Politik | Assistierter Suizid

„Ein Armutszeugnis“

Nachdem die SVP die Regelung des assistierten Suizids aus dem Omnibusgesetz gestrichen hat, fallen die Reaktionen unterschiedlich aus: Grüne und Team K üben Kritik, Marco Galateo begrüßt den Schritt. Die Soziale Mitte der SVP fordert ein eigenes Gesetz.
Bild: Unsplash/debowscyfoto

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Die SVP-Fraktionsführung hatte gestern (26.06.) beschlossen, den Entwurf zur Regelung des assistierten Suizids aus dem Omnibusgesetz zu streichen. Die politischen Parteien Südtirols reagieren unterschiedlich auf diese Entscheidung der führenden Regierungspartei.

Grüne kritisieren SVP-Kurswechsel

Nach Ansicht der grünen Landtagsabgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer agiere die Mehrheit aus SVP und Fratelli d’Italia in dieser Angelegenheit „völlig planlos“. Die Grünen kritisieren den Rückzug der SVP von der vorgesehenen Regelung im Omnibusgesetz. In einer Pressemitteilung der Fraktion heißt es: „Dass jetzt die SVP vor Fratelli d’Italia und der Mobilisierung der Bewegung für das Leben einknickt, ist ein Armutszeugnis.“ Die Diskussion um die Sterbehilfe dürfe nicht von ideologischem Druck bestimmt werden.

Die Grüne Fraktion des Südtiroler Landtags: „Dass jetzt die SVP vor Fratelli d'Italia und der Mobilisierung der Bewegung für das Leben einknickt, ist ein Armutszeugnis.“ Grüne Fraktion

Schließlich gehe es – so die Grünen Landtagsabgeordneten – nicht um die persönliche Haltung zum assistierten Suizid, sondern um die Umsetzung einer Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts. Darin seien auch klare Kriterien festgelegt worden, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf assistierten Suizid bestehe. SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder hatte sich im RAI-Morgengespräch persönlich gegen den assistierten Suizid ausgesprochen, mit der Begründung, dass das Leben für ihn „etwas Heiliges“ sei.

 

„Die persönliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit zu respektieren, ist zutiefst menschlich.“

 

„Es geht um Menschen, die sich in einer extremen Leidenssituation befinden, deren Zustand sich nach medizinischer Einschätzung nicht mehr verbessern wird und die den Wunsch haben, selbstbestimmt über das Ende ihres Lebens zu entscheiden. Diesen Wunsch ernst zu nehmen und die persönliche Autonomie und Entscheidungsfreiheit zu respektieren, ist zutiefst menschlich“, so die Grünen Abgeordneten Oberkofler, Foppa und Rohrer. Ohne ein geregeltes Verfahren liege die Verantwortung derzeit weitgehend bei den einzelnen Ärztinnen und Ärzten – ohne transparente und einheitliche Abläufe –, was weder im Sinne der Medizinerinnen und Mediziner noch der Patientinnen und Patienten sei.

„Parteipolitisches Geplänkel“

Das Team K bezeichnet den Rückzieher in einer Pressemitteilung als „peinliche SVP-Posse um die Sterbehilfe“. Sie weisen darauf hin, dass der Team-K-Landtagsabgeordnete Franz Ploner bereits im Februar 2025 einen Landesgesetzentwurf zur Regelung des medizinisch assistierten Suizids vorgelegt hatte. 

Franz Ploner, Landtagsabgeordneter vom Team K: „Ein so wichtiges Thema sollte in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden und muss eigens im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden.“ Team K

Auch nach dem Kurswechsel der SVP im Gesetzgebungsausschuss hatte sich Ploner gegenüber SALTO gegen die Omnibus-Lösung ausgesprochen: „Da es sich um ein sehr moral-ethisches und wichtiges Thema handelt, finde ich es einfach nicht korrekt, dass man das in ein Omnibusgesetz einbaut. Ein so wichtiges Thema sollte in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden und muss eigens im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden“, so Ploner. „Wenn die SVP nun einen eigenen Gesetzentwurf ankündigt, passiert das nur aus parteipolitischem Geplänkel“, heißt es in der Presseaussendung des Team K.

„Druck auf das italienische Parlament erhöhen“

Auch die „Soziale Mitte“ der SVP fordert in einer Pressemitteilung ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzentwurf zum medizinisch assistierten Suizid mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Das Thema sei ethisch hochsensibel und dürfe nicht im Rahmen eines Omnibusgesetzes behandelt werden. Zugleich betont die Gruppierung die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus von Palliativversorgung, Hospizstrukturen und psychologischer Begleitung sowie eine stärkere Einbindung sozialer und medizinischer Fachkräfte in entsprechende Verfahren. 

 

Statt regionaler Einzelregelungen brauche es einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene.

 

Kritisch äußert sich die Soziale Mitte der SVP zudem zu einer möglichen Vorreiterrolle Südtirols ­– obwohl Südtirol nach der Toskana und Sardinien bereits die dritte italienische Gebietskörperschaft wäre, die ein Verfahren zum medizinisch assistierten Suizid auf regionaler Ebene regeln würde – und warnt vor sogenannten „Anziehungseffekten“ für Betroffene aus anderen Regionen. Statt regionaler Einzelregelungen brauche es laut der Sozialen Mitte der SVP klare und einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene. „Der Druck auf das italienische Parlament solle daher erhöht werden, um rasch die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen und eine nationale Regelung zu schaffen“, so die Soziale Mitte der SVP in der Presseaussendung.

Galateo für mehr Palliativversorgung

Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo von den Fratelli d’Italia meldet sich in der Angelegenheit zu Wort: Er begrüßt die Entscheidung der Koalitionspartei SVP, das Thema assistierter Suizid nicht im Rahmen des Omnibusgesetzes zu lösen – obwohl seine Parteikollegin Anna Scarafoni noch Anfang Juni im IV. Gesetzgebungsausschuss für die Aufnahme der Regelung in das Omnibusgesetz gestimmt hatte. Laut einer Pressemitteilung Galateos hatte er bereits im Vorfeld im Regionalrat mehr Zeit für die Behandlung der Materie gefordert. 

Seehauserfoto

Gleichzeitig warnt Galateo vor unterschiedlichen Regelungen zwischen Regionen und zeichnet das Szenario eines möglichen „Todes-Tourismus“. Statt einer gesetzlichen Regelung plädiert Galateo für einen stärkeren Ausbau der Palliativversorgung. „Diese ermöglicht es heute bereits, kranke Menschen schmerzfrei und in Würde zu begleiten, dennoch erhält nur etwa die Hälfte derjenigen, die sie bräuchten, tatsächlich Zugang dazu. Dort sollten wir unsere Ressourcen investieren“, so Galateo in der Pressemitteilung.

Galateo spricht sich grundsätzlich gegen den assistierten Suizid aus. Er stellt dabei ethische Fragen nach der Bewertung von Leben und Entscheidungskompetenz und verweist darauf, dass das bestehende Recht auf Behandlungsverweigerung aus seiner Sicht ausreichend sei.