Umwelt | Tourismus

Neuer Heli-Landeplatz am Ritten

Trotz Ablehnung der Gemeinde genehmigt die staatliche Luftfahrtbehörde einen privaten Hubschrauberlandeplatz für Gütertransport und Rundflüge ins UNESCO-Weltnaturerbe.
Helikopterlandeplatz Ritten, Lengstein
Foto: ENAC
  • Seit letztem Sommer zählt auch der Ritten zu jenen Südtiroler Gemeinden mit einem Landeplatz für Hubschrauber – trotz Protest der Gemeinde vor Gericht und Hunderter gesammelter Unterschriften. Die staatliche Zivilluftfahrbehörde ENAC genehmigte den Landeplatz der privaten Hubschrauberfirma in Lengstein letztes Jahr und teilte dies der Provinz Anfang August 2025 mit. Das erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider (SVP) auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Franz Ploner (Team K). 

    Daraufhin stellte die Gemeinde Ritten der staatlichen Behörde eine Widerspruchserklärung zu – mit der Bitte die Genehmigung aus raumordnerischen und ökologischen Gründen zu überdenken. „Das Land Südtirol hat keine primäre Zuständigkeit im Bereich Luftverkehr, wo vorrangig die nationale und europäische Gesetzgebung gilt“, erklärt Alfreider. „Ich finde den Trend der touristischen Hubschrauberflüge zunehmend abartig, das hat nichts mehr mit Nachhaltigkeit für unser Land zu tun. Die Belastung für unsere Bevölkerung hat das Maß überschritten“, sagt hingegen Ploner von der Opposition.

  • Julia Fulterer: „Touristische Flüge ins UNESCO-Weltnaturerbe sind aus meiner Sicht nicht mit dem Südtiroler Klimaplan vereinbar.“ Foto: Gemeinde Ritten
  • Auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Ritten, Julia Fulterer (SVP), spricht sich gegen den Hubschrauberlandeplatz aus. „Der Platz befindet sich zu nahe am bewohnten Gebiet. Er wird sowohl für Lastenzüge als auch für Urlaubsgäste genutzt. Touristische Flüge ins UNESCO-Weltnaturerbe sind aber aus meiner Sicht nicht mit dem Südtiroler Klimaplan vereinbar“, sagt Fulterer mit Blick auf den nahegelegenen Naturpark Schlern-Rosengarten der Dolomiten. Ähnlich wie bei der Verkehrsbelastung auf Passstraßen sei deshalb die Landespolitik gefragt, betonen Ploner und Fulterer. 

    Die Landesregierung hat zwar bereits im Jahr 2017 mit einem Beschluss festgelegt, dass Flächen oberhalb von 1.600 Höhenmetern aus Gründen des Umweltschutzes nicht als Landeplatz für motorbetriebene Luftfahrzeuge ausgewiesen werden dürfen. Da der Landeplatz auf dem Ritten auf rund 970 Höhenmetern liegt, greift die Regelung aber nicht. Für die Bürgermeisterin ist der Beschluss deshalb „zu schwach und zu vage“ formuliert worden.