Gleiche Arbeit, gleiche Rechte
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Es ist ein technisch, bürokratischer Begriff, der eine sehr konkrete Realität verbirgt. Es geht um Arbeitnehmer, die täglich dieselben Aufgaben wie direkt angestellte Kollegen erledigen, aber mit grundlegend anderen Absicherungen, Vergütungen und Rechten. Diese Ungleichheit entsteht, weil die Arbeitskosten durch die Vergabe von Aufträgen nach unten gedrückt werden.
Der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Auftragsvergabe will das ändern. Die Grundidee ist einfach: Wer dieselbe Arbeit macht, soll dieselben Rechte haben wie die Stammbelegschaft. Rechte. Das ist nichts Neues, sondern sollte eigentlich schon immer so sein.
Aber auch Selbstständige, sogenannte Freelancer oder Inhaber einer Mehrwertsteuer-Nummer sollten davon profitieren. Sie arbeiten oft in einer Grauzone des Arbeitsmarkts: Sie sind formal unabhängig, aber faktisch wirtschaftlich von einem oder wenigen Auftraggebern abhängig. Diese Gruppe muss mindestens so viel Geld wie ein vergleichbarer Angestellter des Auftraggebers bekommen.
Die Berechnung muss das Bruttogehalt, die Sozialabgaben, den TFR, Urlaub und Weihnachtsgeld berücksichtigen. Alles Inklusive, nichts ausgenommen!Die Frage der Haftung ist dabei zentral. Heute trägt ein Unternehmen, das Dienstleistungen an eine andere Firma vergibt, die ihre Beschäftigten nicht korrekt entlohnt, dafür oft keinerlei Verantwortung.
Hier ist der Ton anders: Der Auftraggeber haftet direkt mit. Wenn der Auftragnehmer nicht zahlt, muss das Unternehmen, das die Arbeit in Auftrag gegeben hat, einspringen. Das gilt auch für projektbezogene Mitarbeiter (Co.Co.Co) und Selbstständige. Wenn mehrere Unternehmen die Arbeit einer Person nutzen, wird die Haftung entsprechend der Arbeitsleistung aufgeteilt.
Dann gibt es das Thema der Vergaben, die eigentlich keine sind, aber als solche ausgegeben werden. Wenn ein Werkvertrag oder ein selbstständiges Arbeitsverhältnis in Wirklichkeit eine normale Angestelltentätigkeit verbirgt, soll sich das automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen umwandeln, das diese Leistung genutzt hat. Hat ein Arbeitnehmer für mehrere Firmen gearbeitet, können mehrere Teilzeitverträge anerkannt werden.Der öffentliche Sektor ist davon ausgenommen. Das Gesetz verbietet eine direkte Aufnahme in den öffentlichen Dienst auf gerichtlichem Weg. Die automatische Umwandlung des Arbeitsverhältnisses ist hier nicht anwendbar. Aber der Arbeitnehmer ist abgesichert: Er bekommt den Lohn, den er verdient hat, und die Bezahlung der Sozialabgaben.
Außerdem bekommt er eine Entschädigung von bis zu 24 Monatsgehältern. Die verantwortliche Führungskraft kann auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist zwar nicht die beste Lösung, aber ein Schritt in die richtige Richtung.Besonders innovativ ist der Vorschlag, dass man lange Subunternehmerketten, in denen die Arbeit von Hand zu Hand weitergegeben wird, bis sie bei extrem schlechten Arbeitsbedingungen landet, bekämpft.
Das Arbeitsministerium kann anhand von Daten der nationalen Arbeitsinspektion und Berichten vom INAIL bestimmte Branchen als Risikobereiche einstufen. In diesen Branchen darf der Auftrag nicht an Subunternehmer weitergegeben werden.
Alle Vereinbarungen, die praktisch die ganze Arbeit auslagern, gelten hier nicht. Es geht darum, Lohndumping zu stoppen. Es soll nicht mehr möglich sein, dass jemand einen Vertrag bekommt und dann jemanden beauftragt, der die Arbeit macht, aber weniger Geld dafür bekommt.Die Gewerkschaft ist dabei sehr wichtig. Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten müssen RSU, RSA und Gebietsgewerkschaften über alle Auftragsverträge informieren. Wer ist der Auftragnehmer? Was macht er? Wie viele Mitarbeiter sind betroffen? Welchen Tarifvertrag benutzt er?
Diese Informationen müssen mindestens 15 Tage vor Arbeitsbeginn vorliegen. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, macht sich strafbar. Denn das ist laut Artikel 28 des Arbeitnehmerstatuts eine gewerkschaftsfeindliche Haltung. Die Gewerkschaft hat also präventive Möglichkeiten um Missbrauch zu verhindern.Laut Gesetzesvorschlag kommt es darauf an, wo man arbeitet und was man arbeitet, nicht wie der Arbeitsvertrag aussieht. Wer am selben Ort dieselbe Arbeit wie ein direkt angestellter Mitarbeiter verrichtet, verdient denselben Schutz. Es ist egal, ob er beim Auftragnehmer angestellt ist, selbstständig arbeitet oder für eine digitale Plattform tätig ist.
Die Vertragsform darf nicht dazu benutzt werden, jemanden, der die gleiche Arbeit leistet, schlechter zu bezahlen. Wenn der Auftraggeber für die Fehler seiner Auftragnehmer mitverantwortlich gemacht wird, wählt er seine Auftragnehmer vielleicht sorgfältiger aus.
Die Regeln für Subunternehmer können verhindern, dass es zu Lohndumping kommt. Die Gewerkschaften haben das Recht, Informationen zu bekommen. So können sie eingreifen, bevor es zu Unfällen oder Gerichtsverfahren kommt.
Gleiche Arbeit, gleiche Rechte. Das ist kein Slogan. Das muss Realität werden.Du kannst an den Tischen unserer Gewerkschaft, in den Gemeinden und online mit dem QRCode (oben im Bild) unterschreiben.
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