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Jetzt S+ abonnierenDie Ermittlungen rund um mutmaßlich gefälschte Sprachzertifikate und erschlichene Zweisprachigkeitsnachweise weiten sich aus: Nachdem der Rechnungshof im Mai bereits zwei Ärztinnen wegen unrechtmäßig erlangter Anstellungen verurteilt hat und weitere 40 Verdachtsfälle vorliegen, überprüft die Finanzpolizei nun die Rechtmäßigkeit von mehr als 1.700 TELC-Sprachzertifikaten, die zwischen 2020 und Mai 2026 ausgestellt und anschließend vom Amt für Zweisprachigkeit des Landes als Zweisprachigkeitsnachweis anerkannt wurden. Betroffen sind unter anderem der Gesundheitsbereich, Gemeinden, Landes- und Regionalbehörden sowie weitere öffentliche Einrichtungen.
Neu ist, dass sich die Ermittlungen nicht mehr nur auf gefälschte Dokumente konzentrieren. Vielmehr wird untersucht, ob die Sprachprüfungen selbst ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Im Juni und Juli wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungen in drei Prüfungszentren des Sprachtest-Anbieters TELC in den Provinzen Caserta und Rom durchgeführt. Beschlagnahmt wurden umfangreiche Unterlagen zu Prüfungsabläufen, Prüfern und Verträgen von TELC. Die Ermittler arbeiten inzwischen auch direkt mit dem Sprachtest-Anbieter in Frankfurt zusammen.
Was bisher geschah
Erste Hinweise auf möglicherweise gefälschte Sprachzertifikate wurden bereits im April 2025 bekannt. Ein Jahr später richteten Land und Ermittlungsbehörden eine Task Force ein, nachdem sich der Verdacht erhärtet hatte, dass zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihren Zweisprachigkeitsnachweis mit unrechtmäßig erlangten Sprachzertifikaten erworben hatten. In der Folge entbrannte eine politische Debatte über strengere Regeln für die Anerkennung externer Sprachzertifikate. Gleichzeitig kamen auch Betroffene zu Wort, die Fehler einräumten, jedoch bestritten, vorsätzlich kriminell gehandelt zu haben. Im Mai 2026 verurteilte der Rechnungshof erstmals zwei Ärztinnen dazu, 55 Prozent ihrer Gehälter zurückzuzahlen, weil sie ihre Anstellungen mit einem unrechtmäßig erlangten Zweisprachigkeitsnachweis erhalten hatten.
Einblicke in das Ermittlungsverfahren
Wie der Bozner Oberstaatsanwalt Axel Bisignano heute bestätigt, stehen derzeit 1.700 Personen im Fokus der Ermittlungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Zertifikate gefälscht sind, es gilt die Unschuldsvermutung. Sollten sich systematische Unregelmäßigkeiten bestätigen, könnten zahlreiche Zweisprachigkeitsnachweise aberkannt werden. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern könnte auch zahlreiche Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst – insbesondere im Gesundheitswesen – infrage stellen.
Staatsanwalt Bisignano erklärt gegenüber SALTO, dass gegen die 1.700 Personen wegen Falschbeurkundung („falso ideologico“) gemäß Artikel 479 des Strafgesetzbuchs ermittelt wird. Zudem stehen ein Vermittler sowie die Verantwortlichen von TELC wegen desselben Delikts unter Verdacht.
Je nach Fall sei eine andere Person anstelle des Prüflings angetreten oder die Antworten wurden vorab mitgeteilt.
Auch zum Betrugsmechanismus gibt der Staatsanwalt Auskunft: Die Zertifikate selbst seien zwar nicht physisch gefälscht, die Prüfungen wurden jedoch schlicht nicht ordnungsgemäß absolviert. Je nach Fall sei die Prüfung gar nicht abgelegt worden, eine andere Person sei anstelle des Prüflings angetreten oder die Antworten wurden vorab mitgeteilt.
Eine Einbindung der Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof sieht Bisignano derzeit nicht: Solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen finanziellen Schaden vorliegen, gebe es keinen Anlass, in diese Richtung zu ermitteln. Die Beschuldigten haben laut Bisignano bisher noch keine offizielle Ermittlungsmitteilung („avviso di garanzia“) erhalten.
Die Reaktion der Politik
Aus den diversen politischen Lagern gab es heute Stellungnahmen zu den neuesten Entwicklungen: Die SVP fordert in einer Pressemitteilung die restlose Aufklärung des Sachverhalts, stellt sich aber hinter die Landesangestellten: „Gerade, weil der absolute Großteil der öffentlich Bediensteten einen vorbildhaften Dienst macht, wiegen diese Vorfälle umso schwerer“, sagt SVP-Landessekretär Harald Stauder. Gleichzeitig betont er, dass das „Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich gegenüber der öffentlichen Verwaltung in ihrer Muttersprache verständigen zu können, voraussetzt, dass öffentlich Bedienstete tatsächlich über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen“. Die SVP werde „nach Abschluss der Ermittlungen prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen beziehungsweise strengere Regelungen“ notwendig seien. Eine generelle Absenkung der sprachlichen Anforderungen komme für die SVP allerdings nicht infrage, betont Stauder.
Der Kammerabgeordnete Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) fordert angesichts der Ermittlungen in einer Pressemitteilung politische Konsequenzen und nimmt die Beschuldigten teilweise in Schutz: „Jene, die ins Visier der Justiz geraten, sind zwar dafür verantwortlich, Regeln und Gesetze gebrochen zu haben – allerdings mit dem einzigen Ziel, arbeiten zu können. Und das kann niemanden gleichgültig lassen“, so Urzì. Stattdessen wirft er die Frage auf, ob insbesondere in Mangelbereichen wie der Sanität oder dem Sozialwesen wichtige Ausnahmeregelungen, auch hinsichtlich des ethnischen Proporzes, eingeführt werden sollten.
Landesrat Christian Bianchi (Forza Italia) spricht sich ebenfalls für eine Reflexion über das System aus. Zwar betont er, dass die Zweisprachigkeit ein grundlegender Pfeiler des Autonomiesystems und des Schutzes der Sprachgruppen bleibe, verweist aber gleichzeitig auf die sich rasch verändernde soziale und wirtschaftliche Realität in Südtirol. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst – etwa in der Sanität und den Lokalbehörden – müsse ein pragmatischer Austausch darüber eingeleitet werden, wie die Anwendungsinstrumente der Zweisprachigkeit an die neuen gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden können.
Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo (Fratelli d’Italia) schlägt in dieselbe Kerbe: „Für die Bürger bleibt es unverständlich und schwer nachvollziehbar, dass die öffentliche Verwaltung den Nachweis der Zweisprachigkeit sogar als höherwertig ansieht als einen Hochschulabschluss“, so Galateo. Er kritisiert, dass ein Oberschulabsolvent mit C1-Zweisprachigkeitsnachweis einen Vertrag einer höheren Ebene erhalten könne als ein Universitätsabsolvent mit einem niedrigeren Zweisprachigkeitsnachweis.
Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Südtiroler Freiheit, verweist angesichts der Ermittlungen auf seinen eigenen Beschlussantrag im Landtag. „Was nun ans Licht kommt, ist die Quittung für jahrelange Gleichgültigkeit und Ignoranz. Die Schwachstellen waren bekannt, konkrete Verbesserungsvorschläge lagen auf dem Tisch. Dennoch wollte die politische Mehrheit nicht handeln“, erklärt Rabensteiner. Um unrechtmäßige Zugänge zum öffentlichen Dienst, fälschlicherweise ausbezahlte Zweisprachigkeitszulagen und „verschwendete“ Steuergelder künftig zu verhindern, fordert er ein fälschungssicheres Register, Stichproben, effektive Sprachprüfungen durch lokale Institutionen sowie das vorläufige Aussetzen der Zulage bei begründetem Verdacht.
Auch der ehemalige Primar Elio Dellantonio forderte vor Kurzem im SALTO-Interview, dass der Nachweis der Zweisprachigkeit im Südtiroler Sanitätsbetrieb praxistauglicher und flexibler gestaltet werden soll, um den akuten Personalmangel in der Medizin nicht durch bürokratische Hürden weiter zu verschärfen. Er sprach von einer „Scheinwelt“, die der Sanitätsbetrieb aufbaue, wenn dieser die Zweisprachigkeit verlange, aber gleichzeitig Menschen anstellt, die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Außerdem äußerte Dellantonio auch die Vermutung, dass trotz bestehender Zertifikate weniger als die Hälfte der rund 1.100 zertifizierten Ärzte im Südtiroler Gesundheitswesen tatsächlich über die geforderten C1-Sprachkenntnisse verfügt. Ein Verdacht, der angesichts der jüngsten Ermittlungsschritte nun wieder verstärkt in den Fokus rückt.
Das ist klar, dass Urzi,…
Das ist klar, dass Urzi, Bianchi und Galateo die Zweisprachigkeit und das Zweisprachigkeitszertifikat ein Dorn im Auge sind. Hätte mich auch sehr gewundert, wäre es anders.
Nur geht das alles in eine Richtung. Was würden die drei wohl poltern, würde es 1.700 deutschsprachige Leute betreffen ... ohne ausreichend Italienischkenntnissen.
Antwort auf Das ist klar, dass Urzi,… von G. P.
Bianchi mit Urzì und Galateo…
Bianchi mit Urzì und Galateo zu vergleichen, ist angesichts der verschiedenen Aussagen, schon doch gewagt.
Höchste Zeit die ........???…
Höchste Zeit die ........??? Prüfungs-Kommission in den verdienten Ruhestand zu schicken + die Prüfung der sprachlichen-Fach-Voraussetzungen, dem Primar / Büro-Vorstand zu übertragen.
„Die unter der Kompatscher-Regierung -a r m - g e m a c h t e n- Mitarbeiter, sind wieder vernüftig zu entlohnen, “dann kann auf den Politiker-Schmee Alles mit Geld zu erschaffen," auf die 2-Sprachigkeits-Zulage verzichtet werden!
Klar. Kriminelle und deren…
Klar. Kriminelle und deren Komplizen sehen im System das Problem und nicht in ihren Handlungen und in ihrer Haltung.
Wieso Mehrsprachigkeit nicht anders betrachten, als Ressource, als (europäischen) Standortvorteil?
Warum hat es naheliegend z.B. nicht schon längst mehrsprachige Wettbewerbe, bei denen gleich alle Kompetenzen auch auf Deutsch, Italienisch, Englisch bei allen Wettbewerbsteilen mündlich, schriftlich, praktisch (vgl.a. D.Lgs. 75/2017 bzw. D.Lgs. 165/2020) mitüberprüft und Personal in der Probezeit bzw. vor Gehaltseinstufungen und -vorrückungen begleitet, bewertet wird, zumal leistungsbezogen ja zudem monatlich Zweisprachigskeitszulage ausbezahlt wird?
Denn wieso genau, zumal heutzutage, soll/sollte zahlende Südtiroler Bürger-, Patienten-, und Verbraucherschaft denn nicht auch selbstverständlich gleichwertige Dienstleistung wahlweise in der Landessprache Deutsch, Italienisch bzw. Englisch auf europäischen Qualität- Standardniveau bekommen?
Zitat: „Urzì in seiner…
Zitat: „Urzì in seiner Stellungnahme: “Heute stellt sich die Frage, ob nicht vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen, wo ein enormer Personalnotstand herrscht, wichtige Ausnahmen – auch beim Sprachgruppenproporz – eingeführt werden können."
Ich habe kein Problem, mich bei einem Arzt, der sich mit Deutsch schwer tut, auf Italienisch zu kommunizieren.
Wenn mir aber ein Arzt (Vorsitzender in der Ärztekommission) sagt, es würde nichts bringen, wenn ich auf Deutsch spreche, da er nichts verstehen würde, und auf meine Rückfrage, wie er dann die mitgebrachten deutschsprachigen Befunde werte, meinte, ich solle mehr Respekt haben, dann ist eine rote Linie erreicht.
Mehrsprachigkeit ist eine…
Mehrsprachigkeit ist eine Bereicherung: scheint aber nur für Menschen deutscher Muttersprache zu gelten.
Das Bäuerlein (da deutscher Muttersprache) müsste dann beide Sprachen beherrschen, der Akademiker (da Italiener) nicht: skurril!
Warum werden solche…
Warum werden solche Dokumente nicht vor der Einstellung sorgfältig überprüft? Warum bezahlen wir die ganzen Landes Angestellten und ihre Amts Direktoren sonst so fürstlich , wenn man der Amhof glauben kann oder soll ?
Antwort auf Warum werden solche… von opa1950
Wenn man solche dubiose…
Wenn man solche dubiose Bescheinigungen überprüfen wollte, dann würde es dazu wiederum eine eigene Prüfungskommission brauchen. Auch bei der Südtiroler Zweisprachigkeitsprüfung wird ja massiv geschwindelt, wie ich aus eigener Erfahrung festgestellt habe. Es wäre daher logisch, überhaupt keine Zertifikate zuzulassen, sondern dort, wo die Aufnahme über Wettbewerbe erfolgt, diese Wettbewerbe grundsätzlich je zur Hälfte in einer der beiden Sprache abzuwickeln. Bei direkten Aufnahmen müsste man durch eine eigene Kommission prüfen, ob die betreffende Person üer die für diesen Beruufe notwendigen Sprachkenntnisse verfügt.
Die erforderlichen Sprachen…
Die erforderlichen Sprachen einer Region plus Englisch zu beherrschen wird heutzutage doch keine Zumutung mehr darstellen.
Und von Akademikern wird man das wohl verlangen können.
Wie von den Vorrednern bereits erwähnt sind bereits die Wettbewerbe zwei-bzw. dreisprachig zu gestalten und die Kenntnisse auch zu künftig laufend zu überprüfen wenn eine Zulage ausgestellt wird.
Mittels KI sicherlich leicht und wenig zeitaufwändig zu handhaben.
Die S V P hat „mit ihrem…
Die S V P hat „mit ihrem bescheuerten Zwei-Sprachigkeits-Gesetz + dem PATENTINO samt der Zulage dafür,“ das Erlernen einer weiteren Sprache sich "wie der bekannte lestig kleffende Spitz verhalten, der mit seinem Gekleffe verhindern will, das Enten-Mutter mit ihrem Nachwuchs in das Wasser geht!