Ombudsstelle für Gefängnisinsassen kommt
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Jetzt S+ abonnierenDie Ombudsstelle für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug (garante dei detenuti) wurde bereits am Monatsbeginn ausgeschrieben. Bewerbungen waren bis zum 20. März möglich. „Diese Stelle wird derzeit – entsprechend der Übergangsbestimmung – besetzt. Auch die Stelle für den Bereich sexualisierte Gewalt wird in diesem Rahmen so schnell wie möglich besetzt“, berichtet Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer. Als solche ist sie über die anderen Ombudsstellen gut informiert, auch wenn weder die Stelle des Garants für Gefangene noch jene für sexualisierte Gewalt bei ihrer Ombudsstelle angesiedelt ist.
Ombudsstellenreform kommt?
Aktuell gibt es drei Ombudsstellen: die Volksanwaltschaft, die Kinder- und Jugendanwaltschaft und die Gleichstellungsrätin. Die bereits erwähnten Ombudsstellen – für Freiheitsentzug und sexualisierte Gewalt – sollen bald hinzukommen.
Ein Gesetz zur Neuregelung der Ombudsstelle hat gestern eine erste Hürde im Gesetzgebungsausschus genommen. Wenn es in dieser Form verabschiedet wird, wird es ab der neuen Legislaturperiode – sprich in zwei Jahren – nur noch eine Ombudsperson geben, unter der die verschiedenen Fachbereiche organisiert sind. Die Fachbereiche wären, Kinder- und Jungend, Gleichstellung der Geschlechter, Fragen zu sexualisierter Gewalt, Senioren, öffentliche Verwaltung (ehemals Volksanwaltschaft), ethnische, kulturelle beziehungsweise religiöse Diskriminierung und Personen mit Freiheitsentzug.
An und für sich begrüßt auch Brigitte Hofer – seit 2024 Gleichstellungsrätin für Südtirol – das Ziel des neuen Ombudsstellen-Gesetzentwurfs: Eine Struktur, mehrere Fachbereiche. Sie bezeichnet den gestern angenommenen Gesetzentwurf als „einen sehr wichtigen Schritt“, denn es werde versucht „bestehende Strukturen zu bündeln und für die Bürgerinnen und Bürger in Südtirol übersichtlicher zu machen.“
Zur Person
Brigitte Hofer ist seit 1. Mait 2024 Gleichstellungsrätin für Südtirol. Sie setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ein und unterstützt Betroffene bei Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung, Mediation sowie – wenn nötig – Interventionen in arbeitsrechtlichen Verfahren. Allein im Jahr 2024 wurden in ihrem Büro rund 750 Fälle bearbeitet. Diese betreffen unter anderem Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft, ungleiche Bezahlung, Benachteiligungen bei Karrierechancen sowie Konflikte und Mobbing am Arbeitsplatz und Belästigungen, sowie sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz. Zudem ist sie Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Genaue Zuständigkeiten schaffen
Laut Hofer müsste die Rollenverteilung innerhalb der neuen Ombudsstelle allerdings noch genauer definiert werden: „Eine einzige Person wird sich schwertun, alle sieben Bereiche zu vertreten. Diese ‚Kann-Bestimmung‘ sollte daher überdacht werden, damit die Kompetenzen in den Bereichen klar geregelt sind“, so Hofer.
Bliebe das Gesetz so wie der Entwurf vorsieht, könne die Gefahr einer Überforderung bestehen. Hier – so Brigitte Hofer – sei Klarheit von Nöten: „Die Ombudsperson delegiert Zuständigkeiten, kann aber bestimmte Bereiche bei sich behalten. Wichtig ist jedoch, dass delegiert wird – und nicht alles nur optional bleibt“, meint Hofer.
Ein steiniger Gesetzesweg
Die Einführung und Besetzung der Ombudsstelle für Inhaftierte in Südtirol verlief seit 2024 äußerst holprig: Zwar schuf das Land bereits am 2. Juli 2024 mit einer Gesetzesänderung die Ombudsstelle für Inhaftierte, doch diese blieb lange unbesetzt. Lediglich auf Gemeindeebene in Bozen hat es provisorische Lösungen gegeben (zuletzt die 2023 wieder abberufene Elena Dondio unter Bürgermeister Renzo Caramaschi).
Im Laufe des Jahres 2025 gab es innerhalb der Südtiroler Volkspartei Uneinigkeiten bezüglich des Gesetzes zur Neuregelung von Ombudsstellen, was für zusätzliche Verzögerungen sorgte.
Eine umfassende Reform der Ombudsstellen scheiterte zunächst im Oktober am Widerstand aus den eigenen Reihen. Parallel dazu blockierte eine juristische Unklarheit bei der Vergütung die konkrete Ernennung einer beauftragten Person. Erst im Dezember 2025 wurde dieses Problem durch eine Haushaltsanpassung gelöst.
Zusammenspiel aller Ombudsstellen regeln
Gestern nun wurde also der Gesetzentwurf genehmigt, der das Zusammenspiel aller existierenden und zukünftigen Ombudsstellen beziehungsweise Fachbereiche regeln soll. Landtagspräsident Arnold Schuler zeigt sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit der Genehmigung seines Gesetzentwurfs: „Der Gesetzentwurf wurde in vielen Punkten positiv aufgenommen. Mit dieser Vorlage setzen wir eine klare und umfassende Reform der bestehenden Ombudsstellen um, bündeln die Strukturen neu und führen zugleich wichtige neue Bereiche ein, etwa zu sexualisierter Gewalt. Das ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Transparenz, Effizienz und Bürgernähe.“
Der Landesgesetzentwurf wurde gestern mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen gutgeheißen.
Beim ERFINDEN von…
Beim ERFINDEN von VERSORGUNGs-POSTEN für gehobene Gehalts-EMPFÄNGER, ist die S V P recht gut ...!
Man könnte die Bürger, auch jene die mit den Gesetzen Probleme haben, aber auch alle Bürger anständig + gerecht behandeln, dann bräuchte es diese Kummer-Ablade-Stellen nicht ...!!!