Illegale Ferienwohnung aufgeflogen
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Die Bozner Stadtpolizei konnte vor wenigen Tagen erneut einen Fall illegaler Kurzzeitvermietung aufdecken. Betroffen ist eine Wohnung in der Bozner Altstadt, die ohne entsprechende Genehmigung touristisch vermietet wurde. Die Eigentümer müssen nun eine Verwaltungsstrafe von insgesamt 435 Euro bezahlen. Zudem wurde die Vermietungstätigkeit eingestellt.
SALTO hatte bereits im April über nicht regelkonforme Ferienwohnungen in Meran berichtet.
Auf die Spur kamen die Beamten der Handelseinheit nach längeren Ermittlungen. Eine Zivilstreife hatte die Wohnung bereits über einen längeren Zeitraum beobachtet und auch Nachbarn zu ihren Wahrnehmungen befragt. Als die Polizei schließlich die Gäste kontrollierte, zeigten sich diese überrascht. Die Familie aus Polen hatte die Unterkunft über eine bekannte Online-Plattform gebucht und bezahlt.
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Dabei stellte sich heraus, dass auf der Buchungsplattform nicht die tatsächliche Adresse der Wohnung angegeben war, sondern jene einer anderen, regulären Unterkunft im selben Gebäude. Die kontrollierte Wohnung selbst war weder als Kurzzeitunterkunft ausgewiesen noch von der Stadt Bozen genehmigt worden. Neben der Verwaltungsstrafe meldete die Stadtpolizei den Fall auch der Finanzpolizei und der Quästur, da laut Polizei auch die Gäste nicht ordnungsgemäß registriert waren.
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... also gibt es in Bozen 1 (eine) illegale Ferienwonung!