Umwelt | Natura-2000

Der Gülle-Kompromiss

Die Landesregierung beschließt Managementleitlinien für das Düngen in Natura-2000-Schutzgebieten, unter anderem zur Erstellung von Düngeplänen. Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz ein „fauler Kompromiss“.
Bild: Pixabay

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Die Regelungen zur Ausbringung von Gülle und Jauche in Natura-2000-Gebieten werden nun konkret: Die Landesregierung hat in der Sitzung am 28. August die neuen Managementleitlinien  für deren Ausbringung beschlossen.

In Südtirol gibt es insgesamt 44 solcher Natura-2000-Gebiete, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als besonders schützenswert gelten. Für diese Flächen gilt ein Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszustand von Flora und Fauna. Das Landesgesetz Nr. 6/2010 sieht für Natura-2000-Gebiete grundsätzlich ein Verbot der Ausbringung von Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft vor. Mit einem Landesbeschluss wurde das Gülleverbot 2016 jedoch aufgeweicht, indem die Ausbringung von Düngemitteln über einen entsprechenden Düngeplan ermöglicht wurde. 

Die Wiesen wurden dabei in fünf Kategorien eingeteilt, von sehr intensiv genutzten bis hin zu extensiv genutzten und besonders artenreichen Flächen. Für die Kategorien D und E gilt grundsätzlich ein Gülleverbot. Schon im vergangenen Jahr kam es zu Diskussionen zwischen den Naturschutzverbänden und dem Bauernbund. Damals hatten viele Landwirtinnen und Landwirte befürchtet, dass es durch neue Richtlinien zu einer Viehreduzierung oder zur Einschränkung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit kommen könnte. 

Landesrat Luis Walcher: Er hat der Landesregierung heute einen Kompromiss vorgeschlagen, die Umweltverbände zeigen sich enttäuscht. Seehauserfoto

Die neuen Managementleitlinien legen nun fest, wann ein Düngeplan notwendig ist und wie er erstellt werden soll. Wer auf die Ausbringung von Mineral- oder Flüssigdünger, Gülle und Jauche auf den betroffenen Flächen verzichtet und Festmist oder andere geeignete Lösungen nutzt, braucht keinen Gülleplan. Bei kleinen Betrieben mit einem durchschnittlichen Viehbesatz von maximal 1,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar kann ein vereinfachter Düngeplan vorgelegt werden.

Mit diesen Maßnahmen wolle man den bürokratischen Aufwand eingrenzen, erklärte Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: „Die neuen Leitlinien beinhalten eine nachvollziehbare Differenzierung nach Wiesentyp, Bewirtschaftung und Viehbesatz – mit einer möglichst einfachen Abwicklung für jene Betriebe, die nur geringe Mengen an Dünger einsetzen.“ 

Dachverband für Natur- und Umweltschutz dagegen

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz zeigt sich empört über den Beschluss der Landesregierung. „Nach zehn Jahren Untätigkeit in Sachen Gülleausbringung in Natura 2000-Gebieten wird die Güllewirtschaft auch noch mit einem faulen Kompromiss belohnt“, heißt es in einer Presseaussendung.

Die Regelung von 2016 mit den Gülleplänen sei in den vergangenen 10 Jahren nicht eingehalten worden, weshalb sich die Artenvielfalt nachweislich stark dezimiert habe, erklärt der Dachverband. „Jährlich gehen viele Meldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger ein, die dicke Gülleschichten auf Berg- und Feuchtwiesen dokumentieren. Diese Praxis hat eine enorme Zerstörungskraft, allein die Meldungen an die zuständigen Landesbehörden verliefen bisher ins Leere.“

Man glaube nicht daran, dass die Güllepläne in Zukunft umgesetzt, geschweige denn die Ausbringung kontrolliert werde. (vk)