Wirtschaft | Benko weiter in Haft

Zwei Benko-Urteile rechtskräftig

Weder Verteidigung noch Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legten gegen den Schuldspruch vom Dienstag Rechtsmittel ein. OGH bestätigte zudem weiteren Schuldspruch.
Am Dienstag wurde Signa-Gründer René Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der OGH bestätigt ein weiteres erstinstanzliches Urteil. Bild: ZIB

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Am Dienstag wurde Signa-Gründer René Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil sei nun rechtskräftig, da weder Benkos Verteidigung noch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Urteil Rechtsmittel einlegten, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des Landesgerichts Innsbruck.

Der Schuldspruch betraf einerseits eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, für die aber bereits seit Monaten ein rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestand. Auf der anderen Seite wurde Benko am Dienstag vor einem Schöffengericht zu insgesamt 30 Monaten Haft verurteilt, da er eine Mietvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg tätigte. Es kam zum Schuldspruch, weil die finanzielle Lage der Signa-Gruppe sowie von Benko selbst damals bereits angespannt gewesen sei und er daher mit der Vorauszahlung seinen Gläubigern schadete.

Er hatte sich am Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal in Tirols Landeshauptstadt nicht schuldig bekannt und erstmals in einem Strafverfahren rund um die Signa-Pleite ausgesagt. 

Der OGH hatte einen Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck zuletzt aufgehoben und zurückverwiesen. In Innsbruck musste demnach auch die Gesamtstrafe neu bestimmt werden. Im vergangenen Oktober war der 49‑jährige Immobilien-Tycoon wegen betrügerischer Krida aufgrund einer Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen noch zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil kamen für Benko nochmal sechs Monate dazu.

Er hatte sich am Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal in Tirols Landeshauptstadt nicht schuldig bekannt und erstmals in einem Strafverfahren rund um die Signa-Pleite ausgesagt. Vor dem Schöffengericht sagte er, dass er sogar im Dezember 2023 noch von einer Rettung der Signa-Gruppe überzeugt gewesen sei und der Vorwurf der betrügerischen Krida in diesem Zusammenhang deshalb nicht korrekt sei.

Benko bleibt in Untersuchungshaft

Der Schöffensenat entschied sich anders und verurteilte Benko nicht rechtskräftig zu insgesamt 30 Monaten Haft. Der gebürtige Innsbrucker sitzt bereits seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. In seiner Urteilsbegründung am Dienstag erklärte der Richter Norbert Hofer, dass die knapp 20 Monate U-Haft auf die verhängte Strafe angerechnet werden.

Der Richter sagte zudem, dass Benko nach zwei Dritteln der Strafe – also nach 20 Monaten – aus der Haft entlassen werde. Damit hätte der 49-Jährige eigentlich am Mittwoch seine Strafe verbüßt und wäre auf freien Fuß gekommen. Da Benko aber auch in weiteren Prozessen angeklagt ist, bleibt er in der Innsbrucker Justizanstalt. Der geschasste Unternehmer sitzt also nach wie vor in Untersuchungshaft.

OGH bestätigt weiteren Schuldspruch

Diese Woche war darüber hinaus bekannt geworden, dass der OGH ein weiteres erstinstanzliches Urteil bestätigte und dieses damit rechtskräftig wurde. Dabei bezieht sich der Schuldspruch auf einen zweiten Prozess in Innsbruck, der im Dezember letzten Jahres abgehalten worden war. Benko wurde gemeinsam mit seiner Ehefrau Nathalie vorgeworfen, den Gläubigern Vermögenswerte entzogen zu haben. Bei Verwandten von Nathalie Benko hatten die Ermittler einen Safe gefunden, in dem sich 120.000 Euro in bar, elf wertvolle Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfe befunden hatten.

In großen Teilen der Anklage wurde Benko freigesprochen. Dennoch lautet das rechtskräftige Urteil wegen betrügerischer Krida: 15 Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro. Seine Frau wurde indes in allen Punkten freigesprochen.

Weiterer Prozess in Innsbruck erwartet

In rund einem Monat dürfte sich Benko erneut in Innsbruck auf die Anklagebank setzen müssen. Am Landesgericht muss er sich in einem weiteren Prozess der Anklage des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida stellen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem insolventen Benko vor, den früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner und dessen Familienstiftung geschädigt zu haben.

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