es dabei nicht nur um eine verwaltungstechnische Frage, sondern um den grundsätzlichen Umgang mit den Passstraßen: „Die Dolomitenpässe müssen endlich vor dieser Art von Aktivitäten geschützt werden – sie sind kein Spielplatz für diejenigen, die Adrenalin-Erlebnisse verkaufen wollen.“

Auch Heidi Stuffer kritisiert die Situation deutlich. „Es ist unverständlich, dass es trotz eines Beschlusses der Landesregierung nicht möglich ist, Sportwagenveranstaltungen auf den Dolomitenpässen zu unterbinden“, sagt die St. Ulricher Gemeinderätin.

Sie richtet die Verantwortung dabei ausdrücklich an die Landespolitik: „Wie sollen wir dieses Problem angehen, wenn die Landespolitik nicht in der Lage ist, sensible Naturräume durch ihre eigenen Gesetze zu schützen?“

Der Beschluss selbst sieht durchaus Sanktionen vor. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen kann laut Landesverwaltung eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Gleichzeitig hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits bei der Vorstellung der Regelung darauf hingewiesen, dass diese allein die Probleme auf den Passstraßen nicht lösen werde. Für das hohe Verkehrsaufkommen und die Raserei seien weitere Maßnahmen notwendig.

Der nun aufgeworfene Fall betrifft allerdings eine vorgelagerte Frage: Wie wird überhaupt festgestellt und verhindert, dass eine organisierte Motorsportveranstaltung auf einer verbotenen Strecke stattfindet, wenn sie keine klassische Veranstaltungsgenehmigung benötigt und mehrere Gemeindegebiete berührt?

Für Stuffer muss darauf rasch eine Antwort gefunden werden. „Unser Naturerbe darf nicht länger Gegenstand des Konsums sein“, sagt sie. „Wir brauchen jetzt umsetzbare und mutige Maßnahmen.“

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