Politik | Sprachzertifikate

Fehler im System?

Mehr als 1.700 Sprachzertifikate werden derzeit von den Ermittlungsbehörden überprüft. Die SVP hält an den sprachlichen Anforderungen fest. Oberstaatsanwalt Bisignano gibt erste Einblicke in das Ermittlungsverfahren.
Bild: Greta Stuefer/LPA

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Die Ermittlungen rund um mutmaßlich gefälschte Sprachzertifikate und erschlichene Zweisprachigkeitsnachweise weiten sich aus: Nachdem der Rechnungshof im Mai bereits zwei Ärztinnen wegen unrechtmäßig erlangter Anstellungen verurteilt hat und weitere 40 Verdachtsfälle vorliegen, überprüft die Finanzpolizei nun die Rechtmäßigkeit von mehr als 1.700 TELC-Sprachzertifikaten, die zwischen 2020 und Mai 2026 ausgestellt und anschließend vom Amt für Zweisprachigkeit des Landes als Zweisprachigkeitsnachweis anerkannt wurden. Betroffen sind unter anderem der Gesundheitsbereich, Gemeinden, Landes- und Regionalbehörden sowie weitere öffentliche Einrichtungen.

Im Jahr 2025 wurden laut ASTAT 6.206 Zweisprachigkeitsnachweise ausgestellt: Davon haben 3.769 die Zweisprachigkeitsprüfung bestanden (angetreten sind 7.636 Personen). 794 ließen ein Zertifikat ohne weitere Prüfung anerkennen. 1.643 Personen erhielten ein Zertifikat mit einsprachiger Prüfung. LPA

Neu ist, dass sich die Ermittlungen nicht mehr nur auf gefälschte Dokumente konzentrieren. Vielmehr wird untersucht, ob die Sprachprüfungen selbst ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Im Juni und Juli wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungen in drei Prüfungszentren des Sprachtest-Anbieters TELC in den Provinzen Caserta und Rom durchgeführt. Beschlagnahmt wurden umfangreiche Unterlagen zu Prüfungsabläufen, Prüfern und Verträgen von TELC. Die Ermittler arbeiten inzwischen auch direkt mit dem Sprachtest-Anbieter in Frankfurt zusammen.

Was bisher geschah

Erste Hinweise auf möglicherweise gefälschte Sprachzertifikate wurden bereits im April 2025 bekannt. Ein Jahr später richteten Land und Ermittlungsbehörden eine Task Force ein, nachdem sich der Verdacht erhärtet hatte, dass zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihren Zweisprachigkeitsnachweis mit unrechtmäßig erlangten Sprachzertifikaten erworben hatten. In der Folge entbrannte eine politische Debatte über strengere Regeln für die Anerkennung externer Sprachzertifikate. Gleichzeitig kamen auch Betroffene zu Wort, die Fehler einräumten, jedoch bestritten, vorsätzlich kriminell gehandelt zu haben. Im Mai 2026 verurteilte der Rechnungshof erstmals zwei Ärztinnen dazu, 55 Prozent ihrer Gehälter zurückzuzahlen, weil sie ihre Anstellungen mit einem unrechtmäßig erlangten Zweisprachigkeitsnachweis erhalten hatten.

Einblicke in das Ermittlungsverfahren

Wie der Bozner Oberstaatsanwalt Axel Bisignano heute bestätigt, stehen derzeit 1.700 Personen im Fokus der Ermittlungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Zertifikate gefälscht sind, es gilt die Unschuldsvermutung. Sollten sich systematische Unregelmäßigkeiten bestätigen, könnten zahlreiche Zweisprachigkeitsnachweise aberkannt werden. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern könnte auch zahlreiche Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst – insbesondere im Gesundheitswesen – infrage stellen.

Oberstaatsanwalt Bisignano: Laut ihm seien die Zertifikate selbst zwar nicht physisch gefälscht, aber die Prüfungen seien schlicht nicht ordnungsgemäß absolviert worden. Seehauserfoto

Staatsanwalt Bisignano erklärt gegenüber SALTO, dass gegen die 1.700 Personen wegen Falschbeurkundung („falso ideologico“) gemäß Artikel 479 des Strafgesetzbuchs ermittelt wird. Zudem stehen ein Vermittler sowie die Verantwortlichen von TELC wegen desselben Delikts unter Verdacht.

Je nach Fall sei eine andere Person anstelle des Prüflings angetreten oder die Antworten wurden vorab mitgeteilt.

Auch zum Betrugsmechanismus gibt der Staatsanwalt Auskunft: Die Zertifikate selbst seien zwar nicht physisch gefälscht, die Prüfungen wurden jedoch schlicht nicht ordnungsgemäß absolviert. Je nach Fall sei die Prüfung gar nicht abgelegt worden, eine andere Person sei anstelle des Prüflings angetreten oder die Antworten wurden vorab mitgeteilt.

Eine Einbindung der Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof sieht Bisignano derzeit nicht: Solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden vorliegen, gebe es keinen Anlass, in diese Richtung zu ermitteln. Die Beschuldigten haben laut Bisignano bisher noch keine offizielle Ermittlungsmitteilung („avviso di garanzia“) erhalten.

Die Reaktion der Politik

Aus den diversen politischen Lagern gab es heute Stellungnahmen zu den neuesten Entwicklungen: Die SVP fordert in einer Pressemitteilung die restlose Aufklärung des Sachverhalts, stellt sich aber hinter die Landesangestellten: „Gerade, weil der absolute Großteil der öffentlich Bediensteten einen vorbildhaften Dienst macht, wiegen diese Vorfälle umso schwerer“, sagt SVP-Landessekretär Harald Stauder. Gleichzeitig betont er, dass das „Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich gegenüber der öffentlichen Verwaltung in ihrer Muttersprache verständigen zu können, voraussetzt, dass öffentlich Bedienstete tatsächlich über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen“. Die SVP werde „nach Abschluss der Ermittlungen prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen beziehungsweise strengere Regelungen“ notwendig seien. Eine generelle Absenkung der sprachlichen Anforderungen komme für die SVP allerdings nicht infrage, betont Stauder.

SVP-Landessekretär Stauder: „Es ist weder hinnehmbar, dass Urkunden zum eigenen Vorteil gefälscht werden, noch können wir politisch ignorieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein Grundprinzip unseres Landes systematisch und auf kriminelle Weise umgangen wurde.“ Seehauserfoto

Der Kammerabgeordnete Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) fordert angesichts der Ermittlungen in einer Pressemitteilung politische Konsequenzen und nimmt die Beschuldigten teilweise in Schutz: „Jene, die ins Visier der Justiz geraten, sind zwar dafür verantwortlich, Regeln und Gesetze gebrochen zu haben – allerdings mit dem einzigen Ziel, arbeiten zu können. Und das kann niemanden gleichgültig lassen“, so Urzì. Stattdessen wirft er die Frage auf, ob insbesondere in Mangelbereichen wie der Sanität oder dem Sozialwesen wichtige Ausnahmeregelungen, auch hinsichtlich des ethnischen Proporzes, eingeführt werden sollten.

Landesrat Christian Bianchi (Forza Italia) spricht sich ebenfalls für eine Reflexion über das System aus. Zwar betont er, dass die Zweisprachigkeit ein grundlegender Pfeiler des Autonomiesystems und des Schutzes der Sprachgruppen bleibe, verweist aber gleichzeitig auf die sich rasch verändernde soziale und wirtschaftliche Realität in Südtirol. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst – etwa in der Sanität und den Lokalbehörden – müsse ein pragmatischer Austausch darüber eingeleitet werden, wie die Anwendungsinstrumente der Zweisprachigkeit an die neuen gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden können.

Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo (Fratelli d’Italia) schlägt in dieselbe Kerbe: „Für die Bürger bleibt es unverständlich und schwer nachvollziehbar, dass die öffentliche Verwaltung den Nachweis der Zweisprachigkeit sogar als höherwertig ansieht als einen Hochschulabschluss“, so Galateo. Er kritisiert, dass ein Oberschulabsolvent mit C1-Zweisprachigkeitsnachweis einen Vertrag einer höheren Ebene erhalten könne als ein Universitätsabsolvent mit einem niedrigeren Zweisprachigkeitsnachweis.

Urzì in seiner Stellungnahme: „Heute stellt sich die Frage, ob nicht vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen, wo ein enormer Personalnotstand herrscht, wichtige Ausnahmen – auch beim Sprachgruppenproporz – eingeführt werden können.“ Seehauserfoto

Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Südtiroler Freiheit, verweist angesichts der Ermittlungen auf seinen eigenen Beschlussantrag im Landtag. „Was nun ans Licht kommt, ist die Quittung für jahrelange Gleichgültigkeit und Ignoranz. Die Schwachstellen waren bekannt, konkrete Verbesserungsvorschläge lagen auf dem Tisch. Dennoch wollte die politische Mehrheit nicht handeln“, erklärt Rabensteiner. Um unrechtmäßige Zugänge zum öffentlichen Dienst, fälschlicherweise ausbezahlte Zweisprachigkeitszulagen und „verschwendete“ Steuergelder künftig zu verhindern, fordert er ein fälschungssicheres Register, Stichproben, effektive Sprachprüfungen durch lokale Institutionen sowie das vorläufige Aussetzen der Zulage bei begründetem Verdacht.

Auch der ehemalige Primar Elio Dellantonio forderte vor Kurzem im SALTO-Interview, dass der Nachweis der Zweisprachigkeit im Südtiroler Sanitätsbetrieb praxistauglicher und flexibler gestaltet werden soll, um den akuten Personalmangel in der Medizin nicht durch bürokratische Hürden weiter zu verschärfen. Er sprach von einer „Scheinwelt“, die der Sanitätsbetrieb aufbaue, wenn dieser die Zweisprachigkeit verlange, aber gleichzeitig Menschen anstellt, die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Außerdem äußerte Dellantonio auch die Vermutung, dass trotz bestehender Zertifikate weniger als die Hälfte der rund 1.100 zertifizierten Ärzte im Südtiroler Gesundheitswesen tatsächlich über die geforderten C1-Sprachkenntnisse verfügt. Ein Verdacht, der angesichts der jüngsten Ermittlungsschritte nun wieder verstärkt in den Fokus rückt.