„Ein Armutszeugnis“
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Jetzt S+ abonnierenDie SVP-Fraktionsführung hatte gestern (26.06.) beschlossen, den Entwurf zur Regelung des assistierten Suizids aus dem Omnibusgesetz zu streichen. Die politischen Parteien Südtirols reagieren unterschiedlich auf diese Entscheidung der führenden Regierungspartei.
Grüne kritisieren SVP-Kurswechsel
Nach Ansicht der grünen Landtagsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer agiere die Mehrheit aus SVP und Fratelli d’Italia in dieser Angelegenheit „völlig planlos“. Die Grünen kritisieren den Rückzug der SVP von der vorgesehenen Regelung im Omnibusgesetz. In einer Pressemitteilung der Fraktion heißt es: „Dass jetzt die SVP vor Fratelli d’Italia und der Mobilisierung der Bewegung für das Leben einknickt, ist ein Armutszeugnis.“ Die Diskussion um die Sterbehilfe dürfe nicht von ideologischem Druck bestimmt werden.
Schließlich gehe es – so die Grünen Landtagsabgeordneten – nicht um die persönliche Haltung zum assistierten Suizid, sondern um die Umsetzung einer Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts. Darin seien auch klare Kriterien festgelegt worden, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf assistierten Suizid bestehe. SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder hatte sich im RAI-Morgengespräch persönlich gegen den assistierten Suizid ausgesprochen, mit der Begründung, dass das Leben für ihn „etwas Heiliges“ sei.
„Die persönliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit zu respektieren, ist zutiefst menschlich.“
„Es geht um Menschen, die sich in einer extremen Leidenssituation befinden, deren Zustand sich nach medizinischer Einschätzung nicht mehr verbessern wird und die den Wunsch haben, selbstbestimmt über das Ende ihres Lebens zu entscheiden. Diesen Wunsch ernst zu nehmen und die persönliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit zu respektieren, ist zutiefst menschlich“, so die Grünen Abgeordneten Oberkofler, Foppa und Rohrer. Ohne ein geregeltes Verfahren liege die Verantwortung derzeit weitgehend bei den einzelnen Ärztinnen und Ärzten – ohne transparente und einheitliche Abläufe –, was weder im Sinne der Medizinerinnen und Mediziner noch der Patientinnen und Patienten sei.
„Parteipolitisches Geplänkel“
Das Team K bezeichnet den Rückzieher in einer Pressemitteilung als „peinliche SVP-Posse um die Sterbehilfe“. Sie weisen darauf hin, dass der Team-K-Landtagsabgeordnete Franz Ploner bereits im Februar 2025 einen Landesgesetzentwurf zur Regelung des medizinisch assistierten Suizids vorgelegt hatte.
Auch nach dem Kurswechsel der SVP im Gesetzgebungsausschuss hatte sich Ploner gegenüber SALTO gegen die Omnibus-Lösung ausgesprochen: „Da es sich um ein sehr moral-ethisches und wichtiges Thema handelt, finde ich es einfach nicht korrekt, dass man das in ein Omnibusgesetz einbaut. Ein so wichtiges Thema sollte in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden und muss eigens im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden“, so Ploner. „Wenn die SVP nun einen eigenen Gesetzentwurf ankündigt, passiert das nur aus parteipolitischem Geplänkel“, heißt es in der Presseaussendung des Team K.
„Druck auf das italienische Parlament erhöhen“
Auch die „Soziale Mitte“ der SVP fordert in einer Pressemitteilung ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzentwurf zum medizinisch assistierten Suizid mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Das Thema sei ethisch hochsensibel und dürfe nicht im Rahmen eines Omnibusgesetzes behandelt werden. Zugleich betont die Gruppierung die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus von Palliativversorgung, Hospizstrukturen und psychologischer Begleitung sowie eine stärkere Einbindung sozialer und medizinischer Fachkräfte in entsprechende Verfahren.
Statt regionaler Einzelregelungen brauche es einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene.
Kritisch äußert sich die Soziale Mitte der SVP zudem zu einer möglichen Vorreiterrolle Südtirols – obwohl Südtirol nach der Toskana und Sardinien bereits die dritte italienische Gebietskörperschaft wäre, die ein Verfahren zum medizinisch assistierten Suizid auf regionaler Ebene regeln würde – und warnt vor sogenannten „Anziehungseffekten“ für Betroffene aus anderen Regionen. Statt regionaler Einzelregelungen brauche es laut der Sozialen Mitte der SVP klare und einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene. „Der Druck auf das italienische Parlament solle daher erhöht werden, um rasch die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen und eine nationale Regelung zu schaffen“, so die Soziale Mitte der SVP in der Presseaussendung.
Galateo für mehr Palliativversorgung
Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo von den Fratelli d’Italia meldet sich in der Angelegenheit zu Wort: Er begrüßt die Entscheidung der Koalitionspartei SVP, das Thema assistierter Suizid nicht im Rahmen des Omnibusgesetzes zu lösen – obwohl seine Parteikollegin Anna Scarafoni noch Anfang Juni im IV. Gesetzgebungsausschuss für die Aufnahme der Regelung in das Omnibusgesetz gestimmt hatte. Laut einer Pressemitteilung Galateos hatte er bereits im Vorfeld im Regionalrat mehr Zeit für die Behandlung der Materie gefordert.
Gleichzeitig warnt Galateo vor unterschiedlichen Regelungen zwischen Regionen und zeichnet das Szenario eines möglichen „Todes-Tourismus“. Statt einer gesetzlichen Regelung plädiert Galateo für einen stärkeren Ausbau der Palliativversorgung. „Diese ermöglicht es heute bereits, kranke Menschen schmerzfrei und in Würde zu begleiten, dennoch erhält nur etwa die Hälfte derjenigen, die sie bräuchten, tatsächlich Zugang dazu. Dort sollten wir unsere Ressourcen investieren“, so Galateo in der Pressemitteilung.
Galateo spricht sich grundsätzlich gegen den assistierten Suizid aus. Er stellt dabei ethische Fragen nach der Bewertung von Leben und Entscheidungskompetenz und verweist darauf, dass das bestehende Recht auf Behandlungsverweigerung aus seiner Sicht ausreichend sei.
Heiliges Bisschen, die…
Heiliges Bisschen, die schwammige Mitte meldet sich zu Wort. Die ist so überflüssig wie ein Kropf.
Schlampig gestrickte OMNIBUS…
Schlampig gestrickte OMNIBUS-Gesetze sind das Kennzeichen von schwachen Regierungen + das Brot mit besonders viel Butter, für die viel zu zahlreichen RECHTs-VERDREHER, die es mit ihren Verwirr-Spielchen schaffen ihre ..??? Kundschaft durch die über-tretenen Paragraphen zu lotsen ...!
Noch wichtiger wie das Gesetz über die Sterbehilfe, „ist eine ausreichende Schmerz-frei-Versorgung der Patzienten im letzten Lebens-Abschnitt!“
Dieses wichtige Thema gehört…
Dieses wichtige Thema gehört in ein eigenes Gesetz. Daher ist der Rückzug sachlich völlig richtig. So ein Thema in einem Omnibusgesetz abhandeln zu wollen war doch von vornherein völlig daneben.
Eine schräge Optik entsteht durch das kindische Verhalten der SVP, fremde Vorschläge abzulehnen und dann selbst so herumzueiern. Das ist typisch für die Kompatscher-Regierungen. Wenn Ego wichtiger ist als die Sache, hätte man in der Politik eigentlich nichts verloren.
Antwort auf Dieses wichtige Thema gehört… von Oliver Hopfgartner
Absolut richtig. Der Versuch…
Absolut richtig. Der Versuch, den Umweg über das Omnibus-Gesetz zu gehen, weil dort viele Bestimmungen einfach untergehen, ist wohl der Hörigkeit weiter Kreise der SVP gegenüber der Kirche geschuldet. Offenbar hatte die Hörigkeit doch mehr Gewicht und ein Beweis, dass Religion in der Politik nichts zu suchen hat und sich vor allem nicht über den juristischen Kanon eines Staates erheben darf. In gewisser Weise ist Italien leider auch eine Theokratie.
Antwort auf Absolut richtig. Der Versuch… von Manfred Klotz
Ich finde die Position der…
Ich finde die Position der römisch-katholischen Kirche sehr differenziert. Schauen wir uns z.B. Artikel 2278 und 2279 aus dem Katechismus der katholischen Kirche an. Dort steht wortwörtlich:
>>Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind.<<
sowie:
>>[...]Schmerzlindernde Mittel zu verwenden, um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin, sein Leben abzukürzen, kann sittlich der Menschenwürde entsprechen, falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt, sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird.[...]<<
Sinngemäß bedeutet das, dass es für mich als Arzt aus römisch-katholischer Sicht möglich ist, mit einem palliativen Patienten einen Therapierückzug zu vereinbaren und den Fokus der Therapie auf Symptomlinderung zu legen, auch wenn das das Leben des Patienten drastisch verkürzt.
Antwort auf Ich finde die Position der… von Oliver Hopfgartner
Genauso ist es zu handhaben…
Genauso ist es zu handhaben. Denn aktive Tötungen auf Verlangen sind immer problematisch, denn wenn das Fass einmal aufgemacht ist, ist kann die Menschenwürde nicht mehr sicher gewährleistet werden. Das zeigen andere Länder wo es selbst Tötungen auf Verlangen bei formal Unmündigen oder Minderjährigen wie etwa psychisch Kranken gibt, wo die Selbstbestimmtheit des Betroffenen nicht klar vorausgesetzt werden kann.
Man denke auch auch an den ggf. (schleichend -subtilen) Druck von Angehörigen Alten und Pflegebedürftigen Angehörigen (eine Last) gegenüber. Und jetzt nicht sagen, das gibt es nicht. Das gäbe es dann sehr wohl.
Deshalb ist eine solche Möglichkeit wie Oliver sagt palliativ-medizinisch (Therapierückgang) zu lösen, nicht anders. Denn durch eine Institutionalisierung besteht die Gefahr dass die ethisch-moralischen und als Menschenwürde definierten Hürden zunehmend aufgeweicht werden und eine Tötung auf Verlangen zur Selbstverständlichkeit wird (bis hin dass man dann vielleicht im Endeffekt gar keinen Grund mehr vorweisen muss).
Da gebe ich der katholischen Kirche Recht.
Antwort auf Ich finde die Position der… von Oliver Hopfgartner
Das ist aber nicht dasselbe…
Das ist aber nicht dasselbe wie begleiteter Suizid. Die Entscheidung hier und jetzt zu sterben und die Entscheidung den Tod hinzunehmen, der früher oder später kommt, sind vollkommen andere Ansätze.
Antwort auf Das ist aber nicht dasselbe… von Manfred Klotz
Es ist nicht dasselbe, das…
Es ist nicht dasselbe, das stimmt. Es ist aber objektiv betrachtet das relevantere Thema, das leider oft totgeschwiegen wird. Begleiteter Suizid wurde in Österreich seit Legalisierung etwa von 100 Menschen pro Jahr durchgeführt und von etwa 250 beantragt. Umgelegt auf Südtirol wären das etwa 5-10 assistierte Suizide pro Jahr.
Gleichzeitig ist es aber so, dass in den meisten Pflegeheimen für die meisten Patienten nicht wirklich festgelegt wurde, wie im Zweifelsfall bei einer Verschlechterung des Zustandes vorgegangen werden sollte. Ärzten wird oft vorgeworfen, sie würden Gott spielen, indem sie über Leben und Tod unterscheiden. Ich gebe zu bedenken: Angehörige, die es ihren 90+ Jahre alten, dementen Eltern oder Großeltern nicht „erlauben“ im Pflegeheim zu sterben, sondern bei jeder Zustandsverschlechterung einen Transport ins Krankenhaus fordern, spielen genau so Gott.
Während ich zahlreiche Patienten hatte, denen ihre Angehörigen nicht erlaubten, einfach im Pflegeheim (mit guter Begleittherapie gegen Schmerzen und Atemnot) zu sterben, hatte ich bisher nur einen Antragsteller auf assistierten Suizid, dessen Fall übrigens ein weiteres Thema aufwirft: Der Patient hat nämlich den Suizid dann nicht durchgeführt, weil durch unsere Therapieanpassung (angemessene Wundversorgung der offenen Metastasen durch Pflegekraft mit Spezialisierung auf chronische Wundversorgung, Anpassung der Schmerz- und antiemetischen Therapie durch mich) die Symptome soweit gelindert werden konnten, dass er den Suizid dann gar nicht mehr durchgeführt hat und stattdessen „normal“ gestorben ist.
Daher besteht schon in gewisser Weise die Gefahr, dass Menschen den begleiteten Suizid wählen, nur weil sie subjektiv das Gefühl haben es gäbe keine Chance mehr auf Linderung ihrer Beschwerden/Symptome. Ich finde es daher angebracht, dass man dem Sterbeverfügungsthema ein eigenes Gesetz widmet und es nicht in einen Omnibus packt zwischen irgendwelche trivialen Regelungen. Bei so heiklen Themen ist es im Zweifelsfall besser, sich mehr Zeit zu lassen und dafür eine gute Lösung zu finden. Was passiert, wenn man Sachen schnell-schnell macht, siehst du ja gerade bei der Posse um die Gemeinschaftshäuser.
Dieses Gesetz hat nichts mit…
Dieses Gesetz hat nichts mit dem Katholizismus zu tun und sollte auch nichts damit zu tun haben. Wer der Meinung ist, Sterbehilfe widerspreche seiner Religion, sollte sie nicht in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt für die Scheidung und für die Abtreibung.
Aber sollten wir nicht bedenken, dass praktizierende Katholiken weniger als 20 % der Bevölkerung ausmachen?
Antwort auf Dieses Gesetz hat nichts mit… von Maximi Richard
Da gebe ich Ihnen Recht,…
Da gebe ich Ihnen Recht, aber hier deckt sich die Ansicht der katholischen Kirche mit der der Verfassung (die Würde des Menschen die sich aus dem Recht auf Leben speist ist unantastbar).
Wobei wenn man tiefer denkt die Menschenrechte und die Verfassungen auf den Moralwerten der über die Jahrhunderte herauf angewandten Gesellschaftsform des Christentums basieren und heute eben auch ohne Christentum weiterbestehen.
Dasselbe bei der Abtreibung. Diese ist sowohl im Katholizismus als auch gesetzlich verboten, denn sie kollidiert wiederum mit dem unantastbaren Recht auf Leben, das nicht zeitlich als existent oder nicht existent definiert werden kann, sondern als absolut gilt.
Die derzeitige gesetzliche Regelung erlaubt bloß eine Straffreiheit (bis zu einer bestimmten Woche) was aber keine Legalisierung bedeutet, weil diese wie gesagt per Grundgesetz ausgeschlossen ist.
Aber im öffentlichen Bewusstsein wird diese Straffreiheit als Freibrief für Abtreibungen auch ohne bestimmte Gründe gesehen also als legales Tun. Wobei es radikale Feministinnen denen das nicht reicht es darauf anlegen aus diese Straffreiheit eine Institutionalisierung also eine echte Legalisierung zu machen. Weil man aber dazu die Verfassung (Recht auf Leben ) aushebeln müsste und man für das ungeborene Leben auch kein spezielles Datum für ein Recht auf Leben festlegen kann, laufen die Bestrebungen dahin dieses Recht auf Leben klar erst mit der Geburt zu definieren. Vorher bestünde es nicht.
Wie gesagt die Bestrebungen radikaler Feministinnen, die paradoxerweise zunehmen je mehr es Möglichkeiten zur Schwangerschaftsverhütung gibt.
Was sehen wir daraus ? Dass wenn die Büchse der Pandora mit Legalisierung und Institutionalisierung zur Aushöhlung des Lebensrechts einmal geöffnet ist, es zunehmend keine Schranken und keinen Lebensschutz mehr geben wird, weil das Recht auf Leben dann Definitionssache wird (je nachdem welche politische Strömung am Ruder ist macht man sich an Grund-und Menschenrechte heran).
Und dass da die katholische Kirche als moralische Instanz ihre Stimme erhebt ist nachvollziehbar.
Antwort auf Da gebe ich Ihnen Recht,… von Milo Tschurtsch
Sie verwechseln das…
Sie verwechseln das Grundgesetz der BRD mit der italienischen Verfassung. Das mit der Würde steht in der italienischen Verfassung nicht so, wie Sie es bringen. Allerdings auch im deutschen Grundgesetz nicht.
In Italien ist Abtreibung bis zum 90. Tag übrigens gesetzlich gestattet. also legalisiert. In der Verfassung gibt es keinen Hinderungsgrund dafür. Sie schildern hier die deutsche Gesetzeslage. Alles garniert mit religiösem Fundamentalismus.
Antwort auf Sie verwechseln das… von Manfred Klotz
Sie haben Recht das…
Sie haben Recht das Italienische Abtreibungsgesetz unterscheidet sich von deutschen aber nicht fundamental was Menschenwürde und Recht auf Leben grundsätzlich betrifft denn es gibt eine übergeordnete Basis nämlich die EU Grundrechtecharta.
Titel I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union betrifft die Würde des Menschen. Die Artikel 1 bis 5 dieses Titels enthalten Garantien in Bezug auf:
Würde des Menschen
Recht auf Leben
Recht auf Unversehrtheit
Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Schutz Ihrer Grundrechte
Die Behörden der EU-Länder müssen die Charta der Grundrechte bei Umsetzung von EU-Recht einhalten. Grundrechte werden durch die Verfassung Ihres Landes geschützt. Der Schutz des Lebens beinhaltet also auch die Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens. Die Menschenwürde bildet das unantastbare Fundament, aus dem sich die grundsätzliche Schutzpflicht für jedes menschliche Leben ableitet (die Würde leitet sich aufgrund des Menschseins a priori ab).
Umfassender Schutz des Lebens: In ethischen und juristischen Debatten beispielsweise bezüglich des ungeborenen Lebens, der Sterbehilfe oder der Medizinethik—bildet die Menschenwürde häufig die Grundlage, um zu bestimmen, ab wann und in welcher Form menschliches Leben besonderen Schutz und Achtung verdient.
Dies zum Einen. Stichwort Abtreibung: Nachdem aber dem ungeborenen Leben das grundsätzliche Lebensrecht zuteil wird, kollidiert dies oft mit der Würde der Frau
Demgegenüber stehen nämlich das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit, ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre eigene Menschenwürde. Da eine Schwangerschaft tief in das Leben und den Körper der Frau eingreift, darf der Staat sie nicht bedingungslos dazu zwingen.
Deswegen werden Kompromisse gesucht . In Deutschland und Österreich besteht der Grundsatz der Rechtswidrigkeit: Laut § 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich illegal, um den Schutz des Lebens rechtlich zu unterstreichen. Ausnahme ist eben die Straffreiheit: Der Abbruch bleibt in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei, wenn die Frau an einer staatlich anerkannte Schwngerschaftsberatung teilnimmt.
In Italien wird die Vereinbarkeit von Recht auf Leben und Schwangerschaftsabbruch primär durch das Gesetz Nr. 194 von 1978 (Legge 194) geregelt. Der rechtliche und philosophische Ansatz der Regelung ist aber vollständig im Gesundheits- und Sozialrecht verankert ist und den Abbruch als staatliche Gesundheitsleistung definiert
Bereits im ersten Artikel legt das Gesetz fest, dass der Staat das menschliche Leben von seinem Beginn an schützt. Der Schutz des Fötus ist somit ein hohes Verfassungsgut. Um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mit der Gesundheit der Frau zu vereinbaren, teilt das Gesetz die Schwangerschaft in zwei strikte Phasen ein: Innerhalb der ersten 90 Tage (ca. 12 Wochen). liegt die Priorität auf der physischen oder psychischen Gesundheit der Frau. Ein Abbruch ist zulässig, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft, die Geburt oder die Mutterschaft eine ernsthafte Gefahr für sie darstellen würden. Als zulässige Begründungen nennt das Gesetz ausdrücklich gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale oder familiäre Notlagen sowie die Umstände der Empfängnis (z. B. Vergewaltigung).
Zur Sicherung des Lebensschutzes des Ungeborenen gibt es Verfahren: Beratungsgespräch, 7-Tage Bedenkzeit, ärztliches Attest, und das gesetzlich geregelte Recht des ärztlichen Personals die Abtreibung zu verweigern (obiezione di coscienza) was wiederum die Bedeutung des Lebensschutzes unterstreicht.
Summa summarum ist zu sagen dass es sich in allen Fällen in denen es um eine gewaltsame Beendigung jeglichen menschlichen Lebens geht stets um Ausnahmen von der unantastbaren Menschenwürde gehen muss und niemand gezwungen werden kann anderen das Leben zu nehmen auch wenn es staatlich vielleicht gesetzliche Ausnahmen geben mag (auch Notwehr oder Polizeieinsätze und anderes .....), denn diese unterliegen immer der Gefahr des Missbrauchs das oberste Prinzip, die Würde des Menschen (aufgrund seines Menschseins zuerkannt) zu verletzen.
Antwort auf Sie haben Recht das… von Milo Tschurtsch
Ihr Verweis auf die…
Ihr Verweis auf die Grundcharta der EU ist vollkommen deplatziert. Der dortige Verweise auf die Würde und das Recht auf Leben hat genau null mit medizinischen Indikationen zu tun. Tatsächlich liest sich der ganze Satz bezüglich des Rechts auf Leben so: „Jede Person hat das Recht auf Leben. Niemand darf zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden.“ Verstehen Sie den Unterschied zwischen einer freien Entscheidung aus dem Leben zu scheiden und der Entscheidung Dritter jemand das Leben zu nehmen?
Es müsste ihnen einleuchten, dass „Leben“, ein Persönlichkeitsrecht ist, auf das ich auch verzichten kann. Es gibt keinen Artikel im Strafrecht, der Suizid ahndet. Nur die drei großen Weltreligionen verbieten Suizid und zwar in der irrigen Annahme, dass das Leben ein Geschenk eines Gottes ist .
Antwort auf Dieses Gesetz hat nichts mit… von Maximi Richard
Wir haben Laizismus…
Wir haben Laizismus. Laizismus bedeutet, dass Gesetze unabhängig von der Kirche gemacht werden und beispielsweise nicht von einem Fürstbischof oÄ. unterzeichnet werden müssen, um in Kraft zu treten.
Laizismus bedeutet nicht, dass die Kirche keine Empfehlungen abgeben darf, so wie es jede andere NGO oder Verein auch ganz normal macht.
Antwort auf Wir haben Laizismus… von Oliver Hopfgartner
Ja es ist wirklich so, dass…
Ja es ist wirklich so, dass zur Zeit die katholische Kirche Empfehlungen wie jede andere NGO oder Verein abgibt. Wenn ich mich recht erinnere, waren die anfangs sowieso ein Fischerverein.
Was soll die ganze…
Was soll die ganze Diskussion,für mich hat jeder Mensch das RECHT,über sein Ableben zu bestimmen! Der von Ärzten,Psychologen und Psychiatern kontrollierte SUIZID,auf Wunsch des Betroffenen Menschen,mit KLAREM KOPF,muss respektiert werden,da hat niemand dreinzureden,weder die verlogene Kirche auch nicht der STAAT! DANN FAHR ICH HALT IN DIE SCHWEIZ ZU EXIT,UND TSCHÜSS was soll der QUATSCH!
Antwort auf Was soll die ganze… von Günther Alois …
Sie haben Recht, aber für…
Sie haben Recht, aber für Menschen aus dem Ausland kostet die Sterbehilfe in der Schweiz rund €15.000. Ich würde dieses Geld lieber meinen Kindern hinterlassen…
Antwort auf Sie haben Recht, aber für… von Maximi Richard
Wenn die Kinder erfolgreich…
Wenn die Kinder erfolgreich sind,brauchen sie das Grkd nicht,übrigens in Südtirol wäre es um 2/3 billiger,hoffentlich kommt auch bei uns das Gesetz mit freier Entschridung der BETROFFENEN!
Antwort auf Sie haben Recht, aber für… von Maximi Richard
Wenn die Kinder erfolgreich…
Wenn die Kinder erfolgreich sind,brauchen sie das Grkd nicht,übrigens in Südtirol wäre es um 2/3 billiger,hoffentlich kommt auch bei uns das Gesetz mit freier Entschridung der BETROFFENEN!
Antwort auf Was soll die ganze… von Günther Alois …
Es kann durchaus jeder über…
Es kann durchaus jeder über sein Ableben selbst bestimmen, aber niemand hat das Recht unbedingt Dritte auf diesem Weg mitzunehmen auch nicht das Gesetz (das Gesetz hat im Laufe der Geschichte schon mehr befohlen was nicht alles ........... das wissen wir. Denn ob Sie es glauben oder nicht , es gibt auch Gewissensentscheidungen.
Und das mit dem klaren Kopf ist nicht so einfach. Wie ich oben schon ausführte gibt es Fälle wo man dies eben nicht KLAR weiß ob deren ihr freier Wille ist ,temporär Verwirrte , psychisch Kranke, Minderjährige , Pflegebedürftige die von Angehörigen dazu gedrängt werden ........Die Selbstbestimmung ist da oft bei Weitem nicht sicher und so klar wie Sie es sich vorstellen.
Antwort auf Es kann durchaus jeder über… von Milo Tschurtsch
Denken Sie wirklich der…
Denken Sie wirklich der begleitete Suizid läuft so oberflächlich ab? Sie entscheiden plötzlich, dass Sie nicht mehr leben wollen und der Arzt drückt ihnen eine Spritze in die Hand und sagt „nun mach mal“?