Politik | Unterstützung

Mehr Integrationspersonal für 2026/27

Bildungslandesrat Philipp Achammer antwortet auf Sorgen der Schul- und Elternverbände. Ressourcen für Integrationspersonal sollen im kommenden Jahr aufgestockt werden.
Philipp Achammer Streitergasse Social Media
Foto: Andy Odierno/SALTO
  • Die Landesregierung will die Zahl der Integrationslehrpersonen in Südtirol erhöhen. Bildungslandesrat Philipp Achammer kündigt an, hierfür den Personalschlüssel im Landesgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 2000 noch in diesem Jahr überarbeiten zu wollen. Hintergrund sind die steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf und der zunehmende Druck auf die Schulen.

    Die Schul- und Elternverbände CONFAD Aps Alto Adige, GretA – Genitori e rete Autismo ODV und Neurotribe äußerten jüngst die Sorge, dass Schülerinnen und Schüler mit ADHS oder Autismus ab dem kommenden Schuljahr aufgrund von Personalkürzungen weniger Integrationsstunden erhalten könnten – in manchen Fällen sogar gar keine mehr. Achammer weist die Sorge zurück: „An der deutschen Bildungsdirektion wird es keine Reduktion der Assistenzstunden geben, im Gegenteil: Wir planen aufzustocken.“

  • Neuer Personalschlüssel soll heuer noch kommen

    Derzeit basiert die Zuteilung der Integrationslehrpersonen auf dem Landesgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 2000. Dieses sieht im Stellenplan eine Relation von einer Integrationslehrperson auf hundert eingeschriebene Schülerinnen und Schüler vor, unabhängig davon, ob diese eine Beeinträchtigung haben oder nicht. Angesichts der veränderten Situation sei eine Überarbeitung inzwischen „absolut notwendig“, erklärt Achammer. 

    Innerhalb dieses Jahres soll eine neue Regelung vorgelegt werden. Im kommenden Schuljahr sollen die Ressourcen für Mitarbeitende für Integration bereits um 30 Stellen aufgestockt werden. Kindergärten und Schulen erhielten so ein Zusatzkontingent für besondere Situationen.

  • Integrationslehrpersonen und Mitarbeitende für Integration

    In Südtirol gibt es im Bereich der schulischen Inklusion zwei unterschiedliche Berufsbilder: Integrationslehrpersonen und Mitarbeitende für Integration.

    Integrationslehrpersonen sind Lehrkräfte. Sie werden nicht einem einzelnen Kind, sondern einer Klasse zugewiesen, in der Schülerinnen oder Schüler mit Beeinträchtigung eingeschrieben sind. Ihre Aufgabe ist es, inklusiven Unterricht pädagogisch und didaktisch zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Mitarbeit an individuellen Bildungsplänen, die Anpassung von Lernzielen und die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen.

    Mitarbeitende für Integration sind hingegen keine Lehrpersonen. Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung im Schulalltag und helfen dabei, fehlende Autonomie auszugleichen – etwa bei Kommunikation, Orientierung, sozialer Teilhabe oder praktischen Abläufen. Sie arbeiten in Absprache mit Fach- und Integrationslehrpersonen.

  • Ein großzigerer Personalschlüssel würde das Problem jedoch nicht lösen. Schon heute sei es schwierig, qualifiziertes Personal für den Integrationsunterricht zu finden, betont Achammer. „Wir müssen massiv in die Stärkung und Professionalisierung des bestehenden Personals investieren“, so der Landesrat.

  • Lehrbefähigung nicht mehr nötig

    Als einen Grund für den Personalmangel nennt Achammer die bisher sehr anspruchsvollen Zugangsvoraussetzungen für Integrationslehrpersonen. Neben Studium und Spezialisierungslehrgang sei bislang auch die Lehrbefähigung erforderlich gewesen. Der aktuell ausgeschriebene Spezialisierungslehrgang für Integration für die Sekundarstufe komme nun ohne die Voraussetzung der Lehrbefähigung aus. „Nur wenige haben diesen zum Teil sehr langen Weg auf sich genommen“, erklärt Achammer. Sollte dies nicht ausreichen, schließt er auch eine autonome Südtiroler Regelung nicht aus.

    Neben zusätzlichen Integrationslehrpersonen kündigt Achammer auch die Neuauflage der seit Jahren ausstehenden Programmvereinbarung zur Inklusion an, die im Landesgesetz 7/2015 vorgesehen wurde. Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Gesundheitsdiensten und Sozialwesen bei der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Nach Angaben des Landesrats soll die neue Vereinbarung bereits im kommenden Herbst in Kraft treten. 

    Zukünftig sollen die Stellen für Mitarbeitende für Integration künftig direkt den Schulen zugewiesen werden, erklärt Achammer. Ziel sei mehr Kontinuität bei der Begleitung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.