Echt zweisprachig?
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Der Skandal um gefälschte Sprachzertifikate hat in Südtirol eine unangenehme Frage freigelegt. Nicht nur: Wer hat betrogen? Sondern auch: Was genau prüfen wir eigentlich, wenn wir Zweisprachigkeit prüfen?
Denn der Fall ist ein Stresstest für ein System, das sich auf formalisierte Nachweise stützt, um eine reale Fähigkeit sicherzustellen: die Fähigkeit, in einem zweisprachigen Gemeinwesen tatsächlich zweisprachig zu handeln.
Die Rechtslage ist dabei, anders als manche politische Wortmeldung suggeriert, bemerkenswert klar. In Südtirol ist die Kenntnis der beiden Landessprachen im öffentlichen Dienst keine schmückende Zusatzqualifikation, sondern struktureller Bestandteil der Autonomie. Das Durchführungsdekret D.P.R. 752/1976 regelt, dass die Kenntnis von Deutsch und Italienisch Voraussetzung für Anstellungen im öffentlichen Bereich in der Provinz Bozen ist; die entsprechenden Kommissionen stellen dafür abgestufte Zweisprachigkeitsnachweise aus. Gleichzeitig bestimmt dasselbe Regelwerk für Wettbewerbe, dass Bewerber die Prüfungen zwar auf Deutsch oder Italienisch ablegen können, aber mindestens eine schriftliche Prüfung – sofern vorgesehen – und jedenfalls die mündlichen Prüfungen in der Sprache ihrer Sprachgruppenzugehörigkeit stattfinden. Das heißt: Das Wettbewerbssystem prüft nicht automatisch beide Sprachen; die eigentliche Zweisprachigkeit wird in der Regel vorgelagert über den gesonderten Nachweis abgesichert.
Genau dort liegt nun die Sollbruchstelle. Das Südtiroler Modell trennt traditionell zwischen Fachprüfung und Sprachnachweis. Das ist historisch nachvollziehbar und verwaltungspraktisch effizient. Aber es beruht auf einer stillschweigenden Voraussetzung: dass der vorgelegte Nachweis echt ist und dass er jene Kompetenz bezeichnet, die er zu bescheinigen vorgibt. Wird diese Voraussetzung unterlaufen, gerät nicht nur ein Verwaltungsakt ins Wanken, sondern die Logik des Systems selbst.
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Müssen wir das System neu denken?
Reicht das bisherige Modell noch aus? Oder müsste man aus dem Skandal institutionell lernen?
Hier beginnt die eigentlich interessante Debatte. Der naheliegende Reflex lautet: mehr Kontrolle, bessere Verifikation, härtere Sanktionen. Dagegen ist nichts einzuwenden; im Gegenteil. Doch Kontrollen bleiben immer nachgelagert. Die tiefere Frage lautet, ob man das Prüfungsdesign selbst so verändern könnte, dass die Versuchung zum Zertifikatsbetrug an Bedeutung verliert.
Daraus ergibt sich der Vorschlag, der inzwischen im Raum steht: Sollten Aufnahmeprüfungen im öffentlichen Dienst künftig für alle Bewerber teils auf Deutsch und teils auf Italienisch abgehalten werden? Der Gedanke hat eine bestechende Einfachheit. Wer beide Sprachen im Auswahlverfahren tatsächlich schreiben und sprechen muss, kann sich nicht mehr allein auf ein Papier verlassen. Die Sprachkompetenz würde nicht nur bescheinigt, sondern performativ eingelöst: im Schreiben, im Verstehen, im Sprechen, im Wechsel zwischen den Sprachen.
Der Reiz dieser Idee liegt darin, dass sie ein altes Südtiroler Missverständnis aufbrechen könnte. Zweisprachigkeit ist eben nicht nur Besitz eines Zertifikats, sondern Fähigkeit zum öffentlichen Handeln in zwei Sprachen. Wer in einem Amt, in einem Krankenhaus, in einer Schule oder in einer Verwaltung arbeitet, muss nicht abstrakt „sprachkundig“ sein, sondern in konkreten Situationen kommunizieren können. Eine Aufnahmeprüfung, die dies unmittelbar testet, würde die Idee der Zweisprachigkeit stärker an die Wirklichkeit des Berufsalltags binden.
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Und doch wäre eine solche Reform alles andere als harmlos. Bislang schützt das System Minderheitenrechte, indem es Bewerbern erlaubt, Prüfungen wesentlich in der Sprache der eigenen Sprachgruppenzugehörigkeit abzulegen. Würde man künftig von allen verlangen, in beiden Sprachen schriftlich und mündlich anzutreten, entstünde eine andere Logik: nicht mehr primär Schutz durch sprachliche Zuordnung, sondern Legitimation durch doppelte Sprachperformanz.
Das hätte Folgen. Es würde die Hürde nicht nur für italienischsprachige Bewerber erhöhen, deren Deutschkenntnisse unzureichend sind. Es würde ebenso deutschsprachige Südtiroler treffen, die im Alltag zwar institutionell privilegiert vom Bestand der Zweisprachigkeit profitieren, aber selbst nicht immer jenes Italienisch mitbringen, das sie dann in einem strengen zweisprachigen Wettbewerb unter Beweis stellen müssten. Eine Reform dieser Art wäre also kein Instrument gegen „die anderen“, sondern ein Test für alle.
Gerade deshalb verdient die Idee eine ernsthafte, nicht reflexhafte Diskussion. Sie stellt die richtige Unterscheidung in den Mittelpunkt: zwischen einem Recht auf muttersprachlichen Zugang zum Staat einerseits und der fachlichen Eignung, selbst Teil eines zweisprachigen Staats- und Verwaltungsapparats zu sein, andererseits. Beides ist nicht identisch. Wer als Bürger Anspruch darauf hat, in seiner Sprache bedient zu werden, muss nicht automatisch akzeptieren, dass dieser Anspruch durch rein formale Nachweise abgesichert wird, deren Missbrauch möglich ist.
Wer jetzt aus den Fälschungen den Schluss ziehen wollte, die Sprachpflichten seien überzogen oder eigentlich bloß lästig, würde das Problem verfehlen. Der Skandal zeigt nicht, dass Zweisprachigkeit überflüssig ist, sondern dass sie zu wichtig ist, um sie allein an Dokumente zu delegieren. Die Verteidiger eines starken Sprachrechts und die Kritiker bürokratischer Erstarrung könnten hier ausnahmsweise denselben Punkt machen: Eine Ordnung ist nur so gut wie die Praxis, die sie hervorbringt.
Ob die Konsequenz daraus tatsächlich eine teilweise deutsch- und italienischsprachige Aufnahmeprüfung für alle sein sollte, lasse ich hier offen. Dafür spricht aber ein starkes Argument: dass man von jenen, die in einem zweisprachigen öffentlichen Dienst arbeiten wollen, auch eine zweisprachige Bewährungsprobe verlangen darf.
Vielleicht liegt die produktivste Antwort deshalb nicht in einem einfachen Ja oder Nein, sondern in einer gestuften Reform: strengere Überprüfung der Zertifikate, berufsfeldbezogene Sprachtests im Auswahlverfahren und dort, wo Bürgerkontakt zentral ist, verpflichtende Prüfungsteile in beiden Sprachen. Das wäre keine symbolische Verschärfung, sondern eine funktionale Neujustierung.
Die eigentliche Lektion des Skandals lautet am Ende jedenfalls nicht, dass Südtirol zu viel Sprachrecht hat. Sondern dass jede Sprachordnung, wenn sie politisch ernst gemeint ist, den Übergang von der Norm zur Wirklichkeit organisieren muss. Ein zweisprachiger öffentlicher Dienst darf nicht nur behauptet, er muss erkennbar hergestellt werden.
Den…
Den Zweisprachigkeitsnachweis, kann die Aufnahmeprüfung in beiden Sprachen nicht ersetzen, da die Bewertung von Sprachkenntnissen von fachlich geschulten Personen vorgenommen werden muss. Sie kann aber ein Zusatz sein und eine Hemmschwelle für Betrugsversuche, in dem Sinn, dass sich wohl niemand traut ein gefaktes Sprachzertifikat einzureichen, wenn er weiß, dass er seine sprachlichen Fähigkeiten real unter Beweis stellen muss.
Allerdings muss in der Bewertungskommission dann schon auch ein Linguist sitzen, denn nicht jeder Deutschsprachige kann wirklich Deutsch und nicht jeder Italienischsprachige wirklich Italienisch.
Antwort auf Den… von Manfred Klotz
Ist nicht genau der…
Ist nicht genau der hochgestochen linguistische Ansatz das Problem?
Was hat es für einen Wert, wenn eine Ärztin z.B. einen Sprachtest mit Begriffen über das Essen und der Ingenieur über die Nachteile des Rauchens dozieren muss, um den 2-Sprachigkeits-Test zu erlangen?
Aus meiner eigenen Erfahrung ist Sprachkenntnis sehr einseitig ausgeprägt: bei beruflichen Themen bin ich sattelfest, bei anderen wenig benutzten Themen ziemlich aufgeschmissen, was die richtigen Vokabeln anlangt.
Deshalb würde eine berufsspezifische Sprachprüfung wesentlich treffsicherer ausfallen und jenen, die erst später die zweite Sprache erlernt haben, entgegenkommen.
Klarerweise setzt das eine Grundkenntnis der Grammatik und der Satzbildung voraus
Antwort auf Ist nicht genau der… von Johannes Engl
In der Prüfungskommission…
In der Prüfungskommission sitzen - richtigerweise - Männer und Frauen, deren Kompetenz linguistischer Natur ist. Sie können zwar, aufgrund ihrer wahrscheinlich vorhandenen Allgemeinbildung, konkret auf den Beruf der Kandidaten eingehen, aber, besonders bei akademischen Berufen, wohl kaum so ins Detail gehen, dass sie sprachliche Fähigkeiten im Zusammenhang mit dem Beruf ergründen können. Daher bleiben sie auch besser bei ihrer Kompetenz und versuchen festzustellen, ob die Kandidaten generell das nötige sprachliche Niveau für das angestrebte Zertifikat haben.
Wissen die Kommissionsmitglieder, welche Berufe die Kandidaten haben? Nein. Daher können sie sich auch nicht gezielt darauf vorbereiten. Was angesichts der Anzahl an Kandidaten sowieso unmöglich wäre. Wie sollen Kommissionsmitglieder aber dann Fachjargon des jeweiligen Berufsbildes abfragen? Konkret: Wenn ein Chirurg vor der Kommission sitzt, kann die Kommission zwar auffordern, den Ablauf einer Blinddarmoperation in der jeweils anderen Sprache zu erklären, kann sie aber sicher sein, dass die Antwort stimmt, wenn niemand in der Kommission etwas von Medizin weiß? Sie kann höchstens bewerten, ob die Erklärung sprachlich korrekt erfolgt.
Antwort auf In der Prüfungskommission… von Manfred Klotz
Die bisherige…
Die bisherige Zweisprachigkeitsprüfung sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Wenn in Zukunft die Aufnahmeprüfung z.B. für die vielen neuen Gemeindepolizisten, die wir in naher Zukunft bekommen werden, zweisprachig gemacht würden, also Teile der schriftlichen und mündlichen Prüfung auf Deutsch UND Italienisch, dann wissen wir genau, dass alle neuen Gemeindepolizisten real zweisprachig sind. So weit, so gut. Aber was, wenn dann viele Deutschsüdtiroler am italienischen Teil der Prüfung scheitern? Finden wir am Ende überhaupt genügend wirklich Zweisprachige?
Antwort auf Die bisherige… von Otto Mahlknecht
Da kann es passieren, dass…
Da kann es passieren, dass wir über unser Schulmodell nachdenken müssen!
Wenn Maturanten in der anderen Sprache teilweise auf Volksschulniveau sind, ist etwas am System falsch.
Antwort auf Da kann es passieren, dass… von Sigmund Kripp
Nein, unser Schulsystem ist…
Nein, unser Schulsystem ist grundsätzlich intakt und vor allem haben wir im Gegensatz zu den meisten anderen nationalen Minderheiten die muttersprachliche Schule - ein wertvoller Schatz, den wir hütten sollten. Es ist nicht das Schulsystem, sondern die Tatsache, dass es sowohl bei den Italienern als auch bei den Deutschen einen Sockel gibt, der trotz der vielen Schulstunden die andere Sprache nicht so gut spricht. Das hat verschiedene Gründe. Vielleicht schafft man beim dritten Mal Antreten irgendwie die Zweisprachigkeitsprüfung, aber hat dann doch seine Schwierigkeiten, wenn man sich bei einem Wettbewerb hic et nunc beweisen muss. Ich will das nur zu bedenken geben. Ich persönlich wäre für verpflichtend zweisprachige Wettbewerbsprüfungen, denn nur das gewährleistet am Ende des Tages real zweisprachige Beamte.
Antwort auf Nein, unser Schulsystem ist… von Otto Mahlknecht
Theoretisch ist Ihr…
Theoretisch ist Ihr Vorschlag ja plausibel, durchführbar ist er eher nicht. Sie würden von den Kandidaten eines öffentlichen Wettbewerbs verlangen, dass sie den Stoff in beiden Sprachen (oder sogar drei) lernen müssen, sonst können sie auf Fragen die das Berufsbild betreffen nicht korrekt antworten. Gerade beim C1 Niveau ist das schwierig bis unmöglich. Auch für die Kommissionsmitglieder ist es ein Hindernis.
Das sage ich seit mindestens…
Das sage ich seit mindestens 20 Jahren, vielleicht tut sich ja endlich was.
Mahlknechts Vorschlag, finde…
Mahlknechts Vorschlag, finde ich, geht in die richtige Richtung.
Wieso denn auch nicht Kompetenzen auf Deutsch, Italienisch, Englisch bei allen Wettbewerbsteilen mündlich, schriftlich, praktisch (vgl.a. D.Lgs. 75/2017 bzw. D.Lgs. 165/2020) prüfen und Personal in der Probezeit bzw. vor Gehaltseinstufungen und -vorrückungen bewerten?
Damit hätte man das Problem mit gefälschten zweifelhaften Nachweisen, um sich kriminell Wettbewerbszugang zu verschaffen, zudem gleichsam mitgelöst.
Antwort auf Mahlknechts Vorschlag, finde… von △rtim post
P.S. Der Vorschlag wäre…
P.S. Der Vorschlag wäre technisch, auch kostenmäßig betrachtet, doch wohl treffsicher und wirksam machbar — oder @Otto Mahlknecht?
Antwort auf P.S. Der Vorschlag wäre… von △rtim post
Klar, es wäre jederzeit…
Klar, es wäre jederzeit problemlos machbar und eine riesige Aufwertung der deutschen Sprache
Hier wird nur das Problem…
Hier wird nur das Problem der Fälschung eingegangen. Und nicht das Problem der Ärztemangel.
Südtirol wird nur dann medizinisch autonom sein, wenn es die Fakultät für Medizin und Chirurgie haben wird.
Gleiches gilt für alle anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes. Ausbildungskurse VOR der Einstellung.
Eine Schule muss nicht die Priorität haben, perfekte Kenntnisse in der zweiten Sprache zu festigen. Denn nicht alle Menschen an einer Arbeit im öffentlichen Dienst interessiert sind.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst stellen 10-15 % der Bevölkerung dar. Eine spezialisierte Oberschule würde reichen.
Für alle anderen Teile der Bevölkerung müssen die Kenntnisse in der zweiten Sprache optional bleiben. Denn was als Pflicht empfunden wird, bringt niemals Freude.
Optionale außerschulischen Tätigkeiten mit VOLLER Immersion in einer anderen Sprache finde ich viel besser als zweisprachige Angebote wo am Ende jeder nur bei seiner Sprache bleibt.