Gesellschaft | Missbrauch

Im Zweifel für den Täter

Auch wenn Frauen mit Gewalterfahrung Hilfe zusteht, sieht die Realität häufig anders aus. Maria Elisabeth Rieder fordert deshalb mehr Engagement von der Landesregierung.
Manuela Tessaro

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Wenn Frauen Opfer von Gewalt geworden sind, steht ihnen laut Gesetz finanzielle Unterstützung für Gerichtsverfahren und eine Ticketbefreiung im Gesundheitsbetrieb zu. „In der Realität sind viele Frauen aber mit großen Schwierigkeiten konfrontiert und kommen erst gar nicht dazu, die Hilfe in Anspruch zu nehmen“, kritisiert die Team K-Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder

 

„Eine Frau berichtete mir, dass sie von einer Stelle zur nächsten geschickt wurde, weil sich niemand auskannte.“

 

Zwar hat die Landesregierung bereits 2021 entschieden, dass Betroffene für fachärztliche, therapeutische oder rehabilitative Leistungen im Gesundheitsbetrieb Anrecht auf die Ticketbefreiung haben – doch das Hilfsangebot ist noch immer nicht flächedeckend in Südtirol umgesetzt worden. „Eine Frau berichtete mir, dass sie von einer Stelle zur nächsten geschickt wurde, weil sich niemand auskannte“, sagt Rieder.

Bereits im Jahr 2024 räumte Gesundheitslandesrat Hubert Messner in der Landtagsdebatte ein, dass die Ticketbefreiung der Betroffenen noch keine vollständige Anonymität garantiere. Denn wer den Code BZ6 als Opfer von Gewalt erhält, ist zwar ticketbefreit, aber bei der Behandlung fehlt infolgedessen die Anonymität. „Denn alle Angestellten wissen theoretisch, das BZ6 für Opfer von Gewalt steht“, so die Team K-Abgeordnete. 

„Sensibilität fehlt“

Der geschützte Rahmen fehlt häufig nicht nur im Krankenhaus, sondern auch auf dem Weg zum Gerichtssaal. Für den Rechtsbeistand Betroffener stehen derzeit, laut der Südtiroler Rechtsanwaltskammer, nur zehn Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung – viel zu wenig, sagt Maria Elisabeth Rieder. Denn nur wer eine Person für rechtlichen Beistand aus der Liste der Anwaltskammer wählt, hat Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag für die Gerichtskosten beim Land. Die Anwälte und Anwältinnen müssen fachlich dafür ausgebildet sein oder bereits Erfahrung als Rechtsvertretung mitbringen.

An einer dafür ausgerichteten Schulung haben im Jahr 2024 26 Personen teilgenommen. „Zukünftig werden weitere Fortbildungen angeboten, und wir sind zuversichtlich, dass die Zahl der in die Listen eingetragenen Anwältinnen und Anwälte dadurch ansteigen wird“, erklärte Soziallandesrätin Rosmarie Pamer auf eine schriftliche Anfrage von Rieder im vergangenen Sommer.

Maria Elisabeth Rieder: „Ihre Erzählungen zeigen, dass es an vielen öffentlichen Stellen noch an Sensibilität fehlt.“ Andy Odierno/SALTO

Für die Gewährung des Solidaritätsbeitrags haben seit dem Jahr 2024 78 Frauen einen Antrag eingereicht. Von ihnen haben bis heute 26 einen Beitrag erhalten, und zwar in Höhe von insgesamt 111.093 Euro, teilte das Ressort von Pamer auf Nachfrage von Rieder kürzlich mit. 

„Ich begleite einige betroffene Frauen, die Gewalt erlitten haben. Ihre Erzählungen zeigen, dass es an vielen öffentlichen Stellen noch an Sensibilität fehlt“, sagt Rieder. Etwa seien Frauen in kleinen Gemeinden gezwungen, sich für den Solidaritätsbeitrag für den Rechtsbeistand an den Sozialsprengel im Ort zu wenden. Sich mit sensiblen Informationen zu Gewalterfahrung an eine Stelle zu wenden, die sehr wahrscheinlich keine Anonymität garantiert, dürfte für Betroffene aber wenig hilfreich sein.