„Da hilft die Autonomiereform nichts“
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SALTO: Herr Benedikter, wird das umstrittene Raumordnungsgesetz mit der neuen Ausrichtung der Landesregierung weiter geschwächt?
Rudi Benedikter: Wenn das Land das eigene Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 2018 ernst nimmt, dann habe ich eigentlich keine großen Befürchtungen. Artikel 1 regelt die Aufwertung der Landschaft, die Raumentwicklung und die Einschränkung des Bodenverbrauchs. Das wurde dort so wie die zehn Gebote aufgelistet. Zudem enthält das Gesetz Detailvorschriften über Landschaftsschutz, Landschaftsplanung, die geschützten Gebiete und Artikel 17 mit dem teilweise umstrittenen, aber auf jeden Fall ganz klaren Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs. Es gibt in Frank Webers (ehemaliger Ressortdirektor für Raumordnung, Anm. d. Red.) grundlegendem Werk, dem Raumordnungsgesetz, also ganz klare Vorgaben, denen die Politik auf allen Ebenen in der Durchführung folgen müsste.
Müsste?
Das Raumordnungsgesetz wurde in den letzten Jahren ziemlich geändert. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, Beschlüssen der Landesregierung oder Dekreten des Landeshauptmanns, die in diesem Bereich eingreifen und nicht mit den Vorgaben aus dem Jahr 2018 zusammenpassen. Das allerneueste Beispiel ist der Bettenstopp. Tourismuszonen, die Frage der Siedlungsgrenzen, Straßenbau oder Aufstiegsanlagen, das alles wird ad hoc gemacht.
„Denn das schöne Instrument, das wir jetzt bekommen, wird vermutlich nicht ausgenutzt oder schlimmstenfalls missbraucht.“
Das beruht nicht mehr auf einem langfristigen, im Gesetz verankerten Plan und schon gar nicht auf einem Landesentwicklungsprogramm, sondern es wird entsprechend der aktuellen Interessenslage entschieden. Da hilft eine ganze Autonomiereform nichts. Denn das schöne Instrument, das wir jetzt durch die Autonomiereform bekommen, um Landschaft und Umwelt direkt zu schützen, wird vermutlich nicht ausgenutzt oder schlimmstenfalls missbraucht.
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Verlängerung der Baufrist für Tourismuszonen
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher (SVP) letzte Woche eine wichtige Regelung des Bettenstopps unter seinem Vorgänger Arnold Schuler geändert: Damit wird eine Verlängerung der Frist um fünf Jahre für die Realisierung von Gästebetten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen möglich gemacht. Zuvor hatten die soziale Mitte und die Junge Generation der SVP, aber auch Umweltverbände vor diesem Schritt gewarnt.
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Können Sie das genauer erklären?
Sie werden staunen, aber ich finde es positiv, dass Südtirol durch den neu formulierten Artikel 5 im Autonomiestatut nicht mehr nur die primäre, sondern auch die ausschließliche Kompetenz im Bauwesen, Umweltschutz und Wildtiermanagement erhält. Das Raumordnungsgesetz regelt eben genau diese Bereiche, nämlich Bauwesen und Umweltschutz.
Was heißt das für die Realpolitik?
In diesen Bereichen werden die Landesregierung und die ihr unterstehende Landesverwaltung allein die Kompetenz haben, Gesetze zu erlassen, und der Staat nicht mehr. Das ist sicher ein Erfolg, denn damit wird nicht nur die Autonomie gestärkt, sondern auch der Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip.
„Im 2018 verabschiedeten Landesgesetz für Raum und Landschaft hat das Land de facto den Gemeinden den schwarzen Peter zugeschoben.“
Welche Folgen hat das für den Landschaftsschutz?
Im 2018 verabschiedeten Landesgesetz für Raum und Landschaft hat das Land de facto den Gemeinden den schwarzen Peter zugeschoben, weil die Festlegung der Siedlungsgrenzen politisch hart durchzusetzen ist. Der Teufel steckt nun im Detail, nämlich bei der Umsetzung der Gemeinden.
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Sie blicken also pessimistisch auf die zukünftige Entwicklung von Raum und Landschaft in Südtirol…
Ich habe nicht generell einen pessimistischen Blick, sondern ich sage, von der jetzigen Landesregierung ist nicht viel zu erhoffen. Wenn wir wirklich von Nachhaltigkeit sprechen wollen, dann muss es hier um ökologische Nachhaltigkeit gehen und die beginnt bei der Einschränkung des Bodenverbrauchs. Bisher ist neben der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit die ökologische immer auf der Strecke geblieben.
Wie könnte das Land die Autonomiereform denn für mehr ökologische Nachhaltigkeit nutzen?
Das Land könnte zum Beispiel die ausschließliche Kompetenz im Landschaftsschutz dafür nutzen, ein Klimagesetz zu verabschieden. Das wäre das Bestmögliche, was passieren könnte, und man muss nicht mehr auf den Staat warten. Auch beim Lärmschutz auf den Pässen könnte das Land dann ein allgemeines Gesetz erlassen, das den Gemeinden die Umsetzung erleichtert. Dasselbe gilt für die Siedlungsgrenzen.
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Zur Person
Rudi Benedikter ist Gemeinderat der Grünen in Bozen und arbeitet als Rechtsanwalt. Der 72-Jährige hat in Österreich studiert und verbringt seine freie Zeit gerne mit Bergsteigen, Radfahren und Zeitunglesen.
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Eine letzte Frage zu Ihrer Heimatstadt: Wie beurteilen Sie den geplanten Laurinpark mit verkehrsberuhigter Zone?
Das Projekt wurde schon unter der Regierung Caramaschi vorgestellt und ich war eigentlich der Erste, der Alarm geschlagen hat, weil das eine Art Mini-Waltherpark werden soll. Da sind Bürogebäude geplant, keine Geschäfte, aber Wohnungen, wahrscheinlich im Luxusbereich, und hunderte Parkplätze. Sowohl was Umfang und Nutzung betrifft, muss man sich fragen, ob es das im Zentrum der Stadt wirklich braucht. Nach meiner Kritik ist die städtische SVP deshalb nachgezogen und hat klargestellt, dass sie das nicht einfach so durchwinken werden.
„Es ist nichts dagegen zu sagen, dass die Raiffeisen Landesbank sich eine neue Hütte baut.“
Was wäre Ihre Alternative für das Projekt?
Es ist nichts dagegen zu sagen, dass die Raiffeisen Landesbank sich eine neue Hütte baut. Wenn es nur das wäre, dann wäre auch überhaupt kein größerer Widerstand da. Aber dieses Mehrzweckgebäude muss radikal redimensioniert werden, die Hälfte der Kubatur würde ausreichen.
Dann rechnet es sich für die Investoren aber nicht mehr.
Das ist eine andere Frage. Ich sehe das vom Standpunkt der Stadtentwicklung aus, nicht vom Standpunkt der Investoren. Der Umbau oder Neubau der Landesbank und die Schaffung von leistbarem Wohnraum werden als Alternative sehr wohl ernst genommen.
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....„beginnt bei der Einschränkung des Bodenverbrauchs“
Jetzt ist ein Großteil Südtirols mit Stauden bewachsen und da soll noch gespart werden, z.B. bei den Familien, denen gerade noch eine Hennensteige von einer Wohnung übereinandergestapelt zugestanden wird, für die sie 30 Jahre abbezahlen müssen und zwei Gehälter geradeso noch so ausreichen.
Antwort auf ....„beginnt bei der… von Milo Tschurtsch
Fragen Sie doch mal bei der…
Fragen Sie doch mal bei der Bauern nach, ob und um wieviel Geld sie ihre Stauden rausschneiden würden, um den Familien kostengünstige Wohnungen zu ermöglichen.
Was heisst hier nicht nur…
Was heisst hier nicht nur primäre sondern ausschliessliche Kompetenz? Ausschliessliche im Sinne einer uneingeschränkten Kompetenz wird das Land auch nach der Verabschiedung der Reform in keinem Sachbereich haben. Das nationale Interesse, die Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung und EU-Richtlinien werden auch in Hinkunft den Landesgesetzgeber in Schranken halten.
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„Bei BEDARF“ genügt ein DEKRET-chen im DIN A 4-Format, um bei einer weiteren AUTONOMIE-REFORM „das Grausen vor den -f r a t e l l i- zu über-winden ...!“