Fondskosten: Vergleichen lohnt sich
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Automatische Mitgliedschaft für neue Mitarbeiter:
Ab Juli werden Personen, die zum ersten Mal im privaten Sektor eine Beschäftigung aufnehmen, automatisch in einen Zusatzrentenfonds eingetragen. Wenn im Tarifvertrag kein bestimmter Fonds angegeben ist, erfolgt die Anmeldung beim Cometa-Fonds. Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Arbeitstag und mit ihr fließt auch die anfallende Abfindung (TFR) in den Fonds. Wer nicht beitreten möchte, kann innerhalb von 60 Tagen widersprechen. Für Personen, die bereits vor Juli beschäftigt waren, ändert sich hingegen nichts: Die früher getroffene Wahl bleibt gültig, kann aber jederzeit geändert werden.
Der Arbeitgeberbeitrag ist ein Lohnelement, kein Geschenk.
Eines wird oft vergessen: Wenn man dem im Tarifvertrag vorgesehenen Fonds beitritt, zahlt das Unternehmen einen zusätzlichen Beitrag. Das ist kein Gefallen des Arbeitgebers, sondern aufgeschobener Lohn, der durch Tarifverhandlungen errungen wurde. In der Regel beträgt er zwischen einem und zwei Prozent des Gehalts. Wer nicht beitritt, verliert diesen Anteil.
Es gibt auch konkrete steuerliche Vorteile:
Die in den Pensionsfonds eingezahlten Beträge können bis zu einem Betrag von 5.300 Euro pro Jahr vom Einkommen abgezogen werden. Das führt zu einem geringeren steuerpflichtigen Einkommen und somit zu geringeren Steuern. Auch bei der Auszahlung der Leistung ist die Besteuerung geringer als bei der im Unternehmen verbleibenden Abfindung (TFR): Sie reicht von 15 % bis 9 % und erreicht den Mindeststeuersatz nach 35 Jahren Mitgliedschaft im Fonds. Deshalb lohnt es sich, sich schon in jungen Jahren, anzumelden.
Mehr Geld als Einmalzahlung beim Renteneintritt
Ab dem 1. Juli ändert sich auch die Art und Weise der Auszahlung der Zusatzrente. Heute können bis zu 50 % des angesparten Betrags als Kapital bezogen werden. Ab dem 1. Juli steigt dieser Anteil auf 60 %. Wer nur wenig angespart hat, kann den gesamten Betrag auf einmal beziehen, sofern dieser unter einer gesetzlich festgelegten Schwelle liegt. Diese Schwelle ändert sich je nach Geschlecht und Renteneintrittsalter.
Zudem gibt es neue Auszahlungsmodelle:
Neu dazu kommen Renten für einen begrenzten Zeitraum, zeitlich gestaffelte Auszahlungen oder eine Kombination aus einer Anfangssumme und einer anschließenden Rente. All diese Leistungen bleiben vor gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Abtretung, Beschlagnahme und Pfändung geschützt. Die Altersvorsorge bleibt somit gesichert.
Der Kostenfaktor ist wichtig:
Das Instrument zum Vergleich der Kosten ist der ISC (synthetischer Kostenindikator): Je niedriger er ist, desto weniger Geld geht im Laufe der Zeit durch Gebühren verloren.
Laut offiziellen Angaben der COVIP liegt der durchschnittliche ISC in den ausgewogenen Anlageklassen nach zehn Jahren bei 0,38 % für Verhandlungsfonds, bei 1,44 % für offene Fonds und bei 2,14 % für versicherungsbasierte PIPs. Das scheinen kleine Zahlen zu sein, doch über viele Jahre hinweg macht sich der Unterschied in der endgültigen Rente in Form von Tausenden Euro mehr oder weniger bemerkbar. Die aus Tarifverhandlungen hervorgegangenen, gemeinnützigen und gemeinsam von Arbeitnehmern und Unternehmen verwalteten Betriebsrentenfonds sind und bleiben das günstigste Instrument für Berufstätige.
Das Geld bleibt nicht bis zur Rente blockiert
Viele glauben, dass das Geld, sobald es in den Fonds eingezahlt wurde, bis zum Renteneintritt eingefroren ist. Das ist nicht der Fall. In einigen Fällen kann ein Vorschuss auf das angesparte Guthaben beantragt werden, beispielsweise für Gesundheitsausgaben, den Kauf oder die Renovierung der ersten Wohnung oder andere persönliche Bedürfnisse, die gesetzlich vorgesehen sind. Die Prozentsätze, die abgehoben werden können, sowie die Fristen und Voraussetzungen variieren je nach Grund des Antrags.
Auch wer seinen Arbeitsplatz verliert oder die Branche wechselt, hat unter Umständen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Auszahlung seines Guthabens. Die genauen Regelungen variieren je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und der persönlichen Situation des Einzelnen. Bevor man die Auszahlung beantragt, sollte man jedoch die steuerlichen und die rechtlichenAuswirkungen dieser Entscheidung sorgfältig abwägen, da sich dadurch der bis dahin erzielte wirtschaftliche Vorteil ändern kann.
Wechsel des Fonds: Was ist vor einem Wechsel zu beachten?
Nach einer gesetzlich festgelegten Mindestlaufzeit ist es möglich, die eigene Vorsorge auf eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Vorher sollten jedoch einige Aspekte sorgfältig verglichen werden: die Kosten des neuen Fonds, die im Laufe der Jahre erzielten Renditen, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen und ob der neue Fonds den Arbeitgeberbeitrag beibehält.
Die in Tarifverträgen vorgesehenen geschlossenen Fonds bleiben in der Regel die solideste Wahl: Sie sind gemeinnützig, werden gemeinsam von Arbeitnehmer- und Unternehmensvertretern verwaltet und haben niedrigere Kosten als private Formen. In vielen Fällen erzielen sie auch bessere Renditen. Aus diesem Grund sollte man sich vor dem Wechsel zu einem privaten Produkt gut beraten lassen.
Informieren Sie sich vor der Entscheidung.
Beitritt, Fondswechsel, Beantragung eines Vorschusses oder einer Auszahlung: Das sind Entscheidungen, die die Zukunft beeinflussen und die man mit den richtigen Informationen treffen sollte. Vorab sollte man wissen, welchen Fonds der eigene Vertrag vorsieht, wie viel der Arbeitgeber einzahlt, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind und was mit der eigenen Abfindung geschieht. Aus diesem Grund fordert die CGIL Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, sich an ihre Gewerkschaftsvertreterin oder ihren Gewerkschaftsvertreter bzw. direkt an den nächstgelegenen Sitz zu wenden, um den konkreten wirtschaftlichen Vorteil ihrer Mitgliedschaft zu verstehen.
Ein Beitrag von Alfred Ebner
Weitere Infos findet ihr auf www.laborfonds.it