Umwelt | Gastbeitrag

Nutztierverluste trotz Abschüssen

Ein Gespräch mit Andrea Hagn von der Austrian Nature Conservation Alliance zur Wolfspolitik in Österreich und deren Verstoß gegen internationale Naturschutz-Regelwerke.
Wolf im Walde
Foto: jggrz
  • Johanna Platzgummer: Als Pressesprecherin der der Austrian Nature Conservation Alliance stellen Sie regelmäßig Informationen zur rechtlichen Situation von Umweltagenden zusammen. Beim Beispiel Wolf bleibt der Eindruck zurück, dass das Umweltrecht der Europäischen Union von vielen politischen Vertretern und Behörden in Österreich nicht ernst genommen wird. 

    Andrea Hagn: Dieser Eindruck ist aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Wolf, sondern betrifft auch andere (streng) geschützte Arten wie Goldschakal, Biber, Fischotter sowie Raben- und Wasservögel. Politische und ökonomische Interessen führen im Vollzug häufig zu einer selektiven Interpretation und Beschneidung unionsrechtlicher Vorgaben. Zentrale Anforderungen, etwa die Einzelfallprüfung, die Prüfung zumutbarer Alternativen, der Nachweis eines günstigen Erhaltungszustands, ein FFH (FaunaFlora-Habitat-Richtlinie, Anm. d. Red.) konformes Monitoring sowie Beteiligungsrechte von NGOs gemäß Aarhus-Konvention – werden vielfach nicht (ausreichend) berücksichtigt. 

     

    „Kärnten will die grenzüberschreitende Jagd auf Wölfe forcieren.“

     

    Begriffliche Konstruktionen wie „Schadwolf“ oder „Risikowolf“ sind dabei nicht wissenschaftlich fundiert, sondern politisch geprägt und dienen der Legitimierung von Maßnahmen, die nach EU-Recht nur in Ausnahmefällen zulässig wären. In mehreren Bundesländern wurden mittlerweile Abschusskontingente verankert bzw. die Abschüsse auf rechtlicher Ebene erleichtert. Obwohl über 80 Prozent der heimischen Arten in einem mangelhaften bis schlechten Zustand eingestuft werden, will Kärnten die grenzüberschreitende Jagd auf Wölfe forcieren. Die Steiermark unterstellt seit April 2026 streng geschützte Arten wie Braunbär, Luchs, Fischotter und Wildkatze dem Jagdrecht.

  • Zu den Personen

    Andrea Hagn (im Bild) ist die Pressesprecherin der Austrian Nature Conservation Alliance -ANCA. Johanna Platzgummer, PhD in Alter Geschichte, arbeitet seit 1998 in Museen, seit 2007 im Naturmuseum Südtirol, Bereich Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit. Schwerpunkt ihrer Arbeit sind die so genannten Großen Beutegreifer. 

    Foto: privat
  • JP: Das zuständige Ministerium meldete die Ergebnisse des Wolfsmonitorings, das von einer amtlichen Stelle wie überall in der EU durchgeführt wird. Der Erhaltungszustand der Art Wolf wird als nicht günstig eingestuft. Welche Zahlen liegen vor?

    AH: Österreich hat die Wolfspopulationen im aktuellen Artikel-17-Bericht (2019- 2024) mit U1+ (ungünstig-unzureichend) bewertet. Damit sind die zentralen Voraussetzungen für Entnahmen, also Tötungen, nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Berner Konvention nicht erfüllt. Der Wolfsbestand in Österreich umfasst derzeit lediglich sieben bis acht Rudel. Zudem sind die bestehenden Rudel instabil. Entgegen der sozialen Biologie sind in den vergangenen Jahren immer wieder Rudel verschwunden und es kommt zu auffallend häufigen Wechseln der Elterntiere. Gleichzeitig werden genetisch regelmäßig neue, zuvor nicht bekannte Individuen nachgewiesen, welche aber ein Jahr darauf nicht mehr nachgewiesen werden können.

     

    „Berücksichtigt man die Dunkelziffer der Wildtierkriminalität, ergibt sich ein dramatisches Bild vom Zustand der Wolfspopulation in Österreich.“

     

    JP: Wie viele Wolfsrudel sollten in Österreich leben, damit der günstige Erhaltungszustand gegeben ist?

    AH: Für einen günstigen Erhaltungszustand wären Populationen von rund 100 Rudeln im Alpenraum Österreichs und 16 Rudel im Wald- und Mühlviertel erforderlich. Von 2022 bis heute wurden in Österreich insgesamt 60 Wölfe auf Basis von Verordnungen der Bundesländer getötet, also mit behördlicher Genehmigung. In Tirol und Oberösterreich sind seit 17. April 2026 zwei weitere Wölfe zur Tötung „freigegeben“. Berücksichtigt man die Dunkelziffer der Wildtierkriminalität, ergibt sich ein dramatisches Bild vom Zustand der Wolfspopulation in Österreich. Auch auf europäischer Ebene zeichnen aktuelle Forschungsergebnisse ein alarmierendes Bild: Trotz steigender Bestandszahlen sind die Populationen langfristig gefährdet, vor allem wegen der genetischen Engpässe durch fragmentierte Lebensräume oder Inzucht. Ich beziehe mich hier auf Forschungen von Ravagni und anderen aus diesem Jahr.

    JP: Gerade wurde der neue Statusbericht des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs veröffentlicht. Er zeigt einen Rückgang, 2025 waren nur acht Wolfsrudel nachweisbar, und nur wenige Welpen. Auf der anderen Seite eine Rekordzahl an Abschüssen. Würden Sie die Ergebnisse zusammenfassen?   

    Andrea Hagn: Im Jahr 2025 wurden in Österreich insgesamt 121 Wölfe bestätigt. Davon wurden 26 Tiere entweder im Rahmen einer Verordnung aus Managementgründen entnommen (22), illegal geschossen (1) oder tot aufgefunden (3). Nachweise von Wölfen gab es aus allen Bundesländern außer Wien. Österreichweit gab es acht Rudel, davon drei mit nachgewiesener Reproduktion. Vier der Wolfsrudel haben ihr Rudelgebiet in der kontinentalen, vier in der alpinen biogeographischen Region. Es wurden keine Fälle von rezenter Hybridisierung festgestellt. Im Vergleich zu 2024 gab es 2025 einen eindeutigen Anstieg der Nutztierverluste durch Wölfe. Dieser Anstieg ist vor allem auf höhere Verluste bei Schafen und Ziegen zurückzuführen, während es bei Rindern, Gatterwild und Pferden zu einem Rückgang der Verluste kam. Die meisten Nutztierverluste wurden in Tirol und Kärnten verzeichnet, trotz der Abschusspolitik dieser Bundesländer.

    JP: Die zuständige EU-Kommission ist über die Praxis informiert, dass vor allem Tirol und Kärnten regelmäßig Abschussverordnungen gewähren. Welche Handhabe hat die Umwelt-Kommission in diesen Fällen? Was steht konkret in Aussicht? 

    Andrea Hagn: Die Handlungsmöglichkeiten der Kommission sind dabei klar geregelt: Bei vermuteten Verstößen gegen EU-Recht kann sie Beschwerden prüfen und schrittweise ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses beginnt in der Regel mit einem sogenannten Pilotverfahren, gefolgt von einem Mahnschreiben und einer begründeten Stellungnahme. Bleibt der Verstoß bestehen, kann der Fall vor den Europäischer Gerichtshof gebracht werden. Ein solches Pilotverfahren wurde bereits im Dezember 2021 gegenüber Österreich eingeleitet, unter anderem im Zusammenhang mit Defiziten bei Natura-2000-Managementplänen.

     

    „Im März 2026 verhängte der Europäische Gerichtshof gegen Portugal wegen unzureichender Umsetzung von Natura-2000-Vorgaben eine Pauschalstrafe von 10 Millionen Euro.“

     

    Fachlich wird zudem zunehmend betont, dass Abschüsse kein wirksames Mittel zum präventiven oder nachhaltigen Schutz von Weidetieren darstellen. Als zielführender gilt vielmehr eine Kombination aus stabilen Wolfsrudeln und konsequent umgesetztem Herdenschutz.

    Dass Verstöße gegen Naturschutzrecht konkrete Konsequenzen haben können, zeigt ein aktuelles Beispiel: Im März 2026 verhängte der Europäische Gerichtshof gegen Portugal wegen unzureichender Umsetzung von Natura-2000-Vorgaben eine Pauschalstrafe von 10 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von 41.250 Euro.

    JP: Welchen Unterschied gibt es im derzeitigen Management zwischen den Arten Wolf, Gämse oder Schneehase, die auch im Anhang V gelistet sind? 

    Andrea Hagn: Arten in Anhang V dürfen nur unter strengen Bedingungen, unter Beachtung des Vorsorgeprinzips, genutzt werden, wenn der günstige Erhaltungszustand gegebenbeziehungsweise erhalten bleibt. Es gilt das Verschlechterungsverbot und ein FFH-konformes Monitoring muss vorhanden sein. Von den genannten Arten befindet sich in Österreich nur der Erhaltungszustand der Gämse in einer günstigen Einstufung. Obwohl die Daten für die Einstufung des Erhaltungszustands des Schneehasen unzureichend sind, wird die Tierart in Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich mit Jagdzeiten geführt und bejagt. Für die gefährdete Tierart, die in einem aufgrund der Klimaänderung besonders sensiblen Lebensraum lebt, gibt es kein wissenschaftliches, systematisches Monitoring.

  • Gämse in den bergen: „Von den genannten Arten befindet sich in Österreich nur der Erhaltungszustand der Gämse in einer günstigen Einstufung.“ Foto: Rottonaro, Pixabay
  • JP: In den Schutzgebieten sind Arten, die dort natürlich vorkommen, nach den Natura-2000-Management-Plänen geschützt, die Art Wolf im Anhang II der FFH-Richtlinie unterliegt genauso diesem Gebietsschutz. Halten sich die Bundesländer an diese Regelung? In der Öffentlichkeit wurde eigentlich nur der Anhang V diskutiert, die Herabstufung des Schutzstatus.

    AH: Die Europäische Kommission hat im März 2026 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich im Verfahren INFR 2056 (2022) gerichtet. Damit ist das Verfahren in die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingetreten. Die Kommission wirft Österreich weiterhin vor, die Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie nicht vollständig umzusetzen. Bereits im Schreiben vom 29. September 2022 hielt die Kommission fest, dass 18 von 193 Gebieten nicht ordnungsgemäß und fristgerecht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen worden seien, dass für drei Gebiete weiterhin keine Erhaltungsziele und für acht Gebiete keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden seien und dass die bestehenden Ziele und Maßnahmen vielfach nicht hinreichend konkret, gebietsbezogen und rechtsverbindlich seien. Auch der Europäischer Gerichtshof macht in seiner Rechtsprechung deutlich, dass Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie umfassend nachkommen müssen.

    JP: Erklären Sie uns bitte die Lage in Tirol im Zusammenhang mit der Novelle im Jagdgesetz von 2026: Abschüsse auch ohne Verordnung, die Einstufung aller Wölfe als Risikowölfe, wenn sie sich im Umkreis von 200 Metern in Bereichen aufhalten, die Menschen nutzen, darunter auch Viehweiden. Sogar der „einmalige Nachweis“ auf Viehweiden kann ein Grund sein für den Abschuss. Wie bewerten Sie die Novelle und welche Konsequenzen sehen Sie?

     

    „Damit wird die normale Anwesenheit eines Wolfs in einer alpinen Kulturlandschaft zum Entnahmegrund gemacht.“

     

    AH: Die Tiroler Novelle, die am 1. April 2026 in Kraft trat, ist aus meiner Sicht eine rechtlich und naturschutzfachlich hochproblematische Zuspitzung. Transparenz, Öffentlichkeit und Rechtsschutz werden weiter geschwächt. Besonders brisant ist die Änderung in §52b Absatz 1: damit wird nicht problematisches Verhalten geregelt, sondern faktisch die normale Anwesenheit eines Wolfs in einer alpinen Kulturlandschaft zum Entnahmegrund gemacht. Herdenschutzmaßnahmen sind selbst in Tallagen keine Voraussetzung mehr (§ 2 Abs 18). Ein Zusammenleben mit dem Menschen ist für Wölfe in Tirol damit nicht mehr möglich. Konsequenz: Diese Novelle erhöht das Risiko unionsrechtswidriger Abschüsse massiv. Sie steht quer zur EuGH-Rechtsprechung und quer zu der Tatsache, dass Österreich selbst den Erhaltungszustand des Wolfs als nicht günstig bewertet. Rechtlich ist das eine Einladung zu weiteren Verfahren; ökologisch ist es eine Strategie der Verdrängung.

  • JP: Die Landwirtschaftsvertreter und Politiker mit Blick auf eine konservative oder identitäre Wählerschaft winken ab, wenn es um das Thema Herdenschutz geht, es sei zu aufwändig und teuer und nicht überall möglich. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre im Alpenraum zeigt sich, dass die ständige Behirtung die Verluste an Weidetieren sehr stark reduziert und die Qualität der Weiden verbessert. Das Rechtsgutachten von Wolfgang Wessely befasst sich mit der Schutzpflicht von Weidetieren. Können Sie uns die Ergebnisse skizzieren? Und die Folgen auf der rechtlichen Ebene, wenn Tiere nicht beaufsichtigt werden?

    AH: In subalpinen und alpinen Lagen sind Absturz, Krankheiten, Geburten und Wetterereignisse hinsichtlich des Verlusts von Weidetieren wesentlich relevanter als Prädation. Daher bedeutet Herdenschutz eine allgemeine Tierwohlmaßnahme. Das Wessely-Gutachten hat die Debatte auf diesen wesentlichen Punkt zurückgeführt: auf das Tierwohl der Weidetiere und die Schutzpflicht nach dem Tierschutzgesetz Paragraf 19. Seine Kernaussage lautet, dass Halterinnen und Halter ihre Tiere auch dann schützen müssen, wenn eine Alm als „nicht schützbar“ gilt. Eine pauschale Ausnahme von Schutzpflichten kennt das Bundesgesetz nicht. Herdenschutz ist rechtlich kein Nice-to-have, sondern Pflicht. Wo Maßnahmen möglich und zumutbar sind, müssen sie umgesetzt werden; wenn sie unterbleiben, müssen die Bezirkshauptmannschaften einschreiten, notfalls bis zur Anordnung von Nachtpferchen oder Abtrieben. Wichtig ist auch: Eine konkrete Gefahr liegt rechtlich nicht erst nach mehreren Rissen vor. Sie kann bereits durch belastbare Hinweise wie Rissgutachten, behördliche Maßnahmenverordnungen, genetische Nachweise, Telemetrie oder wiederholte Sichtungen begründet sein. Wer Tiere wissentlich in ein Risikogebiet bringt, kann sich später nicht auf Unzumutbarkeit berufen.

  • Schneehase: „Erhaltungszustand des Schneehasen ist unzureichend.“ Foto: Hobbyfotograf08, Pixabay
  • JP: Der sehr leichtfertige Umgang mit den Begriffen „Schadwolf“ oder „Risikowolf“ suggeriert, dass Wölfe eine Gefahr an sich darstellen, nicht nur für Weidetiere, auch für Menschen. Sie haben die Geschichte zum ersten Biss eines Wolfs in Deutschland seit über hundert Jahren recherchiert. Die Meldung vom Wolfsbiss war in allen Medien. Was ist tatsächlich passiert?

    AH: Laut dem 2024 veröffentlichten Expertenbericht „Bold wolf behaviour - definitions and analysis of reported past cases across Europe“ (Linnell, J.D.C. et al. 2024) im Rahmen der Large Carnivore Initiative for Europe und des Norwegian Institute for Nature Research (NINA), gilt ein Wolf nur dann als potenziell risikoreich („bold“ oder problematisch), wenn er sich wiederholt Menschen aktiv auf sehr kurze Distanz (unter ~30 Meter) annähert beziehungsweise aggressives Verhalten gegenüber Menschen aufweist. De facto entwickelt sich solches Verhalten in Europa in sehr seltenen Fällen und resultiert aus menschlichem Fehlverhalten - durch Anfütterung und die Verknüpfung des Menschen mit Nahrung. Laut Reinhardt et al. 2018 gibt es seit mehr als 50 Jahren EU-weit keinen einzigen nachgewiesenen tödlichen Angriff eines wildlebenden Wolfes auf einen Menschen.

     

    „Meiner Meinung nach zeichnet sich eine konsistente kommunikative Strategie ab, die den Wolf gezielt negativ konnotiert.“

     

    JP: Der Wolf in Altona, mitten in Hamburg?

    AH: Der Hamburger Fall war eine außergewöhnliche Einzelsituation, und stark verzerrt dargestellt. Nach den mündlichen Angaben der Umweltbehörde wurde eine Frau in einem Einkaufsbereich bei Altona von einem Wolf verletzt. Die Frau stürzte, der Wolf sprang über sie drüber und erwischte mit einer Kralle ihr Gesicht. Fachleute gingen davon aus, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Wolf handelte, der aus seinem Herkunftsgebiet abwanderte.

    JP: Dieser Wolf suchte sich nicht ein neues Territorium in der Hamburger Innenstadt, wie schon behauptet wurde?

    AH: Nein, er geriet in die Stadt und stand unter massivem Stress. Städtische Infrastrukturen und Menschenmengen können Wildtiere extrem verunsichern, wir kennen es auch von Rehen oder Hirschen. Die Behörden entschieden nach Bergung des Tiers und der Versorgung kleiner Verletzungen denn auch, ihn wieder freizulassen, außerhalb Hamburgs.

    JP: Gibt es Ihrer Einschätzung nach eine präzise politische und mediale Strategie, den Wolf über die Kreise der Viehwirtschaft hinaus negativ zu besetzen? Der Wolf als ernste Gefahr auch für Menschen, auch für Menschen in der Hamburger Innenstadt?

    AH: Meiner Meinung nach zeichnet sich eine konsistente kommunikative Strategie ab, die den Wolf gezielt negativ konnotiert: Durch Begriffe wie „Risikowolf“ und die mediale Zuspitzung einzelner Vorfälle entsteht das Bild eines gefährlichen Tieres, das ferngehalten werden müsse. Wenn bereits die bloße Nähe zu Gebäuden oder ein einmaliger Nachweis auf einer Weide als Problemfall gilt, wird normales Wolfsverhalten rhetorisch zu einem Sicherheitsrisiko umgedeutet – eine politische Rahmung, keine neutrale Verwaltungspraxis.

    Parallel dazu geraten strukturelle Herausforderungen der Landwirtschaft aus dem Blick. Vor allem im Kontext agrarpolitischer Entwicklungen wie den Kürzungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und des ÖPUL (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft, Anm. d. Red.) ab 2028 drohen insbesondere klein- und mittelstrukturierte Betriebe unter erheblichen wirtschaftlichen Druck zu geraten. In diesem Spannungsfeld fungiert der Wolf zunehmend als symbolischer Konfliktträger, während die eigentlichen ökonomischen Probleme in den Hintergrund geschoben werden.

    NMS: Welchen Stellenwert hat Biodiversität Ihrer Meinung nach in der Politik?

    AH: Biodiversität hat politisch noch immer nicht die notwendige Priorität erhalten: Budgetkürzungen im Naturschutz, ein geschwächter Biodiversitätsfonds sowie Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung und eine unzureichende Einbindung relevanter Akteure außerhalb von Verwaltung und Politik verstärken diese Entwicklung zusätzlich.

  • Das Gespräch zwischen Johanna Platzgummer wurde bereits im Newsletter Rückkehr in die Alpen 2026/3 des  Naturmuseum Südtirol veröffentlicht.