Gesellschaft | Tag der Senioren

Wer soll das bezahlen?

Der Gang ins Seniorenheim ist nicht nur ein Bruch im Leben eines Menschen, er ist auch teuer. Aber: die Pflege daheim ist auch nicht billiger.
Bild: Seehauserfoto

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Anlässlich des Tags der Senioren, der alljährlich am 1. Oktober begangen wird, haben wir uns gefragt, was der Gang ins Seniorenheim eigentlich kostet. Sicher, man liest ganz viel über gedeckelte Tarife, Tarifbeteiligung der Angehörigen, Finanzierungslücken und so weiter. Doch eine Zahl, Schwarz auf Weiß, sehen die meisten von uns wohl erst, wenn der Gang in die Seniorenresidenz ansteht. Für einen selbst, oder für die Eltern.

Salto versucht, Licht in den Zahlendschungel zu bringen. Wenn man die nackten Zahlen sieht, kann einem schon mal etwas schwindlig werden. Aber man bekommt ja auch was dafür, ein Versorgungs-Rundumpaket.

Wer lieber daheim bleibt und sich dort pflegen lässt wird bemerken, dass das keineswegs billiger ist. Es sei denn Angehörige übernehmen die Pflege und reiben sich dabei auf.

Südtirol ist ein Sonderfall

In Italien sind grundsätzlich die Sanitätsbetriebe für die Seniorenbetreuung zuständig. Ein Seniorenheim ist eine Residenza Sanitaria Assistenziale RSA.

In Südtirol ist die Seniorenbetreuung im Bereich Soziales angesiedelt. Ein Seniorenheim heißt hierzulande auf Italienisch Residenza per Anziani RpA.

Woher bekommt das Seniorenheim sein Geld?

Das Seniorenheim finanziert sich über den Einheitsbeitrag des Landes (Pro-Kopf-Quote pro Bewohner), Zuwendung für Sonderbetreuungen (zum Beispiel für Kurzzeitpflege, Demenzstation, Intensivpflege, Menschen mit Behinderung oder psychiatrischen Problemen), über Zusatzbeiträge und den Grundtarif. Den Grundtarif zahlen die Nutzerinnen und Nutzer.

Was ist der Grundtarif? Der Grundtarif deckt die Kosten für Kost und Logis und weitere anfallende Kosten.

Jedes Jahr wird für den Grundtarif eine landesweite Höchstgrenze festgelegt, die jemand pro Tag für das Seniorenheim maximal bezahlen muss. Im Jahr 2026 liegt die landesweite Höchstgrenze bei 82 Euro.

Die Grundtarife in den einzelnen Seniorenheimen bewegen sich zum Teil bis zu 40 Prozent darunter: 2026 kostet das Einzelzimmer zwischen 48,50 Euro im Seniorenheim „Ojöp Freinademetz“ in St. Martin in Thurn und 81 Euro in der Marienklinik und der „Melitta Care“ in Bozen.

Der Grundtarif ist 30 mal pro Monat geschuldet. Bei Aufnahme im Zweibettzimmer gibt es fünf Prozent Rabatt. Die vollständige Liste der Grundtarife für das Jahr 2026 finden Sie hier.

AS/SALTO

Pflegegeld und Grundtarif

Ob jemand Pflegegeld oder die Begleitzulage für Zivilinvaliden bezieht, hat keine Auswirkung auf die Höhe des Grundtarifs.

Das Pflegegeld und die Begleitzulage bei Zivilinvaliden werden bei einer Daueraufnahme ins Seniorenheim nicht mehr ausbezahlt. Die Gelder aus dem Pflegefonds, aus denen das Pflegegeld finanziert wird, fließen über amtliche Umwege an das Seniorenwohnheim.

Bei Kurzzeitpflege gilt der gleiche Grundtarif, der pro genutztem Tag geschuldet wird. Die Seniorenwohnheime erhalten vom Land einen Zusatzbetrag ausbezahlt und berechnen dem Heimbewohner für jeden genutzten Tag den Grundtarif und zusätzlich das Pflegegeld für jeden Aufenthaltstag, da das Pflegegeld der kurzzeitgepflegten Person weiterhin ausbezahlt wird.

Daueraufnahme und Kurzzeitpflege: Die Seniorenwohnheime erhalten vom Land einen Zusatzbetrag ausbezahlt und berechnen dem Heimbewohner für jeden genutzten Tag den Grundtarif und zusätzlich das Pflegegeld für jeden Aufenthaltstag. SALTO

Was das Seniorenheim damit bezahlt

Ein Seniorenheim ist ein Dienstleistungsbetrieb. Rund 75 Prozent der Ausgaben sind Personalkosten.

Dieses Personal ist in zwei Bereiche geteilt: Allgemeine Dienste wie Verwaltung, Küche, Wäsche, Hausmeister, Haustechnik sowie die Betreuung durch Sozialbetreuer, Pflegehelfer und Tagesgestalter werden vom Land Südtirol über die Abteilung Soziales bezahlt. 

Pflege und Rehabilitation, also zum Beispiel Heimarzt, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden zahlt der Sanitätsbetrieb.

Die restliche Ausgaben gehen in die Dinge des Alltags wie Ausgaben für Lebensmittel, Energie, Telefonie, Instandhaltung, eventuelle Rückvergütungen an Verwaltungsräte und Präsident, Mitgliedsbeiträge für verschiedene Organisationen (die Mitgliedschaft beim Verband der Seniorenwohnheime zum Beispiel kostete 2025 150 Euro pro Bett, bei einem mittelgroßen Heim mit 70 Betten entspricht das 10.500 Euro pro Jahr).

Die Instandhaltung ist die größte Variable, hat die größte Auswirkung auf den Tarif. Je neuer ein Altersheim, desto weniger Instandhaltung ist nötig.

Die Baukosten des Seniorenheims fließen in diese Berechnungen nicht ein. Dafür bezahlen je nach Fall Land und Gemeinden, Stiftungen oder kommerzielle Betreiber.

Ambulante Betreuungsdienste

Die Hauspflege („ambulante Betreuungsdienste“) wird in den Bezirken von den Sozialsprengeln, in Bozen vom Betrieb für Sozialdienste Bozen (BSB) oder von beauftragten Verbänden wie der Caritas gegen Bezahlung angeboten. Der Tarif wird auf Basis von Einkommen und Vermögen anhand der EEVE-Erklärung festgelegt. Zu den Leistungen der Hauspflege gehören Körperpflege, Hilfe bei der Haushaltsführung, Transport und Begleitung, soziale Kontakte und „Essen auf Rädern“.

Die Hauskrankenpflege ist kostenlos, weil sie vom Sanitätsbetrieb angeboten wird. Zuständig sind die Gesundheitssprengel. Zu den Leistungen der Hauskrankenpflege gehören Wundversorgung, Verbandwechsel, Blutabnahmen, Injektionen, Katheterwechsel oder die Überwachung von Infusionen.

Was man dafür bekommt

Einen All-inclusive-Service. In den Kosten für das Seniorenheim sind enthalten: Kost und Logis, 24-Stunden-Betreuung, Rehabilitationsmaßnahmen, ärztliche Betreuung im Haus, Medikamente und Hilfsmittel, Reinigung, Tagesgestaltung.

Wenn das Geld nicht reicht

Der Bewohner macht die EEVE-Erklärung, außerdem seine Verwandten ersten Grades, also Ehepartner, Kinder und Eltern. Danach wird anteilig festgelegt, wer wie viel zahlen muss, je nach dem Einkommen.

Vor einigen Monaten hatte Salto bereits versucht, eine solche Beispielrechnung aufzustellen: Das Vermögen der Heimbewohner samt Immobilien und Erspartem wird bei der Berechnung entsprechend ihrem Alter herangezogen, jenes des Ehegatten zu 20 Prozent, um die Kosten für den Grundtarif zu decken. Außerdem muss der Bewohnerin, dem Bewohner ein Taschengeld von mindestens 205 Euro pro Monat bleiben, das entspricht der Hälfte des 2011 festgelegten Grundbetrags zur Befriedigung der Grundbedürfnisse. 

Falls vorhanden, beteiligen sich auch die leiblichen Kinder an der Tarifbegleichung. Ihr Vermögen wird nach Abzug des Freibetrages von 100.000 Euro und der Erstwohnung zu 20 Prozent herangezogen. Das Nettoeinkommen nach Abzug von Spesen wie Miete oder Sanitätsausgaben und dem persönlich verfügbaren Betrag kommt hinzu, von dieser Summe werden 30 Prozent für die Tarifbegleichung fällig. Die genaue Berechnung ist komplex und von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre vom Heimbewohner oder der Heimbewohnerin eine Schenkung erhalten hat, muss sich laut dem Dekret des Landeshauptmannes Nr. 30/2000 „bis zum Wert der erhaltenen Schenkungen“ an den Heimkosten beteiligen, „nach dem Nutzer und seiner engeren Familiengemeinschaft und vor jeder anderen gemäß dieser Verordnung verpflichteten Person“.

Wenn die Person im Seniorenheim und ihre Angehörigen zu wenig verdienen beziehungsweise Vermögen haben, werden sie von der Wohnsitzgemeinde des Heimbewohners unterstützt. Der Sozialsprengel errechnet den zu zahlenden Grundtarif. Die Differenz zum eigentlich geschuldeten Grundtarif übernimmt die Gemeinde.

Das Pflegegeld

Für die Betreuung daheim zahlt das Land das Pflegegeld aus. Die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgt in Stunden und Minuten. Beträgt der anerkannte Pflegebedarf täglich mehr als zwei Stunden, besteht ein Anrecht auf Pflegegeld. Für das Jahr 2026 gelten diese vier Pflegestufen:

AS/SALTO

Was kostet die Pflege daheim?

Ist es daheim billiger? Keineswegs. Eine Betreuerin („Badante“) kostet je nach den genauen Anforderungen mindestens 2.300 Euro pro Monat brutto für sogenannte „Mitlebende“ (Einstufung CS). Darin enthalten sind auch verschiedene Lohnelemente wie das dreizehnte Gehalt und die Abfertigung. Dieses Geld fließt in der Regel an eine Agentur, die die Pflegekräfte anwirbt, weitervermittelt und bezahlt.

Dazu kommen individuelle Abmachungen für höheren Betreuungsbedarf, etwa bei Krankheit oder Engpässen. Weiters hat eine mitlebende Betreuerin Anrecht auf freie Kost und eine angemessene und private Unterbringung, Fernsehen und Internet werden vorausgesetzt.

Eine Hauspflegekraft leistet pro Tag rund zehn Stunden Dienst, auch sieben Tage pro Woche. Bei einer hohen Zahl an Pflegestunden wechselt sie sich alle vier bis sechs Wochen mit einer zweiten Betreuerin ab.

Für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht es zwei Pflegekräfte, die sich abwechseln. Das wären dann 4.600 Euro pro Monat über eine Agentur. 

Dazu kommen die Kosten für die Wohnung: Miete oder Kosten für Instandhaltung/Kreditraten bei einem Haus im Eigentum, GIS, Kondominiumsspesen, Strom, Gas, Müll, Wasser, Telefon, Lebensmittel.

Zusätzliche Dienste wie Hauspflege, Tagespflege, Essen auf Rädern, Nacht- oder Wochenendbetreuung verursachen weitere Kosten.

Tagespflege & Co.

Ein Seniorenwohnheim soll laut Gesetz folgende Zusatzleistungen erbringen:

  • Tagespflege (Montag bis Freitag, bis zur 2. Pflegestufe) im Seniorenwohnheim. Einige Heime nehmen tagsüber bis zu drei Senior/-innen zusätzlich auf, das Heim bietet Essen und Freizeitgestaltung. Familien können so Notsituationen überbrücken, wenn sich niemand sonst um die Person kümmern kann.
  • Tagespflegeheim (Montag bis Freitag, bis zur 2. Pflegestufe). Einige Seniorenheime und Gemeinden bieten auch die sogenannte wohnortnahe Unterstützung der Senioren an: Die 116 Südtiroler Gemeinden verfügen über 17 akkreditierte Tagespflegeheime.
  • Wochenendbetreuung gibt es de facto keine. Ein Angebot hängt von der Nachfrage und den Ressourcen der Heime ab.
  • Nachtbetreuung ist in der Regel nicht möglich, weil die Seniorenheime keine freien Betten und/oder zu wenig Personal haben. Es werde aber darüber nachgedacht, so etwas in Zukunft anzubieten.

Um den Transport müssen sich die Angehörigen kümmern. Zum Teil bieten Sozialgenossenschaften diesen Transport gegen ein Entgelt an. Weiters sind für gering pflegebedürftige Personen das „Begleitete und betreute Wohnen“ im Aufbau, es gibt 27 Strukturen mit 372 Plätzen.

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