Umwelt | Wasserknappheit

Land schränkt Bewässerung ein

Nach anhaltender Trockenheit verschärft Südtirol die Regeln für den Wasserverbrauch.
Alperia

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Um der herrschenden Wasserknappheit entgegenzuwirken hat Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Maßnahmenpaket zur Einschränkung des Wasserverbrauchs erlassen. Die Regeln gelten ab sofort für Privathaushalte, Gemeinden, Tourismusbetriebe, Landwirtschaft und weitere Wirtschaftszweige.

Grundlage des Dekrets ist eine Empfehlung des Wassernotstandskomitees, das die Lage am 16. Juli bewertet hatte. Als Ursachen nennt das Land eine außergewöhnlich lange Trockenperiode, hohe Temperaturen, fehlende Schneereserven und unzureichende Niederschläge. Dadurch seien die verfügbaren Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Etsch deutlich zurückgegangen. Ausschlaggebend für die Verschärfung war vor allem der Abfluss der Etsch im Unterlauf. Dieser lag in den vergangenen Tagen wiederholt unter 80 Kubikmetern pro Sekunde. Der Wert gilt als notwendig, um zu verhindern, dass Salzwasser aus der Adria in die Trinkwasserressourcen im Bereich der Etschmündung eindringt.

Bewässerung nur mehr alle drei Tage

Besonders spürbar sind die neuen Vorgaben bei der Bewässerung von Grünflächen. Private Gärten, öffentliche Parks und touristisch genutzte Grünanlagen dürfen zwischen 8 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden. Auch außerhalb dieses Zeitraums ist die Bewässerung nur im Abstand von mindestens drei Tagen und im unbedingt notwendigen Ausmaß erlaubt. Automatische Bewässerungsanlagen müssen entsprechend umprogrammiert werden.

Verboten ist außerdem, Straßen und Plätze mit Wasser zu reinigen. Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz darf nicht mehr für die private Autowäsche verwendet werden. Gewerbliche Fahrzeugreinigungen sind von diesem Verbot nicht umfasst.

Die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sollen insbesondere Haushalte und Betriebe mit hohem Verbrauch – etwa Eigentümer größerer Gärten – gezielt auf die notwendige Reduzierung des Wasserverbrauchs hinweisen.

Einschränkungen für die Landwirtschaft

Auch in der Landwirtschaft gelten strengere Regeln. Die Oberkronenberegnung ist zwischen 6 und 21 Uhr untersagt. Betroffen sind Beregnungsanlagen, die weder an einen festgelegten Bewässerungsturnus gebunden noch mit Tropfbewässerungssystemen ausgestattet sind.

„Die Landwirtschaft ist auf Wasser angewiesen, gleichzeitig trägt sie aber auch Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit dem verfügbaren Wasser“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher. Die Maßnahmen seien als gemeinsame Anstrengung aller Bereiche zu verstehen.

Verstärkt kontrolliert werden sollen zudem Wasserableitungen und die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen. Besonderes Augenmerk gilt laut Dekret der Entnahme von Wasser aus Kanälen und Gräben zur Bewässerung von Gärten.

Die Kontrollen übernehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Gemeinden und Forststationen. Festgestellte Verstöße müssen dem Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung gemeldet werden. Welche konkreten Sanktionen bei Verstößen drohen, wird in der Mitteilung des Landes nicht näher ausgeführt.

Auch der Betreiber der strategisch bedeutenden Staubecken in Vernagt, Reschen, Zoggler und Zufritt wird in die Pflicht genommen. Durch eine angepasste Stromproduktion sollen starke Schwankungen des Wasserabflusses in der Etsch im Wochenverlauf reduziert werden.