Vereinfachen oder aushöhlen?
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Auf Anhieb klingt das erst einmal gut. Ende April hat die EU-Kommission ihre Mitteilung „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“ vorgelegt.
Auf gut zwei Dutzend Seiten geht es um Folgenabschätzungen, Konsultationsfristen und Kodifizierungstechniken. Das liest sich wie langweiliger Verwaltungskram. Doch Gewerkschaften und Verbraucherschützer fragen sich zu Recht, wer am Ende den Preis für diese Einfachheit zahlt.
Denn unter dem Stichwort „Vereinfachung“ verändert Brüssel gerade die Regeln, nach denen in Europa Politik gemacht wird und genau das beunruhigt die Gewerkschaften und die Verbraucherschützer.
Die Kommission verspricht weniger Bürokratie, klarere Gesetze und eine schnellere Durchsetzung. Unternehmen sollen verständlichere Verpflichtungen erhalten und die Behörden sollen schneller durchgreifen können, wenn jemand gegen EU-Recht verstößt.
Ein Aktionsplan soll in zwölf Bereichen – von der Landwirtschaft bis zum Wohnraum – Verkrustungen aufbrechen. Durch eine neue „Vereinfachungsplattform“ sollen Sozialpartner, Regionen und die Zivilgesellschaft eingebunden werden.
Beunruhigend ist aber die zugrunde liegende Logik, die in anderen, sehr konkreten Gesetzespaketen schon sichtbar wurde.
Ein Beispiel sind die Berichtspflichten. Die Kommission will sie reduzieren, da sie Unternehmen angeblich überlasten. Das erscheint zunächst wie reine Bürokratie, doch durch solche Pflichten – etwa die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) – müssen Firmen offenlegen, wie viele Arbeitsunfälle es gab, wie groß die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist und ob Kinderarbeit in der Lieferkette steckt.
Ohne diese Zahlen kann niemand abschätzen, wie es in einer Firma wirklich zugeht. Im ersten „Omnibus“-Paket von 2025 hat die Kommission genau diese Pflicht eingeschränkt. Zuvor mussten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten berichten. Jetzt erst ab 1.000. Tausende Firmen fallen damit aus der Kontrolle heraus.
Hier scheiden sich die Geister. Laut Kommission sollen kleinere Firmen nicht durch Beraterhonorare und Formulare lahmgelegt werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund bemängelt hingegen, dass fehlende Berichtspflichten am Ende auch die Kontrolle über die Arbeitsbedingungen unmöglich machen und nennt dies klar und deutlich Deregulierung statt Vereinfachung.
Eine vergleichbare Debatte findet beim „Digital Omnibus“ statt: Die Verbraucherorganisationen warnen, dass die geplanten Lockerungen bei den Datenschutz- und KI-Regeln vor allem den großen Tech-Konzernen nützen würden.
Besonders das geplante „28. Regime“, ein zusätzliches, rein europäisches Regelwerk, das quasi als „28. System“ neben den 27 nationalen Systemen für Unternehmen existieren würde, beunruhigt die Gewerkschaften. Dadurch könnten sich Firmen künftig das Land mit den schwächsten Arbeitsstandards aussuchen.
Eine Firma, die sich dafür entscheidet, wird somit zu einer Art „EU-Unternehmen“, für das auch bei einem Grenzübergang überall in der EU dieselben Regeln gelten. Die große Befürchtung ist, dass dieses neue EU-Recht nationale Schutzrechte untergräbt.
Wenn die EU-Regeln für diese Firmen beim Arbeitnehmerschutz in Unternehmen schwächer sind als die Gesetze in Ländern wie Deutschland oder Österreich, könnten Firmen dieses 28. Regime nutzen, um strengere nationale Schutzgesetze einfach zu umgehen.
Es ist auch kein Geheimnis, dass die Lobbys bei der Kommission deutlich mehr Gehör finden.
Bei den Treffen zum Thema „Vereinfachung“ sind deutlich mehr Wirtschaftsverbände als Gewerkschaften oder Verbraucherschützer eingeladen. In Brüssel verneint man zwar, dass die Kommission solche Hintergedanken hegt.
Man behauptet, dass es nicht um weniger Schutz, sondern um weniger Doppelgleisigkeit, bürokratischen Aufwand und doppelte Vorgaben geht. Dabei ist die EU im internationalen Vergleich gar nicht überreguliert. Studien der OECD würden dies bestätigen.
Daher sollten auch laut Kommission, die Schutzstandards erhalten bleiben, nur eben ohne den bürokratischen Ballast drumherum. Ob sich das in der Praxis bestätigt, lässt sich an diesem Verfahrenspapier jedoch nicht ablesen. Das wird sich erst zeigen, wenn aus Prinzipien konkrete Gesetze werden.
Der eigentliche Test steht noch aus. Dieses Papier sieht keinen Abbau von Arbeitnehmer- oder Verbraucherrechten vor. Es liefert jedoch das Werkzeug dafür: weniger Berichte, mehr Toleranz für „dringende“ Verfahren mit dünnerer Folgenabschätzung und einen klaren Auftrag gegen alles, was als „Überregulierung“ gilt, selbst wenn es sich dabei in einem Mitgliedstaat schlicht um einen höheren Arbeitsschutz handelt.
Ob aus Vereinfachung am Ende Deregulierung wird, entscheidet sich nicht in diesem Papier. Dies wird sich in den nächsten Omnibus-Paketen zeigen, die noch nicht geschrieben sind. Und insbesondere auch daran, wer am Verhandlungstisch sitzt, wenn sie geschrieben werden.
Alfred Ebner
Es ist der Fluch der…
Es ist der Fluch der Bürokratie bei jedem Schritt den sie machen, erfinden die Bürokraten noch bessere Formelierungen um alle Möglichkeiten zu erfassen / ein-zu-schänken / zu vermeiden oder gar zu verhindern!
Das Ergebnis ist der Bürger ist der Bürger, der an der Bürokratie verzweifelt ...!