Gericht kippt Beschränkung
Dieser Artikel ist für dich kostenlos. Unabhängiger Journalismus in Südtirol braucht aber deine Unterstützung. Wir würden uns daher freuen, wenn du ein SALTO Abo abschließen würdest. Vielen Dank!
Jetzt S+ abonnierenEs ist kein Urteil für oder gegen Agriphotovoltaik, sondern es ist ein Urteil gegen den Beschluss der Landesregierung: Diese hatte am 15. Juli 2025 die „Durchführungsverordnung über die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ geändert und festgelegt, dass Agrivoltaik nur auf Flächen erlaubt ist, die höchstens 75 Meter oberhalb des Flussbetts der Etsch oder des Eisacks liegen und weniger als zehn Prozent Hangneigung aufweisen.
Allerdings, laut Urteil 131/2026 des Bozner Verwaltungsgerichts, ohne diese Einschränkung zu begründen: In der Verordnung fehlen die technischen und wissenschaftlichen Studien, auf die sich die Verordnung beruft. Es sei unklar, warum genau diese Schwellenwerte und nicht andere gewählt wurden, und warum nur Etsch und Eisack berücksichtigt wurden. Dieser Mangel mache die Kriterien willkürlich und für das Gericht nicht überprüfbar.
So heißt es im Urteil: „Nel caso di specie, la Provincia ha introdotto criteri localizzativi estremamente selettivi [...], affermando, peraltro, ripetutamente nelle proprie difese, che tale scelta sarebbe il frutto di “studi tecnici e scientifici„ [...].
Tuttavia, di tali studi non vi è alcuna traccia né menzione negli atti del procedimento che hanno condotto all’adozione del regolamento, né essi sono stati prodotti in giudizio e tanto meno sono stati identificati negli scritti difensivi della Provincia, che vi ha fatto riferimento in maniera del tutto generica.“
Damit ist die Verordnung erst mal ausgesetzt.
„Wir haben vielleicht keine Studien zum Thema, wie im Urteil vermerkt, aber Berechnungen und Erfahrungswerte.“
Peter Brunner, der zuständige Landesrat, gibt sich gelassen, obwohl man nicht mit einem solchen Urteil gerechnet habe. „Wir werden das Urteil analysieren und wenn möglich die Begründung nachbessern“, sagt Brunner. „Wir haben vielleicht keine Studien zum Thema, wie im Urteil vermerkt, aber Berechnungen und Erfahrungswerte.“
Kann die Beschränkung gerettet werden?
Brunner sagt, die Einschränkungen der Nutzung über den Landschaftsschutz müsse möglich sein. „Italien ist in diesem Bereich zu liberal“, sagt Brunner. Immerhin freue es ihn, dass das Gericht die Doppelnutzung bestätigt habe: Agriphotovoltaik darf nur über Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Marillen- oder Pflaumenbäumen angebracht werden, nicht zum Beispiel auf Almwiesen.
Brunner schließt nicht aus, dass die Beschränkung bezüglich Höhe und Hangneigung fallen könnte. „Aber das ist kein Weltuntergang, da ja die Agriphotovoltaik ohnehin nur über Obstbäumen möglich ist und der Obstbau sich nicht allzu sehr in die Höhe zieht. Das Interesse hält sich momentan ohnehin in Grenzen, auch weil es noch keine Förderungen gibt.“
Kritik vom Heimatpflegeverband
Kritik kommt vom Heimatpflegeverband Südtirol, der das Urteil als „verheerend für den Landschaftsschutz“ bezeichnet. „Es dient auch nicht dem Klimaschutz, sondern setzt vor allem Einzelinteressen durch“, sagt Obfrau Claudia Plaikner.
Der Heimatpflegeverband war mit der bisherigen Regelung einverstanden, da sie landschaftsschonend sei: „Mit diesen sehr sinnvollen Rahmenrichtlinien wäre theoretisch auf mehr als 11.000 Hektar Agriphotovoltaik möglich gewesen – und zwar ausschließlich auf intensiv genutzten Flächen zum Großteil mit Hagelnetzen, die landschaftlich ohnehin bereits stark beeinflusst und weniger einsehbar sind.“ Noch dazu würden laut Berechnungen des Landes und des Klimaclubs Südtirol (neben Dachflächen) rund 1.100 Hektar Agriphotovoltaik genügen, um die Energiewende in Südtirol zu schaffen. Also rund ein Zehntel der laut bisheriger Regelung möglichen Flächen.
Der Heimatpflegeverband befürchtet in Zukunft Photovoltaikanlagen an Hängen bis in den alpinen Raum: „Anlagen in Hanglagen sind weithin sichtbar, sie spiegeln und blenden. Was die Rahmenrichtlinien gezielt verhindern wollten – einen Fleckenteppich verstreuter Anlagen über das ganze Land –, rückt damit wieder in Reichweite.“ Zudem würde die Anbindung an das Stromnetz zusätzliche Eingriffe in die Landschaft bedeuten.
„... weil es noch keine…
„... weil es noch keine Förderung gibt.“
Der gütige Landesrat träumt wohl von über-laufenen Ver-Sprechstunden, um bei den nächsten Wahlen ... ...!
Antwort auf „... weil es noch keine… von Josef Fulterer
Natürlich versucht es…
Natürlich versucht es Brunner schon wieder mit Schleich Wahlwerbung.