Wirtschaft | Wohnbau

Gleiche Miete für alle

Nicht in absoluten Zahlen, aber in Relation zum Einkommen. Das und mehr schlägt das Team K vor, um Schwung in den Wohnungsmarkt zu bringen.
Seehauserfoto

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„Das Wohnproblem wäre lösbar, aber die Politik will nicht!“, sagt Team-K-Chef Paul Köllensperger. Die großen Bauherren und Wohnungsbesitzer hätten zu viel zu verlieren, wenn die Preise sinken. Aber so breche Südtirols Zukunft weg, wenn die jungen Menschen wegen der unattraktiven Gehälter und der hohen Wohnkosten ins Ausland gehen und dort bleiben.

Die Wohnungsnot betrifft vor allem die Städte, und da noch mal im Besonderen die Landeshauptstadt Bozen. Köllensperger wedelt mit einem Zeitungsartikel herum, in dem der Bozner Bürgermeister Claudio Corrarati freimütig einräumt, dass mit der Verbauung des Bahnhofsareals, das schon vor 20 Jahren die Bozner Wohnprobleme lösen sollte, frühestens 2040 begonnen werden kann. „Ein Skandal“, schimpft Köllensperger. Und das ist ja nicht das einzige Bozner Wohnbauprojekt, das nicht vorankommt. Stichwort Kasernenareale, Stichwort Einsteinstraße, und so weiter. Dabei sei es essenziell, dass die öffentliche Hand auf dem Bausektor aktiv werde.

Also will das Team K es richten und zählt in fünf Kapiteln zahlreiche Maßnahmen auf, von der Verdichtung über die Schaffung von Übergangswohnungen bis hin zur Einheitsmiete.

Lukas Abram und Paul Köllensperger: Viele kleine Würfe statt dem einen großen Team K

1. Umnutzung Bestandskubatur: Leerstehende Büros und Geschäfte, die es in Bozen reichlich gibt, sollen in Wohnungen umgewidmet werden. „Das ist mit der heutigen Regelung schwer umzusetzen“, sagt Lukas Abram, Architekt und Generalsekretär des Team K, „aber es ist nur ein bürokratisches, verwaltungstechnisches Problem, das man lösen kann.“ Der Kubaturbonus soll verlängert werden, die Gebäude sollen geringfügig höher werden dürfen, viele heute nicht nutzbare Dachböden sollen in Wohnraum umgewandelt und die entstehenden Wohnungen Einheimischen vorbehalten werden. Durch die Bestandsnutzen könne man außerdem 30 bis 50 Prozent graue Energie weiternutzen, die bei einem Neubau verloren ginge.

2. Übergangswohnungen: Für kurzfristige Bedürfnisse sollen Übergangswohnungen geschaffen werden, die maximal fünf Jahre bewohnt werden dürfen und dafür nur geringere Standards erfüllen müssen: Für Studierende, junge Leute beim Start ihrer Selbständigkeit, frisch Geschiedene.

 

„Dadurch haben wir endlich einen Vermieterschutz, der Vermieter ist vor Zahlungsausfall geschützt, der Mieter vor überteuerten Mieten und die öffentliche Hand vor touristischer Untervermietung.“

 

3. Verdichtung des Bestands: Alte WOBI-Kondominien aus den 1960er- und 1970er-Jahren sollen neu und dichter gebaut werden, durch die Erhöhung der urbanistischen Dichte im Gebiet können die Kosten dafür amortisiert werden, schlägt Abram vor. Bestehende WOBI-Kondominien sollen, wo möglich, erhöht werden, gern in Holzbauweise.

4. Reaktivierung des WOBI: Das Wohnbauinstitut habe die Kernaufgabe, allen Ansässigen eine Wohnmöglichkeit zu geben, das sei ein Menschenrecht. „Die 110-Quadratmeter-Wohnung mit nochmal so viel Nebenflächen ist kein Menschenrecht, wird aber im Moment besonders gefördert“, sagt Köllensperger. Stattdessen solle das WOBI Mindest- und Maximalstandards definieren: Wird die Familie kleiner, muss auch eine kleinere Wohnung genommen werden.

Außerdem solle das WOBI Schnittstelle zwischen Besitzer und Mieter sein. Das WOBI mietet an und vermietet weiter. „Dadurch haben wir endlich einen Vermieterschutz, der Vermieter ist vor Zahlungsausfall geschützt, der Mieter vor überteuerten Mieten und die öffentliche Hand vor touristischer Untervermietung.“ So kämen viele leere Wohnungen auf den Markt zurück.

5. Gründung einer Landesagentur für Baugrund: Die Agentur kauft Gründe oder erwirbt sie im Tauschwege, widmet sie in Baugrund um und führt sie dem sozialen Wohnbau zu. Die Wohnungen bleiben im Landesbesitz, um Spekulation zu verhindern.

Ein Drittel des Netto-Familieneinkommens als Miete

Die wohl revolutionärste Forderung bekommt kein eigenes Kapitel: Für Wohnungen der öffentlichen Hand sollen Mieter, Einzelpersonen wie auch Familien, grundsätzlich ein Drittel ihres Nettoeinkommens bezahlen. Das sei angemessen und einfach zu ermitteln, sagt Köllensperger. Die Mietbeihilfe habe hingegen nur die Mieten nach oben getrieben.

Wer nach diesem System zu viel zahlen würde, kann sich auf dem freien Markt eine Wohnung zu einem fixen Mietzins suchen.

Das bestehende System der Wohnbauförderung soll auslaufen und es sollen keine neuen direkten Förderungen mehr vergeben werden. Die freiwerdenden Mittel werden zum Grunderwerb und Bau von öffentlichen Wohnungen verwendet. „150 Millionen pro Jahr fließen in die Wohnbauhilfen. Damit kann man mindestens 300 Wohnungen bauen, pro Jahr!“, sagt Köllensperger. Die Wohnungen könnten anschließend zu einem Drittel des Netto-Familieneinkommens vermietet werden.

All das sei leicht umsetzbar, und würde kaum zusätzliche öffentliche Investitionen erfordern. Was der Landtag davon hält, werden wir sehen.